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Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum v. 21.12.1987 - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -

20243222 · Änderungsantrag · 19.12.2024

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Mit dem Änderungsantrag 20243222 zur neunten Änderungssatzung über die Steuerhebesätze für Realsteuern in Bochum wird die Einführung der Grundsteuer C vorgeschlagen. Der von Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) eingebrachte Antrag sieht vor, § 1 Ziffer 1 der Satzung um den Buchstaben c) zu ergänzen, welcher einen Hebesatz von 7.000 für unbebaute, baureife Grundstücke festlegt.

Die Begründung des Antrags führt an, dass die Stadt Bochum durch steuerliche Anreize die Bebauung von Baulücken in Siedlungsbereichen fördern möchte. Ziel sei die Schaffung von neuem Wohnraum bei gleichzeitiger Schonung von Außenbereichen und dem Erhalt versiegelungsfreier Flächen im Kontext des Klimawandels. Da bisherige Identifizierungs- und Befragungsprozesse zu Baulücken keine wesentliche Aktivierung der Flächen durch Eigentümer bewirkten, soll das Instrument der Grundsteuer C ab 2025 genutzt werden. Die rechtliche Grundlage bildet die Reform des Bundesgrundsteuergesetzes, da das Land Nordrhein-Westfalen von seiner Abweichungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Der Antrag sieht vor, dass die Einführung der Grundsteuer C aufkommensneutral erfolgt, indem die bereits hohe Grundsteuer B entsprechend angepasst wird.

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Beratungen

Rat (36. Sitzung)
19.12.2024
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