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Kernaktivität „Aufbau von Familienzentren an Grundschulen“, Finanzierung der vier landesgeförderten sowie Ausweitung und Finanzierung von zwei weiteren FGZ-Standorten in den Jahren 2025 und 2026

20242638 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Schulverwaltungsamt

🟢 Beschlossen 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Sicherstellung und zum Ausbau von Familiengrundschulzentren (FGZ) vorgelegt. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sollen Mittel aus der „Bochum Strategie“ bereitgestellt werden, um den Betrieb der vier bereits bestehenden, landesgeförderten FGZ zu gewährleisten. Der kommunale Eigenanteil für diese Standorte wird auf voraussichtlich jährlich 71.200 Euro geschätzt.

Darüber hinaus befürwortet die Verwaltung den Ausbau des Netzes um zwei weitere Standorte, konkret an der GGS Westenfeld und der GS an der Maarbrücke. Diese neuen Zentren werden vollständig kommunal finanziert, wobei die jährlichen Kosten auf etwa 102.000 Euro beziffert werden. Die Kommunale Koordinierung FGZ soll den Aufbau dieser Standorte begleiten und unterstützen.

Die Auswahl der Standorte basiert auf dem sozialen Index des Landes Nordrhein-Westfalen, der städtischen Grundschulentwicklungsplanung sowie der Quote der Ganztagsbetreuung. Ziel der Maßnahme ist es, durch niedrigschwellige Angebote und Elternarbeit die Bildungsbiografien von Kindern zu unterstützen und die Kooperation zwischen Fachkräften und Institutionen im Sozialraum zu stärken. Die entsprechenden Mittel für den weiteren Ausbau werden additiv aus den Haushaltsmitteln verwendet.

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Beratungen

Rat (36. Sitzung)
19.12.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
12.12.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag