3. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
20251361 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Blumenkamp · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Im Rahmen des dritten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes Bochum Mitte/Ost sieht die Verwaltung eine Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 1 „Blumenkamp“ vor. Die Ausweitung soll insgesamt etwa 2,8 Hektar umfassen und das ehemalige Grabeland sowie eine südlich angrenzende Wiesenfläche einschließen. Grundlage für diesen Vorschlag ist ein im Jahr 2020 erarbeiteter Pflege- und Entwicklungsplan der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet.
Die Erweiterung umfasst das etwa 0,88 Hektar große ehemalige Grabeland, das sich zu einem Vorwald entwickelt hat, sowie eine rund zwei Hektar große Wiese, die sich im Eigentum der Stadt befindet. Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW angewandt. Während der Beteiligung öffentlicher Interessenträger gingen 17 Stellungnahmen ein, gegen die Erweiterung des Schutzgebietes wurden jedoch keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Ausweisung nicht, da die Flächen bereits unterhalten werden. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme als ökologisch und klimarelevant. Der endgültige Beschluss über die Satzung wird im Rat der Stadt Bochum für den 9. Oktober 2025 erwartet.
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