Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III)
20242546 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG, FDP)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, Hohmeier, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Steude, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Entwicklung des Projekts „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Innenstadt vorgelegt. Das Vorhaben umfasst drei zentrale Bausteine, die auf die Umsetzung der „Vision Innenstadt 2030“ einzahlen und die Nachnutzung des Areals des derzeitigen Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) sowie der Musikschule und des Gesundheitsamtes regeln sollen.
Der erste Teilbereich, die sogenannte „Fläche BVZ“, soll durch eine zweistufige Konzeptvergabe im Wege eines Erbbaurechts für Wohnzwecke erschlossen werden. Die Planung sieht einen Mix aus 40 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum und frei finanzierter Wohnbebauung vor, wobei der Rückbau der bestehenden Gebäude des BVZ, der Turnhalle und des Gesundheitsamtes Voraussetzung ist. Der zweite Baustein umfasst die Aufwertung des Appolonia-Pfaus-Parks und des Gustav-Heinemann-Platzes als öffentliche Grün- und Spielflächen. Im dritten Teilbereich soll die Musikschule für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung sowie Sanierung und Umnutzung durch potenzielle Träger vorbereitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen bautechnischen Untersuchungen fortzuführen, die Vergabe der BVZ-Fläche vorzubereiten und die Marktlage für die Musikschule zu erfassen. Die Entscheidung über die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele soll im Rat der Stadt Bochum am 19. Dezember 2024 fallen.
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