Sparkasse Bochum AöR; hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2024
20251990 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verwendung des Jahresabschlusses 2024 der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dem Vorstand sowie dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Grundlage hierfür ist der Jahresabschluss, der vom Verwaltungsrat bereits festgestellt und durch den Sparkassenverband Westfalen-Lippe mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft wurde.
Der Bilanzgewinn für das Jahr 2024 beläuft sich auf 19.270.366,90 Euro. Von diesem Betrag sollen 16.500.000,00 Euro zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein weiterer Betrag in Höhe von 2.700.000,00 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Der verbleibende Restbetrag von 70.366,90 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2025 übernommen werden.
Die Mittel für die Ausschüttung sind im Haushaltsplan 2025 bereits veranschlagt. Von dem geplanten Ausschüttungsbetrag werden 2.611.125 Euro an Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2025 vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum am 9. Oktober 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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