Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das Jahr 2025
20242904 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag für den Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste vorgelegt. Der Plan umfasst gemäß der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Erfolgsplan, den Vermögensplan sowie die Stellenübersicht für das kommende Geschäftsjahr.
Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2025 vor. Die Erstellung folgt der gesetzlichen Vorgabe nach § 14 Abs. 1 EigVO NRW, wonach eine solche Planung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgen muss. Der Plan wird durch einen Vorbericht und entsprechende Anlagen ergänzt.
Der parlamentarische Ablauf ist für das Ende des Jahres terminiert. Eine Vorberatung der Vorlage findet im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 10. Dezember 2024 statt. Die abschließende Entscheidung über den Wirtschaftsplan wird in der Sitzung des Bochumer Stadtrats am 19. Dezember 2024 erwartet.
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