Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 67 BO: Wilhelm-Leithe-Weg Nord in Bochum
20251341/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Hohmeier)
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Der Rat der Stadt Bochum soll am 9. Oktober 2025 über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 67 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20251341/1) sieht die Einleitung eines Planverfahrens für das Gebiet Wilhelm-Leithe-Weg Nord vor. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Wohngebietes zu schaffen.
Die betroffene Fläche ist Bestandteil des Baulandentwicklungsvorhabens „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Im aktuellen GFNP ist der Bereich als Kombination aus gewerblicher Baufläche und gemischter Baufläche ausgewiesen. Die geplante Änderung soll diese Darstellung anpassen, um die Entwicklung von Wohnraum zu ermöglichen. Als Standortvorteile werden die Nähe zum Zentrum von Wattenscheid, die Anbindung an die Autobahn A 40 sowie die Erreichbarkeit des Bahnhofs Wattenscheid angeführt.
Das weitere Verfahren sieht vor, dass im vierten Quartal 2025 das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung erfolgt. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Überarbeitung der Planung ist ein abschließender Planbeschluss vorgesehen. Da die Änderung den GFNP der Planungsgemeinschaft betrifft, ist eine gleichlautende Beschlussfassung der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen notwendig. Zudem bedarf die Änderung der Genehmigung durch das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
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