Bekanntmachung Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas
20251901 · Mitteilung der Verwaltung · 09.10.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Bekanntmachung der Verordnung zum Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige. Die Regelung wurde am 21. Juli 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 22. Juli 2025 in Kraft. Grundlage hierfür war ein Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 10. Juli 2025.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas zu prüfen und Vorschläge zur Beratung in den zuständigen Gremien einzureichen. Das Gesundheitsamt führt dazu aus, dass der Konsum von Lachgas gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Dazu zählen kurzfristige Beeinträchtigungen der Koordination sowie das Risiko, an Erbrochenem zu ersticken. Bei langfristigem Konsum können neurologische Schäden durch die Inaktivierung von Vitamin B12 auftreten; zudem besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit.
In Anlehnung an die Europäische Drogenagentur EUDA und lokale Beratungsstellen wird ein Anstieg des Konsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beobachtet. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, solche Themen im Rahmen der universellen Prävention, beispielsweise an Schulen, zu behandeln. Die Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle für Suchtvorbeugung, den Suchtberatungsstellen, dem Jugendamt, den Schulen und der Polizei wird dabei weiter ausgebaut.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter).