Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20242287 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1021 – Herrenacker als Satzung vor. Das etwa fünf Hektar große Gebiet in Wattenscheid-Westenfeld umfasst derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung der Kleingartenanlage Thiemannshof zu schaffen sowie die Erschließung über die Straße Herrenacker zu sichern. Zudem soll eine angrenzende Fläche als Kompensationsmaßnahme für eine Waldaufforstung in den Geltungsbereich einbezogen werden, wobei der Bestand des südlichen Laub- und Mischwaldes erhalten bleiben soll.
Die Notwendigkeit der Verlagerung ergibt sich aus punktuellen Bodenbelastungen am bisherigen Standort der Kleingartenanlage, der auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Engelsburg liegt. Als Ersatzstandort wurde die Fläche Westseifen identifiziert, was vom Stadtverband der Kleingärtner unterstützt wird. Der Bebauungsplan sieht neben privaten Grünflächen für Dauerkleingärten auch ein Vereinsheim, einen Spielplatz und Parkflächen vor. Die Straße Herrenacker soll als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden, um Entsiegelung und Begrünung zu ermöglichen.
Mit Inkrafttreten des neuen Plans werden die Bebauungspläne Nr. 611 I, II und III innerhalb des Geltungsbereichs aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt. Für das verrohrte Gewässer Westseifen ist zudem ein künftiges wasserrechtliches Verfahren zur Offenlegung des Baches vorgesehen.
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