Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen

20252228 · Antwort der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Bürgerservice

↳ Zugehörige Anfrage Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen · 02.10.2025
🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Bochum prüft derzeit die Möglichkeiten zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. Hintergrund ist eine Anfrage der CDU-Fraktion, die auf die unterschiedliche Preisgestaltung zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenanbietern wie etwa Uber hinweist. Während für Taxis tarifgebundene Regelungen gelten, unterliegen Mietwagen-Dienstleistungen einer freien Preisgestaltung und sind nicht an Beförderungs- oder Betriebspflichten gebunden. Die Fraktion verwies auf die Befürchtung, dass ein unregulierter Wettbewerb die wirtschaftliche Grundlage von Taxiunternehmen gefährden und das öffentliche Verkehrssystem beeinträchtigen könnte. Als Beispiele für bereits bestehende Regelungen wurden die Städte Heidelberg und Essen angeführt.

In einer Antwort des Amtes für Bürgerservice, verfasst von Andreas Mruck, wurde bestätigt, dass die Thematik bereits bearbeitet wird. Derzeit werden offene Fragen zu diesem Sachverhalt geklärt. Zudem findet eine Sondierung der Vorgehensweisen anderer Kommunen statt, um die weitere Entwicklung der Regelungen in Bochum zu prüfen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 133 Wörter).

Beratungen

Rat (41. Sitzung)
09.10.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.