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Beschlussvorlage der Verwaltung

Wiederbestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses - Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten

20251908 09.10.2025 Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses vorgelegt. Konkret geht es um die erneute Bestellung eines Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten. Die aktuelle Amtszeit des betreffenden Sachverständigen endet am 31. Januar 2026.

Der Vorschlag sieht eine Wiederbestellung für die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung zum 1. Februar 2026 vor. Der Sachverständige ist bereits seit dem Jahr 2001 im Umlegungsausschuss der Stadt Bochum tätig, zunächst in der Funktion eines stellvertretenden Sachverständigen und seit 2006 als Mitglied. Die Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches sind erfüllt, und die Bereitschaft zur Annahme der Wiederbestellung liegt vor.

Mit der Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten für den Haushalt. Das Verfahren durchläuft im Oktober 2025 die Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.

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