Benennung von Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetags NRW am 08.10.2025 - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vor. Die Versammlung ist für den 8. Oktober 2025 als Hybridveranstaltung geplant.
Der Rat soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die der Stadtdirektor in Vertretung des Oberbürgermeisters gemeinsam mit einem Ratsmitglied am 12. August 2025 getroffen hat. Dabei sollen sieben Delegierte benannt werden. Die Zusammensetzung der Delegation umfasst einen Vorschlag des Oberbürgermeisters sowie jeweils ein Mitglied aus den Fraktionen der SPD, der Grünen, der CDU und der FDP.
Anlass der Versammlung ist die geplante Änderung der Satzung des Städtetages NRW. Da die Frist für die Benennung der Delegierten bereits am 22. August 2025 endet, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet. Für den Haushalt der Stadt Bochum ergeben sich aus dieser Maßnahme keine Kosten, da die finanzielle Verantwortung für die Durchführung beim Städtetag NRW liegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
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