Überplanmäßige Bereitstellung eines konsumtiven Mehrbedarfes gem. § 83 GO NRW für zusätzliche Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2024
20242910 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 19.12.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Mit der Finanzvorlage 20242910 beantragen Fabian Klemz und Marcel Neuber vom Amt für Finanzsteuerung die überplanmäßige Bereitstellung von 1,22 Millionen Euro zur Deckung eines Mehrbedarfs im städtischen Personalaufwand für das Haushaltsjahr 2024. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Mittel gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen, wobei die Finanzierung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in der Produktgruppe „Allgemeine Finanzwirtschaft“ erfolgen soll.
Der zusätzliche Bedarf resultiert aus den Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst vom Dezember 2023 sowie aus gesetzlichen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge im Land Nordrhein-Westfalen. Während in früheren Prognosen noch ein Gesamtmangel von 3,2 Millionen Euro erwartet wurde, beläuft sich die aktuelle Hochrechnung auf 1,22 Millionen Euro. Trotz bereits vorgenommener Gegensteuerungsmaßnahmen und einer zentralen Tarifabschlussvorsorge kann der durch die Tarifsteigerung von 11 % entstandene Mehraufwand nicht vollständig aus dem bestehenden Budget kompensiert werden.
Die Finanzierung des Betrags wird durch die Erwartung von Gewerbesteuer-Mehrerträgen in Höhe von rund 27 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung ermöglicht. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und dem Rat am 19. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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