Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2025
20251947 · Mitteilung der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat dem Rat der Stadt Bochum sowie dem Haupt- und Finanzausschuss eine Mitteilung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20251947 dient dem Nachweis aller Bereitstellungen, die einen Betrag von 5.000 Euro überschreiten und über die der Rat nicht selbst entschieden hat.
Die Grundlage für diesen Nachweis ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2025 ist die Kämmerin befugt, über- und außerplanmäßige Haushaltsmittel innerhalb festgelegter Grenzen eigenständig bereitzustellen. Dies gilt für Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro sowie für Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro. Für höhere Beträge, nämlich Mehraufwendungen zwischen 250.000 und 750.000 Euro sowie Mehrauszahlungen zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehen. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme der entsprechenden Vorgänge durch die zuständigen Gremien.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter).