Sachstand Portalfunktion von Brücken und Unterführungen aufwerten
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand der Aufwertung von Brücken und Unterführungen hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zur Schöllmannbrücke in der Herzogstraße vorgelegt. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse an der Brücke ist noch nicht abgeschlossen. Während zwei Brücken im Bereich Schöllmannstraße der Deutschen Bahn gehören, ist die Zuständigkeit für den dritten Brückenüberbau aufgrund der Nutzung durch den Grünzug Nord voraussichtlich bei der Stadt Bochum. Die Eigentümerschaft der östlichen Flügelwände ist weiterhin strittig.
Eine kurzfristige optische Aufwertung des Bauwerks ist nach Angaben des Tiefbauamtes aufgrund des aktuellen Zustands und der komplexen Eigentumsverhältnisse nicht vorgesehen. Bauliche Instandsetzungen an nicht städtischen Teilen, die statisch relevant sind, können nicht durch die Stadt durchgeführt werden. Eine mittelfristige Instandsetzung des westlichen Brückenüberbaus ist jedoch geplant, um die Wegeverbindung des Grünzugs Nord sowie den Ausbau der Hannibal-Trasse zu sichern. Diese Maßnahme wurde bislang jedoch aus personellen und finanziellen Gründen zurückgestellt.
Hinsichtlich der Finanzierung stehen Mittel aus dem Portal-Programm lediglich für optische Maßnahmen zur Verfügung. Die Kosten für eine bauliche Instandsetzung sind noch nicht abschließend ermittelt; eine Haushaltsanmeldung ist frühestens ab 2027 möglich. Die Deutsche Bahn sowie private Eigentümer sehen derzeit keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen. Das Tiefbauamt führt regelmäßige Prüfungen des westlichen Überbaus durch, während die Verantwortung für den mittleren und östlichen Teil bei der Deutschen Bahn liegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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