Witterungsbedingte Sperrung von Fußballplätzen
20251889 · Antwort der Verwaltung · 09.10.2025 · Referat für Sport und Bewegung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum“ hat über Herrn Krampitz eine Anfrage zur witterungsbedingten Sperrung von Fußballplätzen gestellt. Die Fragen umfassten die Dauer und Häufigkeit der Sperrungen in den letzten drei Jahren, die Auswirkungen auf den Spielbetrieb sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bespielbarkeit und zur Prävention.
Die Verwaltung teilte mit, dass keine Statistiken über die Gründe für Sperrungen geführt werden, weshalb keine detaillierten Angaben zu Sperrzeiten, einzelnen Plätzen oder der Anzahl betroffener Mannschaften möglich sind. Die Entscheidung über die Bespielbarkeit einzelner Flächen obliegt dem zuständigen Platzwart. Eine allgemeine Sperrung durch die Verwaltung erfolgt lediglich bei außergewöhnlichen Wetterereignissen, die das gesamte Stadtgebiet betreffen. In den Wintermonaten sind Rasenflächen zur Regeneration grundsätzlich gesperrt, wobei den Vereinen Ausweichzeiten auf Kunstrasen- oder Tennisspielflächen zugewiesen werden.
Bei flächendeckenden Sperrungen durch Extremwetter sind keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden. Für den Fall von Frost- und Tauperioden auf Tennisspielfeldern wird ein Kunstrasenkonzept zur Verteilung der Nutzungszeiten angewandt. Zur Wiederherstellung der Bespielbarkeit nach Sperrungen werden saisonale Unterhalts- und Pflegemaßnahmen durchgeführt. Präventiv dienen regelmäßige, an den Belag angepasste Pflegegänge der Minimierung von Sperrungen.
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