Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken"
20241884/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Vorlage zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie zur Einführung des Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“ vorgelegt. Da sich die Einzelhandelsstruktur seit der letzten umfassenden Aktualisierung im Jahr 2012 verändert hat, dient die Neufassung der Steuerung von Ansiedlungen und dem Schutz zentraler Versorgungsbereiche. Das neue Modul „Zentren neu denken“ ergänzt den Masterplan durch eine Untersuchung der Multifunktionalität, der Aufenthaltsqualität und der städtebaulichen Situation in verschiedenen Zentren, darunter Stadtteil- und Nahversorgungszentren. Ziel ist die Verzahnung der Einzelhandelssteuerung mit der Bochum Strategie 2030.
Der Rat der Stadt soll den Masterplan Einzelhandel 2024 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen sowie das Handlungskonzept „Zentren neu denken“ als planerische Grundlage zur Zentrenstärkung verabschieden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf oder Potenzial Vorschläge für weiterführende Handlungskonzeptionen zu erarbeiten. Der zweijährige Prozess basierte auf einer Vollerhebung des Einzelhandels sowie auf der Einbindung von Gremien und dem Konsultationskreis Einzelhandel.
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