35. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum
20242805 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
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Der Bochumer Rat berät über die fünfunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Gebühren für das Jahr 2025 vor, um eine Kostendeckung von 100 Prozent zu erreichen. Der gesamte Gebührenbedarf steigt nach Kalkulationen der Verwaltung von rund 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 auf etwa 38,2 Millionen Euro im Jahr 2025 an.
Als Ursachen für die Kostensteigerung führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem gestiegene Personalkosten durch Tarifanpassungen und neue Stellen sowie höhere Ausgaben für Energie, medizinische Produkte und die Instandhaltung von Fahrzeugen auf. Zudem sind Mehrkosten durch neu ausgeschriebene Verträge zur Besetzung von Rettungswagen sowie die Einführung des Telenarztes enthalten. Konkret soll der Tarif für Rettungstransporte und Krankentransporte mit Rettungswagen von 758 Euro auf 948,90 Euro steigen. Die Gebühr für Notarzteinsätze wird von 723 Euro auf etwa 885 Euro angehoben.
Hinsichtlich der Abstimmung mit den Kostenträgern wurde kein Einvernehmen mit den Krankenkassen über die vorgeschlagenen Tariferhöhungen erzielt. Ein zentraler Streitpunkt ist die Kostenübernahme für sogenannte Fehleinsätze ohne Transport. Während die Krankenkassen diese Kosten als Aufgabe der Kommunen betrachten, verweist die Stadt auf das Rettungsgesetz NRW. Die Krankenkassen haben angekündigt, die entsprechende landesgesetzliche Regelung gerichtlich prüfen zu lassen.
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