Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen
20252228 · Antwort der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Bürgerservice
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum prüft derzeit die Möglichkeiten zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. Hintergrund ist eine Anfrage der CDU-Fraktion, die auf die unterschiedliche Preisgestaltung zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenanbietern wie etwa Uber hinweist. Während für Taxis tarifgebundene Regelungen gelten, unterliegen Mietwagen-Dienstleistungen einer freien Preisgestaltung und sind nicht an Beförderungs- oder Betriebspflichten gebunden. Die Fraktion verwies auf die Befürchtung, dass ein unregulierter Wettbewerb die wirtschaftliche Grundlage von Taxiunternehmen gefährden und das öffentliche Verkehrssystem beeinträchtigen könnte. Als Beispiele für bereits bestehende Regelungen wurden die Städte Heidelberg und Essen angeführt.
In einer Antwort des Amtes für Bürgerservice, verfasst von Andreas Mruck, wurde bestätigt, dass die Thematik bereits bearbeitet wird. Derzeit werden offene Fragen zu diesem Sachverhalt geklärt. Zudem findet eine Sondierung der Vorgehensweisen anderer Kommunen statt, um die weitere Entwicklung der Regelungen in Bochum zu prüfen.
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