Pocket Parks
20251893 · Antwort der Verwaltung · 09.10.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Fraktion hat die Bochumer Verwaltung Informationen zur Verwaltung der sogenannten Pocket Parks vorgelegt. Da diese Flächen im Eigentum der Stadt stehen, finden die Regelungen der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) Anwendung.
Hinsichtlich Beschwerden sind bislang lediglich Probleme mit Müllablagerungen im Pocket Park an der Emilstraße bekannt. Hierzu steht die Verwaltung im Austausch mit dem USB bezüglich der Leerungsfrequenz der Müllbehälter; zudem führt der Technische Betrieb regelmäßige Kontrollen durch. In den übrigen drei bestehenden Pocket Parks liegen keine Mängelmeldungen vor. Um Vandalismus vorzubeugen und die Aufenthaltsqualität zu sichern, setzt die Verwaltung auf ein Beteiligungskonzept, das Anwohner in die Gestaltung und Pflege der Flächen einbindet.
Für bestehende und neue Pocket Parks ist die Aufstellung einheitlicher Hinweisschilder vorgesehen. Diese sollen Verhaltensregeln sowie Informationen zum Projekt enthalten und die Nachbarschaft zur Mitgestaltung, etwa bei Hochbeeten, einladen. Die inhaltliche und gestalterische Ausarbeitung der Schilder erfolgt unter Einbindung der zuständigen Fachämter. Ein erhöhter Kontrollbedarf oder eine Änderung der Anzahl der Müllbehälter wird von der Verwaltung derzeit nicht als notwendig erachtet.
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(Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter).