Benennung von Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetags NRW am 08.10.2025 - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW -
20251919 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 12. August 2025 von Stadtdirektor Kopietz und dem Ratsmitglied Karsten Herlitz getroffen wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetags Nordrhein-Westfalen, die am 8. Oktober 2025 als Hybridveranstaltung stattfinden soll.
Die Versammlung des Städtetags NRW hat als einziger Tagesordnungspunkt die Änderung der Satzung des Verbandes zum Ziel. Die vorgeschlagenen Delegierten mit Stimmrecht umfassen Sebastian Kopietz sowie die Ratsmitglieder Dr. Peter Reinirkens (SPD), Burkart Jentsch (SPD), Züleyha Demir (Grüne), Roland Fischer-Dahl (Grüne), Wolfgang Horneck (CDU) und Felix Haltt (FDP). Die Benennung der Vertreter muss spätestens bis zum 22. August 2025 erfolgen.
Die Durchführung der Mitgliederversammlung wird voraussichtlich im RuhrCongress stattfinden. Für die Stadt entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen, da die anfallenden Kosten vom Städtetag NRW getragen werden.
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