Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung "Am Röderschacht"
20251950 · Antwort der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Am Röderschacht · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Vorkaufsrecht und zum Mieterschutz in der Siedlung „Am Röderschacht“ reagiert. Ein Ausüben des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist laut Verwaltung nicht zum Schutz von Mietern vor Mietsteigerungen oder Verdrängung möglich. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts ist verstrichen, da der vollständige Kaufvertrag bereits im Februar 2025 der Verwaltung vorlag. Da keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Denkmals vorlagen, sah die Verwaltung keinen Anlass für einen kommunalen Ankauf der Siedlung. Der Käufer plant derzeit in Abstimmung mit der Behörde ein Konzept zur denkmalgerechten Sanierung und zur Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Hinsichtlich möglicher Mietpreisüberhöhungen gab die Verwaltung an, dass keine Beschwerden bei der Wohnungsaufsicht eingegangen sind und die Verwaltung keine Beurteilung über den Tatbestand des Wirtschaftsstrafgesetzes treffen könne. Mietsteigerungen in bestehenden Verträgen unterliegen dem Privatrecht. Ein Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung wird derzeit nicht in Betracht gezogen, da keine negativen städtebaulichen Folgen erkennbar seien. Die bestehende Wohnraumschutzsatzung der Stadt greife zudem nur bei Leerstand oder Abriss und biete keinen Schutz gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter).