Wasser und Gas Westfalen Gesellschaften hier: Änderung der Gesellschaftsverträge - Anwendung der Erleichterungen des 3. NKF-WG NRW
20252076 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20252076 eine Änderung der Gesellschaftsverträge für die Unternehmen der Wasser und Gas Westfalen Gruppe beantragt. Betroffen sind die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG, die Wasser und Gas Westfalen GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen Beteiligungsgesellschaft mbH. Hintergrund ist die Umsetzung von Bürokratieabbau-Optionen nach dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen.
Die Anpassungen sehen vor, Gesellschafterversammlungen künftig auch per Telefon, Video oder in hybrider Form durchzuführen. Zudem soll eine veraltete Rechtsnorm im Vertrag der Wasser und Gas Westfalen GmbH gestrichen werden. Für die Beteiligungsgesellschaft mbH wird vorgeschlagen, die Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches nur noch soweit durchzuführen, wie es erforderlich ist. Die Verwaltung begründet dies mit der beschränkten Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die primär eine Komplementärfunktion wahrnimmt.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Organvergütungen, um sich der Regelung der Stadt Dortmund anzuschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 2. Oktober 2025 beraten, eine Entscheidung im Rat ist für den 9. Oktober 2025 vorgesehen. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Finanzsteuerung.
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