GELSENWASSER AG hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbH
20252093 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl-mann/Hohmeier/Steude/OB)
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Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wasserbeschaffung Niederrhein Westfalen GmbH (WBNW) entscheiden. Die WBNW ist zu 49 Prozent an der GELSENWASSER AG beteiligt, an der die Stadt Bochum als mittelbare Minderheitsgesellschafterin über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Wasser und Gas Westfalen GmbH Anteile hält.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages dienen der Umsetzung von Bürokratieerleichterungen im Rahmen des 3. NKF-WG. Neben diesen Maßnahmen sind Änderungen am Beschlussfassungsverfahren sowie an den Regelungen zur Aufstellung des Wirtschaftsplans vorgesehen. Da die vorliegenden Änderungen über die bereits im Vorfeld beschlossenen Regelungen für die kommunalen Beteiligungen der GELSENWASSER AG hinausgehen, erfordert dies einen separaten Beschluss des Rates.
Die Stadt Duisburg hat der Änderung des Gesellschaftsvertrages bereits zugestimmt, während die Stadt Dortmund ein entsprechendes Verfahren vorbereitet. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung wird am 2. Oktober 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Eine Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 9. Oktober 2025 vorgesehen.
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