Kernaktivität „Aufbau von Familienzentren an Grundschulen“, Finanzierung der vier landesgeförderten sowie Ausweitung und Finanzierung von zwei weiteren FGZ-Standorten in den Jahren 2025 und 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 20242638) befasst sich mit der Finanzierung und dem Ausbau von Familiengrundschulzentren (FGZ) in den Jahren 2025 und 2026. Ziel der Maßnahme ist die stufenweise Ausweitung dieser Zentren zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit.
Für die Sicherstellung des Betriebs von vier bereits bestehenden, landesgeförderten Standorten, die zu 80 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, ist ein jährlicher kommunaler Eigenanteil von voraussichtlich 71.200 Euro aus der „Bochum Strategie“ vorgesehen. Zusätzlich soll der Aufbau von zwei weiteren Standorten an der Grundschule an der Maarbrücke sowie der Grundschule Westenfeld erfolgen. Diese neuen Standorte werden zu 100 Prozent kommunal finanziert, was jährliche Kosten in Höhe von 102.000 Euro zur Folge hat. Die Gesamtkosten für die Stadt belaufen sich somit für die Jahre 2025 und 2026 auf jährlich 173.200 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Bereitstellung und Auszahlung der Mittel für die bestehenden sowie die neuen Standorte zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung den Aufbau der neuen Standorte durch die Kommunale Koordinierung FGZ begleiten. Perspektivisch ist die Einbeziehung weiterer Schulen wie der Hufelandschule, der Glückaufschule, der Von-Waldthausen-Schule sowie der Arnoldschule und der Sonnenschule geplant, wobei bei Letzteren der Abschluss baulicher Maßnahmen abgewartet werden soll. Ein Ratsbeschluss ist im Jahr 2024 erforderlich, um die Auszahlung der Mittel ab Januar 2025 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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