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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0Einwohnerfragehalbestunde
- 01Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Brückenbau über die A448 für die OpeltrasseZur Vorlage · 20251937 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen wurden Fragen zum Brückenbau über die A448 im Zuge des Radwegprojekts „Opeltrasse“ eingereicht. Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 9. Oktober 2025 vorgesehen.
Ein Bürger erkundigt sich in der Vorlage nach dem aktuellen Stand der Planung für die Brücke über die A448. Zudem wird nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt für den Beginn des EU-weiten Vergabeprozesses gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft mögliche Verzögerungen beim Bau des Radwegsegments, dessen Eröffnung für das Frühjahr 2026 geplant ist. Die Federführung der Vorlage liegt beim Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung)
- 02Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Probebohrungen und Verfüllungen Hinter der KisteZur Vorlage · 20252114 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde für den Rat der Stadt Bochum wurden Fragen zu den laufenden Probebohrungen und Verfüllarbeiten im Plangebiet Hattinger Straße/Hinter der Kiste eingereicht. Der Antragsteller thematisiert die seit dem 28. Juli 2025 stattfindenden Arbeiten auf dem Kinderspielplatz am Wendehammer, die mit Betonverfüllungen verbunden sind und sich laut der Vorlage auf das weitere Plangebiet ausdehnen können.
Es wird die Frage aufgeworfen, ob seitens der Stadt oder der Firma Wilma Unsicherheiten bezüglich der Stabilität des Untergrunds im Plangebiet bestehen. Zudem werden die durch den Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren entstehenden Lärm- und Schadstoffemissionen angesprochen. Der Fragesteller bittet um Auskunft darüber, ob diese Emissionen sowie die künftigen CO2- und Stickoxidwerte aus den Bauarbeiten in die ökologische Bilanz einfließen. In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob eine daraus resultierende zusätzliche Ausgleichsbepflanzung überwiegend am westlichen und östlichen Rand des Bebauungsplan-Gebietes Nr. 1010 vorgesehen sein wird.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251988 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum eine Beschlussvorlage zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2024 der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen sowie die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat zu entlasten.
Der Jahresabschluss der ewmr weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag von rund 29,2 Millionen Euro aus. Unter Berücksichtigung von Entnahmen aus der Kapitalrücklage und dem Gewinnvortrag ergibt sich ein Bilanzgewinn von etwa 51 Millionen Euro. Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich auf rund 720,5 Millionen Euro. Auf Konzernebene wird ein Konzernbilanzverlust von rund 103,1 Millionen Euro bei einer Bilanzsumme von über 4 Milliarden Euro ausgewiesen.
Die Erläuterungen zur Ergebnisentwicklung führen unter anderem auf ein im Vergleich zum Vorjahr niedrigeres Preisniveau bei Strom und Erdgas sowie auf verringerte Umsatzerlöse in den Sparten Strom und Gas zurück. Gleichzeitig sank der Materialaufwand. Zudem wurde eine Rückstellung in Höhe von 37,5 Millionen Euro für das Kraftwerk TKL gebildet. Die Stadt Bochum ist mit einer Beteiligung von 57 Prozent an der ewmr beteiligt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.2Sparkasse Bochum AöR; hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251990 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung des Jahresabschlusses 2024 der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dem Vorstand sowie dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Grundlage hierfür ist der Jahresabschluss, der vom Verwaltungsrat bereits festgestellt und durch den Sparkassenverband Westfalen-Lippe mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft wurde.
Der Bilanzgewinn für das Jahr 2024 beläuft sich auf 19.270.366,90 Euro. Von diesem Betrag sollen 16.500.000,00 Euro zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein weiterer Betrag in Höhe von 2.700.000,00 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Der verbleibende Restbetrag von 70.366,90 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2025 übernommen werden.
Die Mittel für die Ausschüttung sind im Haushaltsplan 2025 bereits veranschlagt. Von dem geplanten Ausschüttungsbetrag werden 2.611.125 Euro an Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251993 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2024 festlegen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu beschließen und die Geschäftsführung zu entlasten. Die Stadt ist indirekt über die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) an der Gesellschaft beteiligt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 8,25 Millionen Euro aus. Ein Betrag von 195.248,24 Euro soll als Gewinnabführung an die ewmr gehen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse um etwa 10,6 Prozent auf rund 29,5 Millionen Euro, was unter anderem auf die Umsetzung der Preisbremsen und die Übernahme weiterer Dienstleistungen zurückzuführen ist. Die Personalaufwendungen erhöhten sich auf 16,1 Millionen Euro, bedingt durch tarifliche Gehaltssteigerungen und eine höhere Mitarbeiterzahl. Gleichzeitig sank der Materialaufwand durch verstärktes Insourcing.
Hinsichtlich der Investitionen wurden im Jahr 2024 rund 1,89 Millionen Euro getätigt, was unter dem geplanten Wert lag. Als Grund hierfür werden zeitliche Verschiebungen bei IT-Projekten, insbesondere der Umstellung auf die neue Abrechnungsplattform S/4 HANA, angeführt. Neben der Bewältigung regulatorischer Änderungen wie der CO2-Kostenaufteilung war die Gesellschaft mit dem Rollout intelligenter Messsysteme befasst.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Jahresabschlüsse 2024 der WasserWelten Bochum GmbH, der Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG, der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum Holding GmbH und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH BochumZur Vorlage · 20252027 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20252027 vorgelegt, mit der die Jahresabschlüsse 2024 für verschiedene Unternehmen der Stadtwerke-Bochum-Gruppe festgestellt werden sollen. Betroffen sind unter anderem die WasserWelten Bochum GmbH, die Fernheizgesellschaft Bochum-Ehlenfeld GmbH, die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG sowie die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum.
Der Entwurf sieht vor, die Jahresabschlüsse zu bestätigen und die Organe der Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten. Bei der WasserWelten Bochum GmbH wird ein ausgeglichenes Ergebnis verzeichnet, wobei ein Verlust von rund 10,2 Millionen Euro durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH übernommen wird. Die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG weist einen Jahresüberschuss von etwa 185.935 Euro aus. Die Stadtwerke Bochum GmbH leitet aufgrund von Gewinnabführungsverträgen rund 54,6 Millionen Euro an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH weiter. Letztere verzeichnete einen Jahresüberschuss von rund 169,6 Millionen Euro. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum weist einen Konzernbilanzverlust von etwa 25,6 Millionen Euro aus.
Die vorliegenden Abschlüsse wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP, Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG uneingeschränkt bestätigt. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.5USB Bochum GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20252061 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20252061 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der USB Bochum GmbH vorgelegt. Der Rat der Stadt Bochum soll den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zustimmen. Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 34.950,54 Euro und eine Bilanzsumme von 102.251.921,52 Euro aus. Der gesamte Jahresüberschuss soll in die Gewinnrücklagen eingestellt werden, um die Finanzierung der Nachsorgeverpflichtungen für die Zentraldeponie Kornharpen zu unterstützen. Eine Gewinnabführung an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist für das Geschäftsjahr 2024 nicht vorgesehen.
Die Vorlage sieht zudem die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski sowie des Aufsichtsrates vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse an, insbesondere durch Erlöse aus der LSP-Angebotskalkulation und der PPK-Verwertung. Die Aufwendungen für Material, Energie, Wasser sowie für Personal erhöhten sich aufgrund von Tarifabschlüssen und gestiegenen Mitarbeiterzahlen. Zudem war eine höhere Zuführung zu den Deponierückstellungen erforderlich, was auf Anpassungen im Rahmen der Oberflächenabdichtung der Zentraldeponie zurückzuführen ist. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und dem Rat am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.6USB Service GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20252064 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2024 der USB Service GmbH beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Genehmigung der Gewinnverwendung vor. Das Jahresergebnis beläuft sich auf 1.320.972,59 Euro bei einer Bilanzsumme von 23.741.724,76 Euro. Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages wird ein Betrag von 320.972,59 Euro an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt, während 1.000.000,00 Euro in die Gewinnrücklage eingestellt werden sollen.
Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführer Christian Kley und Dr. Thorsten Zisowski sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 beantragt. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2024 war durch gestiegene Marktpreise für die Verwertung von Schrott, Metallen und Holz aus der Sperrmüllverwertung sowie durch Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft RAU-Recycling am Umweltpark geprägt. Die Umsatzerlöse lagen über den Planwerten, was unter anderem auf die Marktentwicklung zurückzuführen ist. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 und im Rat am 9. Oktober 2025.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.7VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20252067 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum eine Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der VBW Bauen und Wohnen GmbH vorgelegt. Der Entwurf, der vom Amt für Finanzsteuerung verantwortet wird, sieht vor, dass die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung dem Jahresabschluss, der Gewinnverwendung sowie der Entlastung der Organe zustimmt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresüberschuss von rund 8,87 Millionen Euro ausgewiesen, bei einer Bilanzsumme von etwa 719,76 Millionen Euro.
Der vorgeschlagene Plan zur Gewinnverwendung sieht vor, 3 Millionen Euro an die Gesellschafter auszuschütten und rund 4,98 Millionen Euro den freien Rücklagen zuzuweisen. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die VBW Bauen und Wohnen GmbH, an der die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einer Beteiligung von 68,89 Prozent gehalten wird, ist mit rund 13.000 Wohnungen der führende Wohnungsanbieter im Stadtgebiet.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse aufgrund von Mietanpassungen und abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen an. Demgegenüber erhöhten sich die Personalaufwendungen durch Tarifsteigerungen und Inflationsprämien, während das Zinsergebnis infolge neuer Darlehen und Prolongationen zu höheren Zinssätzen sank. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und steht am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.8Jahresabschluss 2024 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20252111 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2024 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) beraten. Die Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht vor, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 151,7 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von etwa 21 Millionen Euro festzustellen. Dieser Fehlbetrag soll durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe von rund 20,4 Millionen Euro sowie aus der Gewinnrücklage in Höhe von etwa 593.000 Euro ausgeglichen werden.
Zudem wird die Zustimmung zum Konzernabschluss 2024 beantragt, der eine Bilanzsumme von rund 266,5 Millionen Euro und einen Jahresfehlbetrag von etwa 27,5 Millionen Euro ausweist. Die Vorlage beinhaltet die Anweisung an die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft ist als städtische Tochtergesellschaft für die Wirtschaftsförderung und die Verwaltung kommunaler Infrastruktur zuständig. Die Prüfung der Abschlüsse erfolgte durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die Umsatzerlöse der Gesellschaft um 9 Prozent auf rund 21,1 Millionen Euro, was primär auf Erlöse aus Grundstücksverkäufen zurückzuführen ist.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.9Jahresabschluss 2024 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbHZur Vorlage · 20252113 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über den Jahresabschluss 2024 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH. Die Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht vor, die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu regeln und die Organe der Gesellschaft zu entlasten. Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 9.768.930,53 Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von 5.557.263,20 Euro aus. Es ist vorgesehen, diesen Fehlbetrag vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die PKF Fasselt Partnerschaft mbB erfolgte mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zu den geschäftlichen Aktivitäten im Berichtsjahr gehörten die Entwicklung des digitalen Tools „KI-Förderscout“ sowie die Arbeit der Agentur GesundheitsCampus Bochum. Im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ wurden neun Mietverträge abgeschlossen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ergaben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, da das geplante Förderprojekt zur Breitbandversorgung im Berichtsjahr noch nicht umgesetzt werden konnte. Der Personalbestand der Gesellschaft erhöhte sich von 35 auf 40 Personen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.10SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251874 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2024 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung weist für das Geschäftsjahr eine Bilanzsumme von rund 38,8 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 1,85 Millionen Euro aus.
Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die einen Fehlbetrag von rund 2,93 Millionen Euro vorsah, ergibt sich eine Abweichung von rund 1,08 Millionen Euro. Diese Differenz resultiert unter anderem aus höheren Erträgen im Bereich der Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie aus dem Verkauf eines Teilgrundstücks am Glockengarten. Gleichzeitig verzeichnete das Unternehmen höhere Kosten für den Abriss des Alten-Krankenhauses Am Dornenbusch sowie einen Anstieg der Investitionskosten.
Die Vorlage sieht vor, den Jahresfehlbetrag als Verlustvortrag auf das neue Jahr zu übertragen. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats beantragt. Die SBO führt derzeit Sanierungsmaßnahmen durch, wie etwa die Reduzierung der Arbeitnehmerüberlassung und die Neuvergabe der Gebäudereinigung, deren vollständige finanzielle Auswirkungen im Jahr 2026 erwartet werden.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.11Bochum Marketing GmbH; hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20252115 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum den Jahresabschluss 2024 der Bochum Marketing GmbH (BoMa) zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf sieht vor, den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 4,32 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von 800.439,02 Euro festzustellen. Dieser Fehlbetrag soll vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zudem wird die Entlastung des Aufsichtsrates sowie der Geschäftsführungen von Julian Schmitz und Sandra Gagliardi beantragt.
Der Jahresabschluss wurde von der Gothentreuhand GmbH mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Umsatzerlöse auf etwa 4,1 Millionen Euro, was auf geringere Einnahmen aus Themenveranstaltungen zurückzuführen ist. Demgegenüber stiegen die Materialaufwendungen aufgrund höherer Kosten für Sicherheits- und Sanitätsleistungen sowie GEMA-Gebühren an. Auch der Personalaufwand erhöhte sich auf rund 2,25 Millionen Euro, bedingt durch Gehaltsanpassungen und Abfindungen.
Aufgrund einer bilanziellen Überschuldung im Geschäftsjahr 2024 wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung die Beteiligung der Stadt an der BoMa von 50 % auf 75,1 % erhöht. Im Zuge der gesellschaftsvertraglichen Nebenleistungspflicht leistete die Stadt im Jahr 2024 eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 1.657.500 Euro. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 9. Oktober 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.12Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste der Stadt BochumZur Vorlage · 20251967/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen der Beschlussvorlage 20251967/1 den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste feststellen. Die Verwaltung schlägt vor, den im Wirtschaftsjahr 2024 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 1.396.673,81 Euro an die Stadt Bochum abzuführen.
Die Prüfung des vorläufigen Jahresabschlusses erfolgte im Zeitraum von Mai bis August 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG. Die Umsatzerlöse der Zentralen Dienste beliefen sich auf insgesamt rund 249,7 Millionen Euro. Diese setzen sich unter anderem aus der Vermietung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Ingenieurleistungen sowie Leistungsentgelten und Verkaufserlösen zusammen. Den Erträgen standen Aufwendungen für Material, Personal, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von etwa 247,7 Millionen Euro gegenüber. Nach Abzug der Steuern ergibt sich der veranschlagte Jahresgewinn.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Entlastung des Betriebsausschusses für das Wirtschaftsjahr 2024 (01.01.2024 bis 31.12.2024)Zur Vorlage · 20251970 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 über die Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 20251970) sieht vor, den Ausschuss gemäß den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu entlasten.
Diese Entlastung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Die Feststellung des Abschlusses wird in der Beschlussvorlage 20251967 behandelt.
Nach Angaben der Kaufmännischen Betriebsleitung der Zentralen Dienste hat der Betriebsausschuss seine Aufgaben im betreffenden Wirtschaftsjahr ordnungsgemäß wahrgenommen. Vor der Entscheidung im Rat findet am 16. September 2025 eine Vorberatung im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe statt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen:Damen Aksevi, Caspers-Schäfer, Czyz, Demir, Gräf, Janura, Lohf, Özdogan, Reyes Henriquez, Herren Beck, Calikoglu, Cordes, Gentek, Gorin, Guth, Henneke, Dr. Jox, Kalisch, Krömling, Kuberski, Meischein, Dr. Obitz,
- 16.09.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen:Damen Aksevi, Caspers-Schäfer, Czyz, Demir, Gräf, Janura, Lohf, Özdogan, Reyes Henriquez, Herren Beck, Calikoglu, Cordes, Gentek, Gorin, Guth, Henneke, Dr. Jox, Kalisch, Krömling, Kuberski, Meischein, Dr. Obitz, - 1.14Wasser und Gas Westfalen Gesellschaften hier: Änderung der Gesellschaftsverträge - Anwendung der Erleichterungen des 3. NKF-WG NRWZur Vorlage · 20252076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20252076 eine Änderung der Gesellschaftsverträge für die Unternehmen der Wasser und Gas Westfalen Gruppe beantragt. Betroffen sind die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, die Wasser und Gas Westfalen GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen Beteiligungsgesellschaft mbH. Hintergrund ist die Umsetzung von Bürokratieabbau-Optionen nach dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen.
Die Anpassungen sehen vor, Gesellschafterversammlungen künftig auch per Telefon, Video oder in hybrider Form durchzuführen. Zudem soll eine veraltete Rechtsnorm im Vertrag der Wasser und Gas Westfalen GmbH gestrichen werden. Für die Beteiligungsgesellschaft mbH wird vorgeschlagen, die Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches nur noch soweit durchzuführen, wie es erforderlich ist. Die Verwaltung begründet dies mit der beschränkten Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die primär eine Komplementärfunktion wahrnimmt.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Organvergütungen, um sich der Regelung der Stadt Dortmund anzuschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 2. Oktober 2025 beraten, eine Entscheidung im Rat ist für den 9. Oktober 2025 vorgesehen. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbHZur Vorlage · 20252093 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbH (WBNW) entscheiden. Die WBNW ist zu 49 Prozent an der GELSENWASSER AG beteiligt, an der die Stadt Bochum als mittelbare Minderheitsgesellschafterin über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Wasser und Gas Westfalen GmbH Anteile hält.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages dienen der Umsetzung von Bürokratieerleichterungen im Rahmen des 3. NKF-WG. Neben diesen Maßnahmen sind Änderungen am Beschlussfassungsverfahren sowie an den Regelungen zur Aufstellung des Wirtschaftsplans vorgesehen. Da die vorliegenden Änderungen über die bereits im Vorfeld beschlossenen Regelungen für die kommunalen Beteiligungen der GELSENWASSER AG hinausgehen, erfordert dies einen separaten Beschluss des Rates.
Die Stadt Duisburg hat der Änderung des Gesellschaftsvertrages bereits zugestimmt, während die Stadt Dortmund ein entsprechendes Verfahren vorbereitet. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung wird am 2. Oktober 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Eine Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 9. Oktober 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl-mann/Hohmeier/Steude/OB)
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl-mann/Hohmeier/Steude/OB) - 1.16Generalmusikdirektorin/Intendantin bzw. Generalmusikdirektor/Intendant der Bochumer Symphoniker und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr in der Kulturinstitute Bochum AöR hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates der Kulturinstitute Bochum AöRZur Vorlage · 20252048/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Vertrag des derzeitigen Generalmusikdirektors und Intendanten der Bochumer Symphoniker sowie des Anneliese Brost Musikforum Ruhr endet zum 31. Juli 2026. Vor diesem Hintergrund liegt eine Beschlussvorlage vor, die die Nachfolge für die Position innerhalb der Kulturinstitute Bochum AöR regelt. Der Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum AöR hat bereits über die Bestellung einer Nachfolge entschieden, wobei dieser Beschluss nun durch den Rat der Stadt Bochum genehmigt werden muss.
Die Verwaltung beantragt, dass der Rat den Beschluss des Verwaltungsrats vom 12. September 2025 bestätigt. Konkret soll ein Kandidat ab dem 1. August 2026 zum Generalmusikdirektor und Intendanten der Bochumer Symphoniker und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr ernannt werden. Die geplante Amtszeit umfasst drei Spielzeiten bis zum 31. Juli 2029, ergänzt um die Option auf eine zweijährige Verlängerung zu den bereits bekannten Konditionen.
Zur Vorbereitung der Neubesetzung wurde eine Findungskommission unter der Leitung des zuständigen Dezernenten eingesetzt. Nach der einstimmigen Empfehlung dieser Kommission hat der Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum AöR der Bestellung zugestimmt. Im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus am 30. September 2025 stellte sich der vorgeschlagene Nachfolger dem Gremium persönlich vor.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.17Wiederbestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses - Sachverständiger für die Ermittlung von GrundstückswertenZur Vorlage · 20251908 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses vorgelegt. Konkret geht es um die erneute Bestellung eines Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten. Die aktuelle Amtszeit des betreffenden Sachverständigen endet am 31. Januar 2026.
Der Vorschlag sieht eine Wiederbestellung für die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung zum 1. Februar 2026 vor. Der Sachverständige ist bereits seit dem Jahr 2001 im Umlegungsausschuss der Stadt Bochum tätig, zunächst in der Funktion eines stellvertretenden Sachverständigen und seit 2006 als Mitglied. Die Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches sind erfüllt, und die Bereitschaft zur Annahme der Wiederbestellung liegt vor.
Mit der Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten für den Haushalt. Das Verfahren durchläuft im Oktober 2025 die Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.18Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) – Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbHZur Vorlage · 20252029 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20252029 die Benennung neuer Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH vorgeschlagen. Als Vertreter der Stadt Bochum sollen Dietmar Dieckmann als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter eingesetzt werden. Die bestellten Personen sollen die Rechte sowohl der Stadt Bochum als auch der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) in der Gesellschaft ausüben. In dieser Konstellation sind die Vertreter von den Beschränkungen des § 181 BGB zur Vermeidung von Mehrfachvertretung befreit.
Der Hintergrund dieser Neubesetzung liegt in personellen Veränderungen in der Geschäftsführung der BoSB. Bisher übte die Stadtkämmerin Dr. Eva Maria Hubbert die Rechte in der Gesellschafterversammlung aus. Da sie laut Beschluss des Aufsichtsrates zum 27. August 2025 neben Ralf Meyer als weitere Geschäftsführerin bestellt werden soll, ist eine Anpassung der Vertretung notwendig.
Die Bestellung der Vertreter gilt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates. Der Entwurf wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 beraten und soll am 9. Oktober 2025 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt werden. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.19Benennung von Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetags NRW am 08.10.2025 - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW -Zur Vorlage · 20251919 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vor. Die Versammlung ist für den 8. Oktober 2025 als Hybridveranstaltung geplant.
Der Rat soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die der Stadtdirektor in Vertretung des Oberbürgermeisters gemeinsam mit einem Ratsmitglied am 12. August 2025 getroffen hat. Dabei sollen sieben Delegierte benannt werden. Die Zusammensetzung der Delegation umfasst einen Vorschlag des Oberbürgermeisters sowie jeweils ein Mitglied aus den Fraktionen der SPD, der Grünen, der CDU und der FDP.
Anlass der Versammlung ist die geplante Änderung der Satzung des Städtetages NRW. Da die Frist für die Benennung der Delegierten bereits am 22. August 2025 endet, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet. Für den Haushalt der Stadt Bochum ergeben sich aus dieser Maßnahme keine Kosten, da die finanzielle Verantwortung für die Durchführung beim Städtetag NRW liegt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Dahlmann) - 1.20Erste Änderungssatzung zur AbfallsatzungZur Vorlage · 20251816 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251816 die erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen ist die Einführung der kombinierten Wertstofftonne für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen auf dem gesamten Stadtgebiet zum 1. Januar 2026.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen redaktionelle Anpassungen an aktuelle Rechtsvorschriften sowie eine Neubenennung der Abfallfraktion „Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen“ bei den bereitgestellten Abfallbehältern. Zudem wird die Volumenangabe für die verwendeten Wertstoffsäcke korrigiert. Die Regelung sieht vor, dass die kombinierten Wertstoffsäcke künftig nur noch auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Einzelfallprüfung, die ergibt, dass auf dem jeweiligen Grundstück keine ausreichenden Stellmöglichkeiten oder geeigneten Transportwege für die Wertstofftonnen vorhanden sind.
Des Weiteren wird die Anlage I der Abfallsatzung angepasst. Hierbei wird das Holsystem für die Entsorgung von gemischten Verpackungen über die Wertstofftonne explizit ausgewiesen. Zudem wird klargestellt, dass die Entsorgung von separat erfassten stoffgleichen Nichtverpackungen über das Bringsystem gebührenfrei bleibt.
Der Entwurf durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 10. September 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025, bevor der Rat am 9. Oktober 2025 über die Änderungssatzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.213. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum West – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)Zur Vorlage · 20251559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt schlägt im Rahmen des dritten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes Bochum West die Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 1 „Blumenkamp“ vor. Die Vorlage sieht vor, das Schutzgebiet um das ehemalige Grabeland sowie eine angrenzende Wiese zu erweitern, was im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum West einer Fläche von etwa 0,1 Hektar entspricht.
Hintergrund der Maßnahme ist ein im Jahr 2020 erstellter Pflege- und Entwicklungsplan, der die Erweiterung des Gebiets als Entwicklungsmaßnahme vorsieht, da sich das ehemalige Grabeland zu einem Vorwald mit älteren Gehölzen entwickelt hat. Da die Erweiterung die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt, wird das Verfahren gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
Im Zuge der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange zwischen März und Mai 2025 gingen sechs Stellungnahmen ein. Diese enthielten naturschutzfachliche Hinweise sowie Anregungen zur Einbindung weiterer Leitungsträger, wobei keine Bedenken gegen die Erweiterung des Naturschutzgebietes geäußert wurden. Die Entscheidung über die Beschlussvorlage wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 9. Oktober 2025 getroffen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.09.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.223. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)Zur Vorlage · 20251361 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des dritten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes Bochum Mitte/Ost sieht die Verwaltung eine Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 1 „Blumenkamp“ vor. Die Ausweitung soll insgesamt etwa 2,8 Hektar umfassen und das ehemalige Grabeland sowie eine südlich angrenzende Wiesenfläche einschließen. Grundlage für diesen Vorschlag ist ein im Jahr 2020 erarbeiteter Pflege- und Entwicklungsplan der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet.
Die Erweiterung umfasst das etwa 0,88 Hektar große ehemalige Grabeland, das sich zu einem Vorwald entwickelt hat, sowie eine rund zwei Hektar große Wiese, die sich im Eigentum der Stadt befindet. Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW angewandt. Während der Beteiligung öffentlicher Interessenträger gingen 17 Stellungnahmen ein, gegen die Erweiterung des Schutzgebietes wurden jedoch keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Ausweisung nicht, da die Flächen bereits unterhalten werden. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme als ökologisch und klimarelevant. Der endgültige Beschluss über die Satzung wird im Rat der Stadt Bochum für den 9. Oktober 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.09.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 67 BO: Wilhelm-Leithe-Weg Nord in BochumZur Vorlage · 20251341/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll am 9. Oktober 2025 über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 67 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20251341/1) sieht die Einleitung eines Planverfahrens für das Gebiet Wilhelm-Leithe-Weg Nord vor. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Wohngebietes zu schaffen.
Die betroffene Fläche ist Bestandteil des Baulandentwicklungsvorhabens „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Im aktuellen GFNP ist der Bereich als Kombination aus gewerblicher Baufläche und gemischter Baufläche ausgewiesen. Die geplante Änderung soll diese Darstellung anpassen, um die Entwicklung von Wohnraum zu ermöglichen. Als Standortvorteile werden die Nähe zum Zentrum von Wattenscheid, die Anbindung an die Autobahn A 40 sowie die Erreichbarkeit des Bahnhofs Wattenscheid angeführt.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass im vierten Quartal 2025 das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung erfolgt. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Überarbeitung der Planung ist ein abschließender Planbeschluss vorgesehen. Da die Änderung den GFNP der Planungsgemeinschaft betrifft, ist eine gleichlautende Beschlussfassung der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen notwendig. Zudem bedarf die Änderung der Genehmigung durch das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Hohmeier)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Hohmeier) - 1.24Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 65 OB Grünzug Neue Mitte in OberhausenZur Vorlage · 20251786/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Aufstellung der Änderung 65 OB „Grünzug Neue Mitte“ zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beschließen. Ziel des Verfahrens ist es, die planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung der „Neuen Mitte“ in Oberhausen als Stadtteil zu schaffen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung verschiedener Wohnformen und der notwendigen Infrastruktur.
Die städtebauliche Planung sieht eine Ausrichtung auf soziale, produktive und ökologische Aspekte vor. Während der Brammenring die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr sowie die Versorgung übernehmen soll, wird der Grünraum im Inneren des Gebiets als Bewegungsraum für Fuß- und Radverkehr genutzt. Dies soll die Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz und die Haupt-ÖPNV-Trasse ermöglichen, unter anderem durch die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie 112.
Im Rahmen der Änderung soll die bisherige Darstellung von Mischbauflächen im Bereich des Stahlwerksgeländes-Ost angepasst werden. Geplant ist die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen sowie die Konkretisierung von Wohnbauflächen im östlichen Teil. Das weitere Verfahren umfasst das Scoping im ersten Quartal 2026, die Erstellung eines Umweltberichts sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein abschließender Feststellungsbeschluss erfordert die gleichlautende Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Hohmeier)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Hohmeier) - 1.25Bebauungsplan Nr. 1035 - Hüttenstraße / An der Landwehr Ost - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20251965 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 1035 für das Gebiet Hüttenstraße / An der Landwehr Ost als Satzung zu beschließen. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Büro- und Laborgebäudes für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Das Vorhaben soll auf dem östlichen Teil des ehemaligen Geländes der Laupenmühlen Druck GmbH realisiert werden. Hintergrund ist der Bedarf des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) an neuen Flächen aufgrund baulicher und technischer Defizite am derzeitigen Standort.
Das Plangebiet umfasst etwa 8.553 Quadratmeter im Stadtbezirk Weitmar. Die Festsetzungen sehen eine Nutzung als Sondergebiet für Büro- und Laborgebäude vor, wobei eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,5 festgelegt sind. Der Plan sieht zudem Dachbegrünungen auf zwei Dritteln der Dachflächen sowie Anpflanzungen und Schallschutzmaßnahmen vor. Die Erschließung erfolgt über die Hüttenstraße.
Hinsichtlich der Umweltauswirkungen wird eine Versiegelung von maximal 6.842 Quadratmetern erwartet. Ausgleichsmaßnahmen sollen über das städtische Konzept zur produktionsintegrierten Kompensation erfolgen. Auswirkungen auf die Hochwasserrückhaltung des Marbachs oder die Verkehrsqualität an den umliegenden Knotenpunkten werden laut Vorlage als gering eingestuft. Die Vorlage durchläuft die anstehenden Sitzungen der Bezirksvertretung Südwest, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor der Rat am 9. Oktober 2025 über den Beschluss entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.26Bebauungsplan Nr. 1038 – Industriestraße / Frenkingstraße – hier: - Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen - Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 762 – Industriestraße / Coloniastraße –Zur Vorlage · 20251974 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20251974 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1038 für das Gebiet Industriestraße/Frenkingstraße vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Satzungsbeschluss zur Umwandlung einer Fläche, die bislang als Sondergebiet für ein Selbstbedienungs-Möbelhaus festgesetzt war, in ein Gewerbegebiet. Damit einher geht die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 762 im betreffenden Bereich.
Anlass für die Änderung ist die Standortverlagerung des bisherigen Möbelhändlers sowie die Entscheidung, die geplante Nachnutzung der Gebäude als Warenlager nicht weiterzuverfolgen. Das Plangebiet im Stadtteil Werne soll durch die neue Festsetzung für gewerbliche Nutzungen gemäß § 8 BauNVO zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden unter anderem Regelungen zur Dachbegrünung von Flachdächern sowie zur Erhaltung und Neuanpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang der Straßen festgelegt.
Die Planung sieht zudem eine neue Zufahrt über die Frenkingstraße vor, während die bisherige Zufahrt im Kreuzungsbereich zur Industriestraße aufgegeben wird. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist eine Fläche für eine Trafostation vorgesehen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und berücksichtigt die Ziele des Masterplans Einzelhandel Bochum, indem er die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten ausschließt. Zudem enthält die Vorlage Festsetzungen zum Schallschutz und zu Emissionskontingenten für Gewerbelärm.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.27Sparkasse Bochum; hier: Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse BochumZur Vorlage · 20252178 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung des vorsitzenden Vorstandsmitglieds der Sparkasse Bochum, Jürgen Hohmann, entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung mit der Nummer 20252178 bezieht sich auf einen Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse vom 2. Oktober 2025.
Die aktuelle Vertragszeit von Jürgen Hohmann endet am 30. September 2026. Der Verwaltungsrat hat vorgeschlagen, ihm eine erneute Bestellung als vorsitzendes Mitglied des Vorstandes anzubieten. Die neue Amtszeit soll vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. März 2030 reichen. Das Ende der Laufzeit fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren im März 2030 zusammen, wie es das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vorsieht.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.28Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und GruppenZur Vorlage · 20252220 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund einer Neufassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Anpassung der Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Bochum vor. Die Neuregelung des § 56 Abs. 3 Satz 4 ff. GO NRW soll mit Wirkung zum 1. November 2025 umgesetzt werden.
Mit der Änderung der Gemeindeordnung wird die Berechnung der Zuwendungen für Gruppen auf ein proportionales Modell umgestellt. Da der Rat künftig 92 Mitglieder umfasst, besteht eine Fraktion nach den neuen Vorgaben aus mindestens fünf Mitgliedern. Die Grundlage für die Berechnung der Gruppenbudgets bildet die Zuwendung einer Fraktion mit fünf Mitgliedern, die nach der Tarifrunde 2025 auf 213.478,84 Euro beziffert wird.
Daraus ergeben sich ab November 2025 neue Budgets für die Gruppen im Rat: Eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhält 85.391,54 Euro, eine Gruppe mit drei Mitgliedern 128.087,30 Euro und eine Gruppe mit vier Mitgliedern 170.783,07 Euro. Die bisherigen Regelungen für Fraktionen mit drei bzw. vier Mitgliedern finden ab dem Stichtag keine Anwendung mehr. Die notwendigen Mittel für diese Personalkostenzuwendungen sind im Budget des Referats 01 vorhanden.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (FASG/Dahlmann)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (FASG/Dahlmann) - 2.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2025 (Halbjahresprognose)Zur Vorlage · 20251941 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des zweiten Quartals 2025 vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Defizit in Höhe von 58,09 Millionen Euro prognostiziert, was dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz entspricht.
Zu den wesentlichen Verschlechterungen zählen die Grundsteuer B um 8,6 Millionen Euro sowie Personalaufwendungen um 1,2 Millionen Euro. Im Bereich der Jugendhilfe werden Mehrkosten bei den Hilfen zur Erziehung und der ambulanten Eingliederungshilfe in Höhe von insgesamt 22,3 Millionen Euro erwartet.
Dem stehen Verbesserungen in Höhe von insgesamt 62,1 Millionen Euro gegenüber. Wesentliche Ertragssteigerungen ergeben sich aus der Gewerbesteuer um 20 Millionen Euro, der VRR-Umlage um 9,8 Millionen Euro sowie der LWL-Umlage um 1,8 Millionen Euro. Weitere positive Entwicklungen zeigen sich bei den Abwassergebühren, der digitalen Infrastruktur in Schulen und den Kosten für die Unterbringung und Heizung im Bereich SGB II.
Der globale Minderaufwand wurde mit rund 30 Millionen Euro beziffert. Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird mit 474 Millionen Euro prognostiziert, was eine Überschreitung des fortgeschriebenen Haushaltsansatzes um etwa 1 Million Euro bedeutet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2025Zur Vorlage · 20251947 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat dem Rat der Stadt Bochum sowie dem Haupt- und Finanzausschuss eine Mitteilung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20251947 dient dem Nachweis aller Bereitstellungen, die einen Betrag von 5.000 Euro überschreiten und über die der Rat nicht selbst entschieden hat.
Die Grundlage für diesen Nachweis ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2025 ist die Kämmerin befugt, über- und außerplanmäßige Haushaltsmittel innerhalb festgelegter Grenzen eigenständig bereitzustellen. Dies gilt für Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro sowie für Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro. Für höhere Beträge, nämlich Mehraufwendungen zwischen 250.000 und 750.000 Euro sowie Mehrauszahlungen zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehen. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme der entsprechenden Vorgänge durch die zuständigen Gremien.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3GELSENWASSER AG hier: Anteilserwerb und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Windpark Hünxe GmbHZur Vorlage · 20252046 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die beabsichtigte Erhöhung der Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH. Im Rahmen der geplanten Errichtung einer vierten Windenergieanlage beabsichtigt die Gemeindewerke Hünxe GmbH, ihre Anteile an der Windpark Hünxe GmbH um 10 Prozent aufzustocken.
Die Beteiligungsstruktur sieht vor, dass die GELSENWASSER AG über die Gemeindewerke Hünxe GmbH mit einem Anteil von 40 Prozent an der Windpark Hünxe GmbH beteiligt ist. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich.
Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, ist die Behandlung dieser Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4GELSENWASSER AG hier: Auflösung Beteiligung der NEW Re GmbH an der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG und der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbHZur Vorlage · 20252069 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20252069 eine Mitteilung vorgelegt, die die geplante Auflösung von Unternehmensbeteiligungen zum Gegenstand hat. Die NEW Re GmbH beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG sowie an der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbH aufzulösen. Dieser Schritt soll eine anschließende Liquidation der genannten Gesellschaften beinhalten.
Die Vorlage, für die das Amt für Finanzsteuerung federführend ist, wird den zuständigen Gremien vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Informationen in seiner Sitzung am 2. Oktober 2025 zur Kenntnis nehmen, gefolgt von der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 9. Oktober 2025.
Da die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erforderlich ist, sieht die Vorlage vor, dass entsprechende Angelegenheiten in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt werden. Damit soll der Schutz rechtlich geschützter Interessen gewährleistet werden.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung "Am Röderschacht"Zur Vorlage · 20251950 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Vorkaufsrecht und zum Mieterschutz in der Siedlung „Am Röderschacht“ reagiert. Ein Ausüben des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist laut Verwaltung nicht zum Schutz von Mietern vor Mietsteigerungen oder Verdrängung möglich. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts ist verstrichen, da der vollständige Kaufvertrag bereits im Februar 2025 der Verwaltung vorlag. Da keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Denkmals vorlagen, sah die Verwaltung keinen Anlass für einen kommunalen Ankauf der Siedlung. Der Käufer plant derzeit in Abstimmung mit der Behörde ein Konzept zur denkmalgerechten Sanierung und zur Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Hinsichtlich möglicher Mietpreisüberhöhungen gab die Verwaltung an, dass keine Beschwerden bei der Wohnungsaufsicht eingegangen sind und die Verwaltung keine Beurteilung über den Tatbestand des Wirtschaftsstrafgesetzes treffen könne. Mietsteigerungen in bestehenden Verträgen unterliegen dem Privatrecht. Ein Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung wird derzeit nicht in Betracht gezogen, da keine negativen städtebaulichen Folgen erkennbar seien. Die bestehende Wohnraumschutzsatzung der Stadt greife zudem nur bei Leerstand oder Abriss und biete keinen Schutz gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Situation Am RöderschachtZur Vorlage · 20251951 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds der Partei DIE LINKE zur Situation am Röderschacht reagiert. In der Anfrage aus der Ratssitzung vom 10. Juli 2025 wurden Gründe erfragt, warum Informationen zu diesem Thema in vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Südwest nicht kommuniziert wurden.
Die Verwaltung führt an, dass die entsprechenden Vorlagenschlüsse für die betreffenden Sitzungen bereits verstrichen waren, als die Anfragen eingingen. Für die Sitzung der Bezirksvertretung Südwest am 25. Juni 2025 lag der Vorlagenschluss am 10. Juni 2025, für den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 2. Juli 2025 am 16. Juni 2025. Zudem erforderte die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs mit insgesamt 16 Fragen aufgrund der Beteiligung verschiedener Fachbereiche einen erhöhten Abstimmungsbedarf, was eine kurzfristige Bearbeitung verhinderte.
Bezüglich einer weiteren Anfrage vom 9. Juli 2025 gab die Verwaltung an, dass diese erst am Sitzungstag selbst eingegangen sei. Die Beantwortung der offenen Fragen soll unter Einhaltung des Dienstweges zu den nächstmöglichen Sitzungsterminen erfolgen.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Sachstand Bebauungsplan Nr. 987 Hunscheidtstraße / WaldringZur Vorlage · 20252096 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Sachstand des Bebauungsplans Nr. 987 an der Hunscheidtstraße/Waldring reagiert. Das Interessenbekundungsverfahren der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG) wurde mit der Firma Bollmann abgeschlossen, und der Grundstücksverkauf ist erfolgt. Durch einen Projektzusammenschluss der Firmen Bollmann und Ten Brinke wird die weitere Planung ausgearbeitet. Das neue städtebauliche Konzept orientiert sich an der bisherigen Gebäudeanordnung, sieht jedoch im nördlichen Teil eine geringere Baumasse vor, um die Planung von Infrastrukturmaßnahmen wie Feuerwehrzufahrten und Spielflächen zu erleichtern.
In Bezug auf die abgeschlossene Bodensanierung weist die Verwaltung darauf hin, dass die Abdichtung mit einer geosynthetischen Tondichtungsbahn die Tiefe von Kellern und Tiefgaragen einschränkt. Dies erfordert eine detaillierte Ausarbeitung der Gebäude- und Geländehöhen im Bebauungsplanverfahren. Für das Erschließungskonzept ist vorgesehen, eine Kfz-Durchfahrt zwischen der Hunscheidtstraße und der Mozartstraße zu unterbinden, um die Verkehrsberuhigung und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten. Auf dem städtischen Teil des Parkplatzes im Bereich Mozartstraße sollen öffentliche Stellplätze erhalten bleiben, um den Parkdruck zu regulieren. Die konkrete Ausgestaltung der Erschließung erfolgt auf Basis verkehrsgutachterlicher Bewertungen. Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs ist für das zweite Quartal 2026 angestrebt, wobei ein Satzungsbeschluss bis Ende 2026 vorgesehen ist.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Das Letzte und wegen Faulenquote: Metaanfrage zur Qualität von AnfragenZur Vorlage · 20251795 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage 20251795 reagiert die Verwaltung der Stadt Bochum auf eine Anfrage von Herrn Backs, der im Namen der Fraktion Die PARTEI verschiedene Meta-Fragen zur Qualität der bisherigen Anfragen gestellt hat. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf eine Bewertung der inhaltlichen Qualität der Anfragen auf einer Skala von 1 bis 6 sowie auf das Empfinden der städtischen Beschäftigten gegenüber den Inhalten. Zudem wurden Fragen nach bevorzugten Themenbereichen für zukünftige Anfragen und Empfehlungen für die weitere Zusammenarbeit gestellt.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Antwort, dass gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum jedes Ratsmitglied berechtigt ist, Anfragen zu städtischen Angelegenheiten zu stellen. Alle eingegangenen Anfragen werden im Rahmen der geltenden Regularien beantwortet. Eine Bewertung der Anfragenden oder der inhaltlichen Qualität der Fragen durch die Verwaltung wird jedoch abgelehnt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2024Zur Vorlage · 20251831 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Verträge des Kalenderjahres 2024, die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallen. Gemäß dieser Vorschrift bedürfen Verträge der Stadt mit Mitgliedern des Rates, Bezirksvertretungen oder Ausschüssen sowie mit der Oberbürgermeisterin oder den Beigeordneten grundsätzlich der Zustimmung des Rates. Ausgenommen von dieser Zustimmungspflicht sind jedoch Verträge, die auf allgemein verbindlichen Tarifen oder Ordnungen beruhen, aufgrund von öffentlichen Ausschreibungen nach der UVgO oder VOB abgeschlossen wurden, auf der Grundlage der HOAI basieren oder einen Geschäftswert von höchstens 5.000 Euro aufweisen. Der Rat wird über die entsprechenden Verträge einmal jährlich durch eine Auflistung in Kenntnis gesetzt.
Eine interne Abfrage der Verwaltung ergab für das Jahr 2024 drei entsprechende Vorgänge. Ein Dachdeckerbetrieb wurde mit Reparaturarbeiten gemäß den Vorgaben der VOB beauftragt. Zudem wurde die Fortführung eines seit 2022 bestehenden Mietvertrags zur Unterbringung von Geflüchteten gemeldet, dessen Jahresgeschäftswert die Grenze von 5.000 Euro nicht überschritten hat. Des Weiteren führte das Institut für Stadtökologie und Bodenschutz einen Auftrag für die Untere Bodenschutzbehörde aus, der auf allgemein verbindlichen Tarifen basierte.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Beigeordneter für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin/Stadtrat)Zur Vorlage · 20251797 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat Fragen zu den Kosten der Neubesetzung des Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit gestellt. Hintergrund der Anfrage ist das zweifache Auswahlverfahren für diese Position. Nachdem im ersten Verfahren die Zustimmung des Regierungspräsidenten für einen Kandidaten nicht erfolgte und dieser daraufhin nicht mehr zur Verfügung stand, wurde die Stelle im April 2025 erneut ausgeschrieben.
Die Verwaltung teilte mit, dass beim ersten Auswahlverfahren lediglich Verwaltungskosten entstanden sind, da die Ausschreibung über kostenfreie Portale erfolgte. Für das zweite Verfahren wurde eine Personalberatung eingesetzt. Die Kosten für diesen privaten Dienstleister belaufen sich auf rund 44.000 Euro. In diesem Betrag sind auch die Kosten für Veröffentlichungen in kostenpflichtigen Medien enthalten. Die Finanzierung der Kosten erfolgt aus dem Budget für Personalentwicklung des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Elternpflegschaft der Wilbergschule kritisiert KlassenaufteilungZur Vorlage · 20251829 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat Fragen zur Auflösung der Klasse 2a der Wilbergschule für das Schuljahr 2025/26 gestellt. Hintergrund ist die Versetzung einer Lehrkraft ohne unmittelbare Nachbesetzung, wodurch die Schüler der betroffenen Klasse auf die verbleibenden drei Klassen des Jahrgangs verteilt werden. Dies führt zu einer Klassengröße von jeweils 29 Kindern.
Die Verwaltung erklärte, dass die Besetzung von Lehrkraftstellen in die Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen fällt. Aufgrund einer allgemeinen Personalknappheit an Bochumer Grundschulen und steigender Schülerzahlen müsse die Schulaufsicht die Verteilung der Kräfte so steuern, dass die Unterrichtsversorgung an allen 4s Grundschulen gewährleistet bleibt. Während ein personeller Abgang durch eine Versetzung ausgeglichen werden konnte, sei eine weitere Nachbesetzung nicht umsetzbar. Eine Verteilung von Lehrkräften durch Abordnungen von anderen Schulen sei für die Wilbergschule nicht möglich gewesen.
Eine pädagogische Bewertung der Entscheidung könne die Verwaltung nicht vornehmen. Aus schulaufsichtlicher Sicht seien die resultierenden Klassengrößen an anderen Standorten bereits üblich und aufgrund der hohen Schülerzahlen derzeit nicht vermeidbar. Als Maßnahme zur Unterstützung der Schule kann eine sachgrundlose Vertretungslehrkraftstelle ausgeschrieben werden. Die Verteilung künftiger Stellen für die Ausschreibungstermine im November 2025 und Februar 2026 wird die Bedarfe der Wilbergschule berücksichtigen.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Höntroper StraßeZur Vorlage · 20251888 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 13. Februar 2025 stellte die SPD-Fraktion eine Anfrage zum Status einer Baustelle in der Höntroper Straße auf Höhe des Eibenwegs. Die Anfrage thematisierte den Eindruck einer ruhenden Baustelle sowie die Sperrung des Gehwegs. Es wurde darauf hingewiesen, dass Fußgänger, darunter Schulkinder, die Baustelle aufgrund der Sperrung über die Straßenfahrbahn umgehen mussten. Zudem wurde nach der Zuständigkeit sowie dem Zeitplan für die Wiederaufnahme und den Abschluss der Arbeiten gefragt.
Die Verwaltung gab hierzu eine Stellungnahme ab, wonach die Baumaßnahme am 28. Februar 2025 abgeschlossen wurde. Bei den durchgeführten Arbeiten handelte es sich um Anschlussarbeiten für die Strom- und Wasserversorgung im Auftrag der Stadtwerke Bochum. Ziel dieser Maßnahmen war die Anbindung der Neubauten am Eibenweg an das Versorgungsnetz.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Witterungsbedingte Sperrung von FußballplätzenZur Vorlage · 20251889 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum“ hat über Herrn Krampitz eine Anfrage zur witterungsbedingten Sperrung von Fußballplätzen gestellt. Die Fragen umfassten die Dauer und Häufigkeit der Sperrungen in den letzten drei Jahren, die Auswirkungen auf den Spielbetrieb sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bespielbarkeit und zur Prävention.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine Statistiken über die Gründe für Sperrungen geführt werden, weshalb keine detaillierten Angaben zu Sperrzeiten, einzelnen Plätzen oder der Anzahl betroffener Mannschaften möglich sind. Die Entscheidung über die Bespielbarkeit einzelner Flächen obliegt dem zuständigen Platzwart. Eine allgemeine Sperrung durch die Verwaltung erfolgt lediglich bei außergewöhnlichen Wetterereignissen, die das gesamte Stadtgebiet betreffen. In den Wintermonaten sind Rasenflächen zur Regeneration grundsätzlich gesperrt, wobei den Vereinen Ausweichzeiten auf Kunstrasen- oder Tennisspielflächen zugewiesen werden.
Bei flächendeckenden Sperrungen durch Extremwetter sind keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden. Für den Fall von Frost- und Tauperioden auf Tennisspielfeldern wird ein Kunstrasenkonzept zur Verteilung der Nutzungszeiten angewandt. Zur Wiederherstellung der Bespielbarkeit nach Sperrungen werden saisonale Unterhalts- und Pflegemaßnahmen durchgeführt. Präventiv dienen regelmäßige, an den Belag angepasste Pflegegänge der Minimierung von Sperrungen.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Pocket ParksZur Vorlage · 20251893 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Fraktion hat die Bochumer Verwaltung Informationen zur Verwaltung der sogenannten Pocket Parks vorgelegt. Da diese Flächen im Eigentum der Stadt stehen, finden die Regelungen der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) Anwendung.
Hinsichtlich Beschwerden sind bislang lediglich Probleme mit Müllablagerungen im Pocket Park an der Emilstraße bekannt. Hierzu steht die Verwaltung im Austausch mit dem USB bezüglich der Leerungsfrequenz der Müllbehälter; zudem führt der Technische Betrieb regelmäßige Kontrollen durch. In den übrigen drei bestehenden Pocket Parks liegen keine Mängelmeldungen vor. Um Vandalismus vorzubeugen und die Aufenthaltsqualität zu sichern, setzt die Verwaltung auf ein Beteiligungskonzept, das Anwohner in die Gestaltung und Pflege der Flächen einbindet.
Für bestehende und neue Pocket Parks ist die Aufstellung einheitlicher Hinweisschilder vorgesehen. Diese sollen Verhaltensregeln sowie Informationen zum Projekt enthalten und die Nachbarschaft zur Mitgestaltung, etwa bei Hochbeeten, einladen. Die inhaltliche und gestalterische Ausarbeitung der Schilder erfolgt unter Einbindung der zuständigen Fachämter. Ein erhöhter Kontrollbedarf oder eine Änderung der Anzahl der Müllbehälter wird von der Verwaltung derzeit nicht als notwendig erachtet.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Haushaltshilfen in BochumZur Vorlage · 20251897 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der FASG-Fraktion zur Situation von Haushaltshilfen in der Stadt reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Berichte in der Lokalpresse über die Lage dieser Beschäftigtengruppe.
In Bezug auf die soziale und wirtschaftliche Lage sowohl legal als auch illegal beschäftigter Haushaltshilfen liegen der Verwaltung keine gesonderten Erkenntnisse vor. Ebenso fehlen spezifische Informationen darüber, wie viele der 1.246 in Bochum gemeldeten Haushaltshilfen durch Tarifverträge oder den gesetzlichen Mindestlohn abgesichert sind, wenngleich die entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen für alle Arbeitnehmer gelten.
Hinsichtlich des Risikos von Altersarmut, insbesondere bei weiblichen Minijobberinnen ohne Rentenanspruch, liegen der Verwaltung keine spezifischen Kenntnisse vor. Es wurde jedoch angemerkt, dass Personen, die keine Rentenansprüche erwerben, grundsätzlich ein höheres Risiko für Altersarmut tragen können als andere Arbeitnehmer. Als zuständige Stelle für Informationen über Rechte und Unterstützungsangebote, auch für Haushaltshilfen mit Migrationshintergrund, wurde die Minijob-Zentrale genannt, welche entsprechende Informationsmaterialien und Broschüren bereitstellt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Sachstand BrückensanierungZur Vorlage · 20251899 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Sachstand der Brückensanierungen an der Universitätsstraße auf eine Anfrage der CDU-Bezirksfraktion geantwortet. Seit 2020 wurden fünf der zehn betroffenen Brückenbauwerke weitgehend saniert, darunter die Überführungen Schattbachstraße, Hustadtring, Max-Imdahl-Straße und der Knoten Klinikum.
Der weitere Zeitplan für die verbleibenden Bauwerke ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Sanierung des zweiten Bauabschnitts der Brücke Rahmenstadt ist für 2027 vorgesehen. Dabei sollen Synergieeffekte mit dem Neubau der Brücke über die A448 durch die Autobahn GmbH genutzt werden, um Arbeiten an Kabelumlegungen und den Betrieb der Stadtbahnlinie U35 zu koordinieren. Die Instandsetzung der Brücke am Ölbachtal ist für den Zeitraum 2027/2028 geplant. Für die Brückenbauwerke an der Markstraße, am Fußgängertunnel sowie am Knoten Uni-Mitte steht der genaue Termin noch nicht fest, da die Planung von den Maßnahmen der Autobahn GmbH sowie den Sanierungsarbeiten der Ruhr-Universität Bochum und des BLB NRW abhängt.
Hinsichtlich der Kosten wurden für die bereits abgeschlossenen Sanierungen Projektkosten in Höhe von rund 7,09 Millionen Euro verzeichnet. Für die noch ausstehenden Maßnahmen rechnet das Tiefbauamt mit Kosten von etwa 12,33 Millionen Euro.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Bekanntmachung Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von LachgasZur Vorlage · 20251901 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Bekanntmachung der Verordnung zum Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Die Regelung wurde am 21. Juli 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 22. Juli 2025 in Kraft. Grundlage hierfür war ein Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 10. Juli 2025.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas zu prüfen und Vorschläge zur Beratung in den zuständigen Gremien einzureichen. Das Gesundheitsamt führt dazu aus, dass der Konsum von Lachgas gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Dazu zählen kurzfristige Beeinträchtigungen der Koordination sowie das Risiko, an Erbrochenem zu ersticken. Bei langfristigem Konsum können neurologische Schäden durch die Inaktivierung von Vitamin B12 auftreten; zudem besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit.
In Anlehnung an die Europäische Drogenagentur EUDA und lokale Beratungsstellen wird ein Anstieg des Konsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beobachtet. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, solche Themen im Rahmen der universellen Prävention, beispielsweise an Schulen, zu behandeln. Die Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle für Suchtvorbeugung, den Suchtberatungsstellen, dem Jugendamt, den Schulen und der Polizei wird dabei weiter ausgebaut.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Kundenfreundliche Prozesse bei der Stadtwerke Bochum NetzZur Vorlage · 20251939 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE STADTGESTALTER zu den Kundenprozessen der Stadtwerke Bochum Netz geantwortet. Seit der Neuregelung des § 14a EnWG zum 1. Januar 2024 haben 460 Kunden steuerbare Verbrauchseinrichtungen angemeldet. Aufgrund des Ausbaus der Elektromobilität und der Wärmepumpen wird ein Anstieg der Anmeldungen erwartet. Informationen zu technischen Voraussetzungen sind über FAQs auf der Webseite des Netzbetreibers verfügbar.
Im Bereich der Verbraucherbeschwerden nach § 111a EnWG wurden im Jahr 2024 insgesamt 187 Fälle registriert, im Zeitraum bis Juli 2025 sind bereits 86 Beschwerden eingegangen. Die thematischen Schwerpunkte lagen bei Baustellen, der Abrechnung von Einspeisevergütungen sowie dem Zählerwechsel. Zur Optimierung der Prozesse werden Abläufe im Tiefbau sowie die Kommunikation mit der Stadtverwaltung angepasst und digitale Services ausgebaut. Verzögerungen beim Zählerwechsel werden auf gesetzliche Vorgaben und Softwareumstellungen zurückgeführt. Die Stadtwerke Bochum Netz führen derzeit Anpassungen im Bereich Metering und Software durch, um die Prozesse zukunftssicher zu gestalten.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Wirtschaftliche Auswirkungen städtischer Baustellen auf anliegende GewerbetreibendeZur Vorlage · 20251944 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den wirtschaftlichen Auswirkungen städtischer Baustellen auf anliegende Gewerbebetriebe reagiert. In der Antwort zur Vorlage 20251944 wird erläutert, dass eine vorab einplanbare Position für Entschädigungen in den Projektkosten nicht möglich ist. Da Entschädigungsleistungen als konsumtive Ausgaben und nicht als Investitionen in die Infrastruktur eingestuft werden, können diese aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht pauschal eingeplant werden; Entscheidungen erfolgen im Einzelfall.
Bezüglich der Anträge seit Januar 2024 teilte das Tiefbauamt mit, dass im Jahr 2024 drei Anfragen und ein Antrag eingegangen sind, wobei der Antrag mangels Voraussetzungen abgelehnt wurde. Im laufenden Jahr gab es bislang fünf Anfragen, jedoch noch keinen Antrag auf Entschädigung. In den vergangenen drei Jahren wurden keine Entschädigungsleistungen erbracht.
Für eine mögliche Entschädigung müssen Gewerbetreibende den Nachweis einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung durch die Baustelle sowie die Ergreifung von Gegenmaßnahmen erbringen. Als Belege dienen unter anderem Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Monatsberichte, die auch durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden können. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Einbußen spezifisch auf die Baustelle zurückzuführen sind und nicht auf allgemeine konjunkturelle Schwankungen oder allgemeinwirtschaftliche Problemlagen beruhen.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Bericht zur betrieblichen Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste im Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 20251968 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlagennummer 20251968 einen Bericht zur betrieblichen Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Wirtschaftsjahr 2024 vor. Dieser Bericht wurde als Ergänzung zum Jahresabschluss 2024 erstellt.
Die Mitteilung enthält den Hinweis, dass der Bericht über die betriebliche Entwicklung nicht Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 durch den Wirtschaftsprüfer war. Im Gegensatz zum Lagebericht dient dieser Bericht der zusätzlichen Information.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe am 16. September 2025 sowie für die Sitzung des Rates am 9. Oktober 2025 vorgesehen. In beiden Gremien ist die Vorlage zur Kenntnisnahme vorgesehen. Federführend für die Mitteilung ist die Kaufmännische Betriebsleitung der Zentralen Dienste.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Veloroute 1 - Nachfragen zur Verwaltungsmitteilung 20251470Zur Vorlage · 20251980 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Nachfragen der CDU-Fraktion zum Ausbau der Veloroute 1 reagiert. Bezüglich des Europa-Platzes stellte das Tiefbauamt klar, dass durch den Umbau keine Parkplätze entfallen werden, wenngleich die weitere Gestaltung des Areals noch aussteht.
Für die Planung der Veloroute liegen keine spezifischen Daten zur Nutzungserwartung für diesen Abschnitt vor. Die Stadt verfolgt jedoch das Ziel, den Anteil des Umweltverbunds bis 2030 auf 60 Prozent zu steigern, wobei der Radverkehranteil auf 15 bis 25 Prozent wachsen soll. Aktuell liegt dieser bei acht Prozent.
Die Ergänzung von Bewohnerparkzonen in den Gebieten B und S soll ab dem vierten Quartal 2025 umgesetzt werden. Für den Baustellenbereich am Nordring wurde eine Verzögerung durch einen Tagesbruch gemeldet; der Abschluss ist für den 15. September 2025 geplant. Bei den entfernten Straßenbäumen wird eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen pro gefälltem Baum angestrebt.
Die Gesamtkosten für die bisher beschlossenen Umgestaltungen der verschiedenen Abschnitte belaufen sich auf schätzungsweise 2.813.250 Euro. Diese Summe umfasst Maßnahmen in der Widumestraße, der Wielandstraße sowie Querungen am Nordring und der Vierhausstraße.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Pocket Park (Franz-Vogt-Str.) - Infrastruktur WasserZur Vorlage · 20251994 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Planung des Pocket Parks an der Franz-Vogt-Straße Fragen zur Wasserinfrastruktur, zur Verschattung und zu Spielmöglichkeiten gestellt. Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in einer Antwort, dass die Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen und der Entfernung zur nächsten Leitung nicht vorgesehen sei. Die Stadtwerke Bochum würden aus Gründen der Trinkwasserhygiene keinen Anschluss legen. Die Kosten für einen Wasserhydranten zur Bewässerung seien aufgrund der mindestens 80 Meter entfernten Hauptleitung in der Oskar-Hoffmann-Straße unverhältnismäßig hoch. Die Verwaltung setzt stattdessen auf die Verwendung klimaresilienter Pflanzen.
Hinsichtlich der Verschattung führt das Amt aus, dass die Installation von Sonnensegeln mit hohen Kosten für die Standsicherheit gegen Schnee- und Sturmlasten sowie einem hohen personellen Überwachungsaufwand verbunden wäre. Die Stadt könne die notwendige kurzfristige Überwachung bei Sturmwarnungen nicht leisten. Stattdessen sollen sieben zusätzliche Bäume und Großsträucher für eine natürliche Beschattung sorgen. Bezüglich der Spielmöglichkeiten wurde mitgeteilt, dass eine Rasenfläche zum Spielen zur Verfügung steht und informelles Spielen möglich ist. Fußballspielen ist jedoch gemäß der Benutzungsordnung nicht gestattet.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Weststraße: Gehwege erneuernZur Vorlage · 20252009 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zum Zustand der Gehwege in der Weststraße reagiert. Eine zeitnahe Erneuerung der dortigen Gehwege sei zwar hoch priorisiert, jedoch erschweren die Eigentumsverhältnisse die Umsetzung. Zahlreiche Teilflächen der Gehwege in der Weststraße befinden sich in privatem Eigentum. Bisherige Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern über einen Erwerb dieser Flächen blieben laut Verwaltung ohne Erfolg.
Zudem informierte die Verwaltung über die Verwendung der im Haushalt 2025/26 zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro für die Gehwegerneuerung. Während einige Abschnitte, wie etwa in der Hasenkampstraße oder der Lindener Straße, bereits saniert wurden und weitere Projekte, darunter in der Hattinger Straße, bereits beauftragt sind, findet derzeit eine weitere Überprüfung statt. Auf Basis der Straßendatenbank werden aktuell Abschnitte in den Bochumer Stadtbezirken Mitte, Nord, Ost, Süd, Wattenscheid und Südwest auf Sanierungsbedarf geprüft. Nach Abschluss dieser Überprüfung wird die Verwaltung die konkret sanierungsbedürftigen Gehwegabschnitte in einer Mitteilung bekanntgeben.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Sachstandsbericht 01.08.2024 – 31.07.2025 zum Beschluss Radverkehr in BochumZur Vorlage · 20252013 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Beschlusses zum Radverkehr für den Zeitraum vom 1. August 2024 bis zum 31. Juli 2025 vorgelegt. Seit dem Ratsbeschluss im April 2022 wurden insgesamt 40,47 Kilometer Radverkehrsanlagen fertiggestellt. Aktuell befinden sich 12,4 Kilometer im Bau und 99,32 Kilometer in der Planung, was eine Gesamtsumme von 152,19 Kilometern an geplanten, im Bau befindlichen oder fertiggestellten Anlagen ergibt.
Im Radhauptroutennetz wurden im Berichtszeitraum 5,04 Kilometer fertiggestellt, darunter Abschnitte der Castroper Straße, der Königsallee und der Hauptstraße. Parallel dazu befinden sich 12,11 Kilometer im Ausbau, etwa die Opeltrasse oder Teile der Veloroute 1. Das Ziel für dieses Netz liegt bei einem jährlichen Ausbau von 7 Kilometern bis zum Jahr 2030.
Im Radergänzungsnetz konnten im selben Zeitraum 6,05 Kilometer fertiggestellt werden, unter anderem im Bereich Mark 51°. Derzeit sind dort 0,29 Kilometer im Bau und 40,39 Kilometer in der Planung. Für dieses Netzwerk ist ein jährlicher Ausbau von 13 Kilometern bis 2030 vorgesehen. Der Bericht umfasst zudem die Überprüfung von Einbahnstraßen zur Optimierung der Radverkehrsführung.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Versorgungsamt für SchwerbehindertenangelegenheitenZur Vorlage · 20252050 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum gemeinsamen Versorgungsamt für Dortmund, Bochum und Hagen hat die Verwaltung Auskunft zu den Entscheidungsprozessen und medizinischen Kriterien gegeben. Die Entscheidung über Anträge sowie die Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) erfolgt durch die Verwaltung auf Grundlage ärztlicher Gutachten. In diesen Prozess sind versorgungsärztliche Gutachter mit medizinischer oder sozialmedizinischer Qualifikation eingebunden.
Die Bewertung der Behinderung und die Zuerkennung von Merkzeichen basieren auf dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie der Versorgungsmedizin-Verordnung. Grundlage der Prüfung sind medizinische Befunde und Berichte, wobei die Auswirkungen der Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Fokus stehen. Der GdB wird dabei in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 festgelegt.
Zur Sicherstellung des aktuellen medizinischen Wissensstandes nehmen die Mitarbeitenden an regelmäßigen Fortbildungen teil, die mindestens einmal jährlich stattfinden. Bei der Beurteilung von Erkrankungen, die erst seit Kurzem erforscht sind, wie etwa ME/CFS, stützt sich das Amt auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und medizinische Leitlinien, unter anderem von Zentren wie der Charité. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Qualität der eingereichten medizinischen Unterlagen der Antragstellenden für die Bewertung entscheidend ist.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Sachstand Portalfunktion von Brücken und Unterführungen aufwertenZur Vorlage · 20252086 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand der Aufwertung von Brücken und Unterführungen hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zur Schöllmannbrücke in der Herzogstraße vorgelegt. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse an der Brücke ist noch nicht abgeschlossen. Während zwei Brücken im Bereich Schöllmannstraße der Deutschen Bahn gehören, ist die Zuständigkeit für den dritten Brückenüberbau aufgrund der Nutzung durch den Grünzug Nord voraussichtlich bei der Stadt Bochum. Die Eigentümerschaft der östlichen Flügelwände ist weiterhin strittig.
Eine kurzfristige optische Aufwertung des Bauwerks ist nach Angaben des Tiefbauamtes aufgrund des aktuellen Zustands und der komplexen Eigentumsverhältnisse nicht vorgesehen. Bauliche Instandsetzungen an nicht städtischen Teilen, die statisch relevant sind, können nicht durch die Stadt durchgeführt werden. Eine mittelfristige Instandsetzung des westlichen Brückenüberbaus ist jedoch geplant, um die Wegeverbindung des Grünzugs Nord sowie den Ausbau der Hannibal-Trasse zu sichern. Diese Maßnahme wurde bislang jedoch aus personellen und finanziellen Gründen zurückgestellt.
Hinsichtlich der Finanzierung stehen Mittel aus dem Portal-Programm lediglich für optische Maßnahmen zur Verfügung. Die Kosten für eine bauliche Instandsetzung sind noch nicht abschließend ermittelt; eine Haushaltsanmeldung ist frühestens ab 2027 möglich. Die Deutsche Bahn sowie private Eigentümer sehen derzeit keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen. Das Tiefbauamt führt regelmäßige Prüfungen des westlichen Überbaus durch, während die Verantwortung für den mittleren und östlichen Teil bei der Deutschen Bahn liegt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Brot & Spiele: Moderner Fünfkampf in BochumZur Vorlage · 20252092 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 10. Juli 2025 stellte Armin Backs von der Fraktion „Die Partei Bochum“ eine Anfrage im Zusammenhang mit der Unterstützung der Olympiabewerbung der Region Rhein-Ruhr. Der Antragsteller regte an, eine alternative Version des Modernen Fünfkampfes mit Disziplinen wie „Artensterbogen“, „Klimakrise“ oder „Flächenversiegelung“ zu konzipieren. Dabei wurde angefragt, ob hierfür Mittel aus der Olympiabewerbung genutzt werden könnten.
Die Verwaltung wies diesen Vorschlag zurück. Die Disziplinen des Modernen Fünfkampfes unterliegen den Regularien des Internationalen Olympischen Komitees sowie den Vorgaben der jeweiligen internationalen Fachverbände. Eine inhaltliche Gestaltung der Sportarten durch die ausrichtende Stadt oder Region sei nicht möglich. Zudem stellte das Referat für Sport und Bewegung klar, dass die Olympiabewerbung der Region Rhein-Ruhr nicht aus den Mitteln der Stadt Bochum budgetiert ist.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Lohrheide-Stadion fertig – wie sieht die Zukunft aus?Zur Vorlage · 20252121 · Antwort der Verwaltung
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- 23.01.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (1. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29Hausbesetzung seit Jahrzehnten: Wie sichert die Stadt das Zuhause der letzten Mieter?Zur Vorlage · 20251756 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Situation in der ehemaligen Direktorenvilla an der Straße „Auf den Holln“ reagiert. Gegenstand der Anfrage war die seit über 44 Jahren teilweise besetzte Immobilie sowie die Sorgen langjähriger Mieter bezüglich Lärm und der Sicherheit im Wohnumfeld.
Zur Klärung der baulichen und nutzungstechnischen Lage wurden drei Gutachten zu den Themen Statik, Brandschutz und Gebäudetechnik in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden in den kommenden Wochen erwartet. Auf dieser Basis soll über die künftige Nutzung des Gebäudes entschieden werden, wobei auch Gespräche mit den aktuellen Bewohnern geplant sind.
Bezüglich der Sicherheitslage teilte die Verwaltung mit, dass derzeit keine Hinweise auf vermehrte Beschwerden aus der Nachbarschaft vorliegen. Laut einer polizeilichen Einschätzung wird das Gebäude als unauffällig eingestuft und stellt keinen Einsatzschwerpunkt dar. Erste Maßnahmen, wie die Räumung von Hausfluren, wurden bereits eingeleitet.
Zudem gab die Verwaltung an, dass in den letzten fünf Jahren in keinem weiteren städtischen Gebäude Hausbesetzungen stattgefunden haben. Ein weiterer Bericht auf Grundlage der neuen Erkenntnisse soll noch im Laufe des laufenden Jahres erfolgen.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.30Stand des Strategieziels „Vorreiter modernen Stadtmanagements“Zur Vorlage · 20251927 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand des Strategieziels „Vorreiter modernen Stadtmanagements“ reagiert. Dabei wurden verschiedene Aspekte der Verwaltungsdienstleistungen thematisiert. Im Bürgerbüro sowie im Bereich der Kfz-Angelegenheiten liegen die Terminvorlaufzeiten häufig bei wenigen Tagen. In der Ausländerbehörde variieren die Wartezeiten je nach Fachteam zwischen vier und 16 Wochen, wobei für dringende Fälle kurzfristige Termine bereitgestellt werden. Für Einbürgerungsverfahren wird eine Vorlaufzeit von etwa sechs bis acht Monaten nach Antragseingang veranschlagt.
Hinsichtlich der Wohngeldstelle gibt die Verwaltung an, dass Bearbeitungsrückstände noch nicht vollständig aufgearbeitet sind. Erstanträge werden derzeit meist innerhalb von sechs Monaten bearbeitet, während Weiterleistungsanträge oft innerhalb von ein bis zwei Monaten entschieden werden. Verzögerungen von über zehn Monaten werden mit unvollständigen Unterlagen oder mangelnder Mitwirkung begründet. Zur Optimierung der Prozesse wird derzeit eine softwaregestützte Automatisierung der Anträge geprüft.
Im Baustellenmanagement ist die Beschaffung einer digitalen Koordinierungsplattform für das gesamte Stadtgebiet vorgesehen, um die Abstimmung zwischen den Maßnahmenträgern zu verbessern. Rückmeldungen aus Bürgerbeteiligungen, die unter anderem über QR-Codes eingeholt werden, fließen in die Entscheidungsprozesse der Gremien ein. Eine separate Auswertung der QR-Code-Zugriffe wird aus Gründen des Datenschutzes nicht durchgeführt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.31Menschen ohne KrankenversicherungZur Vorlage · 20252112 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion FASG zur Situation von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Bochum geantwortet. Da für viele Bereiche keine systematischen Erfassungen vorliegen, konnte das Gesundheitsamt keine genauen Zahlen zu medizinischen Leistungen oder zur Anzahl der Behandlungen in Kliniken nennen.
Hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen verwies die Antwort auf Schätzungen: Während der Mikrozensus von 2019 eine Zahl von etwa 382 Personen auswies, geht die Verwaltung aufgrund von Dunkelziffern bei Personen ohne festen Wohnsitz oder legalen Aufenthaltsstatus von einem möglichen Höchstwert von rund 4.586 Menschen aus. Für Minderjährige wird die Zahl auf maximal 690 geschätzt.
Bei den Kosten für die Krankenbehandlung nach § 264 SGB V sind für die Jahre 2022 bis 2024 steigende Ausgaben zu verzeichnen, die von rund 7,28 Millionen Euro auf über 10,25 Millionen Euro anstiegen. Im August 2025 wurden zudem Beiträge in Höhe von rund 522.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet. Zur medizinischen Versorgung und Beratung existiert ein Netzwerk aus verschiedenen Akteuren, darunter die KVWL, Kliniken sowie Projekte wie das „Walk in Ruhr“.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.32Informationen für NeulingeZur Vorlage · 20252168 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat die Verwaltung angefragt, welche grundlegenden Informationen für Neulinge in der Bochumer Kommunalpolitik und deren Geschäftsstellen notwendig sind. Im Fokus standen dabei strukturelle Arbeitsabläufe sowie die Identifikation zuständiger Ansprechpartner.
Die Verwaltung teilte mit, dass die wesentlichen Regelungen zur Gremienarbeit in der Hauptsatzung der Stadt Bochum, der Geschäftsordnung für den Rat sowie für die Ausschüsse und Bezirksvertretungen sowie im Katalog über die Zuständigkeiten der Ausschüsse festgehalten sind. Diese Dokumente sind online auf bochum.de abrufbar.
Zudem erhalten alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor Beginn einer neuen Wahlperiode schriftliche Informationen zu verschiedenen Themenbereichen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Entschädigungsansprüchen, Befangenheiten, Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht sowie Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung. Weitere Informationen betreffen den elektronischen Sitzungsdienst, die Nutzung des Ratsinformationssystems, die Übertragung im RatsTV sowie den Versicherungsschutz während der Mandatsausübung.
Das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation stellt den Fraktionen und Gruppen zudem ein Merkblatt zur Verfügung. Dieses enthält Informationen zu Zuwendungen für sächliche und personelle Aufwendungen sowie zur Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Geschäftsstellen.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.33Energetische Standards für Planung, Bau und Bewirtschaftung städtischer Gebäude hier: Fortschreibung der Leitlinie aus dem Jahr 2021Zur Vorlage · 20252132 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Leitlinie für energetische Standards bei der Planung, dem Bau und der Bewirtschaftung städtischer Gebäude fortgeschrieben. Grund für die Aktualisierung der 2021 verabschiedeten Regelungen sind die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt, die eine klimaneutrale Schwammstadt bis 2035 vorsieht.
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass bei Neubauten in der Regel der Effizienzstandard 20 umgesetzt werden soll. Für die Wärmeversorgung ist bei fehlendem Anschluss an ein Wärmenetz die Nutzung regenerativer Energien vorgesehen. Zudem wird die Vorlage eines Konzepts zum sommerlichen Wärmeschutz verpflichtend. Photovoltaikanlagen sollen bei Neubauten grundsätzlich installiert werden, während eine Dach- oder Fassadenbegrünung nach Möglichkeit umgesetzt werden soll. Die Leitlinie schreibt zudem die Durchführung von Lebenszyklusbetrachtungen vor. Die Mitteilung der technischen Betriebsleitung wird im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.34Mindestbeförderungsentgelt für MietwagenZur Vorlage · 20252228 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen gestellt. Ziel ist die Untersuchung der Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenanbietern. Während Taxen an tarifgebundene Regelungen gebunden sind, können Anbieter von Mietwagen ihre Preise frei gestalten. Die Fraktion verwies auf Städte wie Essen oder Heidelberg, in denen bereits Regelungen zur Preisgestaltung für Mietwagen getroffen wurden, um die Vergleichbarkeit mit dem Taxiwesen zu gewährleisten und mögliche Schädigungen des öffentlichen Verkehrssystem zu vermeiden.
Die Verwaltung hat auf die Anfrage geantwortet und bestätigt, dass die Thematik bereits bearbeitet wird. Derzeit werden offene Fragestellungen geklärt sowie die Vorgehensweisen anderer Kommunen untersucht. Eine Entscheidung über eine mögliche Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr in Bochum ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht enthalten.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.35Einladung der Oval Office Bar zu einer Veranstaltung „Deutschland muss sterben; Tresen gegen den Nationalfeiertag“Zur Vorlage · 20252233 · Antwort der Verwaltung
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Ein Mitglied der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat Fragen zu einer Veranstaltung der Oval Office Bar am 3. Oktober gestellt. Hintergrund ist ein Social-Media-Post des Vereins KosmoPolis e.V., der unter dem Titel „Deutschland muss sterben; Tresen gegen den Nationalfeiertag“ für eine Veranstaltung wirbt. Die Anfrage thematisierte die Bildsprache des Beitrags und hinterfragte die Angemessenheit einer solchen Darstellung in einem öffentlich geförderten Kulturraum am Tag der Deutschen Einheit sowie mögliche Konsequenzen für den Mietvertrag.
Die Verwaltung antwortete im Namen der künstlerischen Leitung des Schauspielhaus Bochum, dass das Theater als Raum für künstlerische Versuche und Provokation fungiere. Der Titel und das Plakat seien als nonkonformistische, anti-nationalistische Satire zu verstehen, die eine Auseinandersetzung mit nationaler Identität anregen solle. Seitens der künstlerischen Leitung sind keine Konsequenzen für den bestehenden Mietvertrag geplant.
Die Veranstaltung wurde nicht explizit mit dem Intendanten abgesprochen, das Schauspielhaus war jedoch über die Programmplanung informiert. Der Verein KosmoPolis e.V. nutzt die Räumlichkeiten als externer Pächter im Rahmen eines nicht gewerblichen Nutzungsvertrages für künstlerische Kooperationen und den Barbetrieb. Für die Gestaltung des Programms erhält der Betreiber einen zweckgebundenen Kooperationsbeitrag, der die anfallenden Kosten deckt.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.36Kostenentwicklung Projekt HusemannplatzZur Vorlage · 20252241 · Antwort der Verwaltung
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Die CDU-Fraktion hat im Haupt- und Finanzausschuss Fragen zur Kostenentwicklung des Projekts Husemannplatz gestellt, nachdem die Kostenprognose von ursprünglich 3,7 Millionen Euro auf 16,2 Millionen Euro gestiegen ist. Die Verwaltung erklärte in einer Antwort, dass vor der Projektentscheidung keine unabhängige Überprüfung der geschätzten Kosten durchgeführt wurde. Die Abdichtung der Tiefgaragendecke war zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht Teil der Planung.
Im Rahmen der Planungsphase und durch Untersuchungen mittels Schürfen wurde die Notwendigkeit einer Abdichtung der Tiefgaragendecke festgestellt. Während die ursprüngliche Kalkulation für diesen Bereich Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro vorsah, belaufen sich die aktuellen Kosten für die Abdichtungsarbeiten nach aktuellem Stand auf 3,8 Millionen Euro. Die Verwaltung führt die Kostensteigerung unter anderem auf die unvollständige Bestandsdokumentation, entdeckte Schäden am Bestand sowie Zusatzleistungen wie die Bereitstellung von beheizten Zelten und Gerüststege zurück. Da noch nicht alle Bereiche der alten Platzoberfläche untersucht wurden, können weitere unvorhergesehene Arbeiten anfallen. Das Rechnungsprüfungsamt ist über die Kostenentwicklung informiert.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Das Letzte und wegen Faulenquote: Metaanfrage zur Qualität von AnfragenZur Vorlage · 20251776 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20251776 hat Arnim Backs von der Partei Die PARTEI eine Anfrage für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 9. Oktober 2025 eingereicht. In dieser sogenannten Metaanfrage bittet der Antragsteller die Stadtverwaltung um eine Bewertung der Qualität der bisherigen Anfragen der Partei, die in der laufenden Legislaturperiode bereits über 80 Mal gestellt wurden. Die Bewertung soll auf einer Skala von 1 bis 6 erfolgen und einen Vergleich zu den Anfragen anderer politischer Akteure beinhalten.
Des Weiteren wird die Verwaltung angefragt, wie die Beschäftigten der Stadt die Anfragen der Partei auf einer Skala von -5 bis +5 bewerten. Die Anfrage umfasst zudem die Frage, welche Themen die Verwaltung bevorzugt beantwortet hätte und ob die Verwaltung selbst Fragen an die Partei richten möchte.
Abschließend bittet der Antragsteller um Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der politischen Arbeit sowie um eine Auswahl möglicher Themenschwerpunkte für künftige Anfragen, wie etwa Nachhaltigkeit oder die Parkplatzsituation.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Anfrage wurde schriftlich unter TOP 3.8 beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wurde schriftlich unter TOP 3.8 beantwortet. - 4.2Wirtschaftliche Auswirkungen städtischer Baustellen auf anliegende GewerbetreibendeZur Vorlage · 20251806 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema der wirtschaftlichen Auswirkungen städtischer Baustellen auf anliegende Gewerbetreibende eingereicht. Die Anfrage thematisiert die Beeinträchtigungen des wirtschaftlichen Betriebs von Betrieben durch aktuelle städtische Bauvorhaben.
Im Rahmen der Anfrage wird um Auskunft darüber gebeten, ob in den kalkulierten Projektkosten Positionen für Entschädigungen vorgesehen sind und falls nicht, welche Gründe hierfür vorliegen. Zudem werden Informationen darüber angefordert, wie viele Gewerbetreibende seit Januar 2024 Entschädigungen aufgrund von Umsatzeinbußen oder zusätzlichen Kosten beantragt haben und wie über diese Anträge entschieden wurde.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Angaben zur Gesamthöhe der in den letzten drei Jahren gewährten Entschädigungsleistungen. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die erforderlichen Nachweise der Antragsteller sowie die Frage, ob Testate von Steuerberatern als Beleg ausreichen können. Die Beantwortung der Fragen wurde unabhängig von den regulären Sitzungsterminen des Rates erbeten.
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- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Anfrage wurde schriftlich unter TOP 3.19 beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wurde schriftlich unter TOP 3.19 beantwortet. - 4.3Informationen für NeulingeZur Vorlage · 20252118 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsherr hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Informationslage für Neulinge in der Bochumer Kommunalpolitik befasst. Im Zentrum stehen Fragen zu strukturellen Arbeitsabläufen und notwendigen Basisinformationen für Personen, die neu in die politische Arbeit oder in eine Geschäftsstelle einsteigen.
Die Anfrage konkretisiert den Bedarf an Wissen über Zuständigkeiten und formale Prozesse, wie etwa die Identifikation von Ansprechpartnern für bestimmte Sachgebiete oder die korrekte Schriftführung gegenüber Ausschüssen. Es wird um Auskunft darüber gebeten, welche Informationen für die formale Arbeit als Basiswissen notwendig sind, welche Personen für welche Aufgaben zuständig sind und welche Hintergrundabläufe beachtet werden sollten.
Die Verwaltung wird gebeten, diese Anfrage bis zur ersten Sitzung des neu gewählten Rates am 6. November 2025 zu beantworten. Zudem wird angeregt, eine solche Information regelmäßig zum Beginn jeder neuen Ratsperiode bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Anfrage wurde schriftlich unter TOP 3.32 beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wurde schriftlich unter TOP 3.32 beantwortet. - 4.4Zukunft Kohlekraftwerk Trianel LünenZur Vorlage · 20252245 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20252245 stellt das Ratsmitglied Dr. Volker Steude Fragen zur künftigen Entwicklung des Trianel Kohlekraftwerks Lünen. Grundlage der Anfrage ist der Jahresabschluss 2024 der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, für den eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 37,5 Millionen Euro gebildet werden musste. Das betreffende Steinkohlekraftwerk soll nach derzeitiger Planung erst zum Ende des Jahres 2038 abgeschaltet werden.
Dr. Steude bittet um eine Einschätzung, inwiefern die Abschaltung zum Ende des Jahres 2038 mit dem Ziel der Stadt vereinbar ist, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Des Weiteren werden Informationen zu den erwarteten Gewinnen oder Verlusten bis zum Ende des Rückbaus sowie zu den finanziellen Auswirkungen einer möglichen Stilllegung bereits zum Jahr 2035 angefordert. Zudem wird nach der Möglichkeit für alternative Nutzungen des Standorts gefragt, beispielsweise für Großspeicher oder netzdienliche Einrichtungen wie Phasenschieber.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Anteilserwerb und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Windpark Hünxe GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl- mann/Hohmeier/Steude/OB)
- 5.2GELSENWASSER AG hier: Auflösung Beteiligung der NEW Re GmbH an der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG und der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl- mann/Hohmeier/Steude/OB)
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Bebauungsplan Nr. 1035 - Hüttenstraße / An der Landwehr Ost - hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Bebauungsplan 1038 – Industriestraße / Frenkingstraße – hier: Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und AdressenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.3Erfolgte Auftragsvergaben (Rat)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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