Aufhebung rechtlich unselbständiger Stiftungen
20242733 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung rechtlich unselbständiger Stiftungen vorgelegt. Diese Stiftungen basieren auf Zuwendungen für Zwecke der Wohlfahrt, der Kriegsopferfürsorge sowie der Jugendfürsorge, die im Zeitraum von vor 1800 bis in die 1980er Jahre erfolgten.
Der Grund für die geplante Auflösung ist die Unmöglichkeit einer zweckgemäßen Verwendung der Mittel. Da die jährlichen Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen mittlerweile als gering eingestuft werden und den Verwaltungsaufwand nicht mehr decken, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Fortführung der unselbständigen Stiftungen. Das zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Vermögen beläuft sich auf 15.355,61 Euro.
Mit der Aufhebung soll das freiwerdende Kapital dem Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen für gemeinwohlorientierte Aufgaben im Stadtgebiet eingesetzt werden, beispielsweise für die Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten oder die Förderung ehrenamtlicher Projekte für Jugendliche. Der Beschluss durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 19. Dezember 2024 vorgesehen und bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung die Beratung in verschiedenen Ausschüssen, darunter den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
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