Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1109 (Technischer Betrieb) zur Deckung von Mehraufwendungen im Bereich Treibstoffe, Abfallentsorgung und Lagermaterialien
20242911 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 19.12.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Rat der Stadt Bochum wird über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 785.000 Euro für den Technischen Betrieb (Produktgruppe 1109) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, einen Mehraufwand im laufenden Haushaltsjahr 2024 auszugleichen, der auf preisbedingte Steigerungen zurückzuführen ist.
Der Bedarf umfasst zusätzliche Ausgaben von 100.000 Euro bei der Abfallentsorgung, 250.000 Euro für Treibstoffe sowie 435.000 Euro für Lagermaterialien und Baustoffe. Als Gründe werden steigende Kosten für die Entsorgung biologisch abbaubarer Abfälle, weiterhin hohe Kraftstoffpreise und kürzere Vertragslaufzeiten bei der Beschaffung von Baugütern genannt. Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget des Umwelt- und Grünflächenamtes (Produktgruppe 5501) erfolgen, da dort Mittel für die Abrechnung von Festwerten aufgrund von Investitionsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen nicht beansprucht wurden.
Die Bereitstellung der Mittel ist zur Aufrechterhaltung der Aufgaben in der Straßen-, Kanal- und Grünunterhaltung sowie zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht vorgesehen. Die Vorlage wird am 12. Dezember 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und am 19. Dezember 2024 im Rat final beschlossen.
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