Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum v. 21.12.1987 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
20243106 · Änderungsantrag · 19.12.2024
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Neunten Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern vorgelegt. Der Antrag sieht vor, zum 1. Januar 2025 aufkommensneutrale und differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer umzusetzen.
Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen dabei unterschiedliche Sätze festgelegt werden: Für die Grundsteuer A, die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft umfasst, wird ein Hebesatz von 371 Prozent vorgeschlagen. Bei der Grundsteuer B wird eine Differenzierung zwischen Wohngrundstücken mit einem Satz von 710 Prozent und unbebauten sowie nichtwohnwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit einem Satz von 1.211 Prozent angestrebt.
Der Antrag begründet die Differenzierung damit, dass ein einheitlicher Hebesatz von 843 Prozent Auswirkungen auf die Kosten für Wohngrundstücke und deren Mieter sowie auf Nichtwohngrundstücke hätte. Die vorgeschlagenen Sätze entsprechen der Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen für eine aufkommensneutrale Umsetzung. Zudem wird auf ein Gutachten verwiesen, welches die verfassungsrechtliche Zulässigkeit differenzierter Hebesätze bestätigt. In anderen Kommunen wie Essen oder Gelsenkirchen werden solche differenzierten Sätze bereits angewandt.
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