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Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen

20252220 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung)
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (FASG/Dahlmann)
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KI-Zusammenfassung

Aufgrund einer Neufassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Anpassung der Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Bochum vor. Die Neuregelung des § 56 Abs. 3 Satz 4 ff. GO NRW soll mit Wirkung zum 1. November 2025 umgesetzt werden.

Mit der Änderung der Gemeindeordnung wird die Berechnung der Zuwendungen für Gruppen auf ein proportionales Modell umgestellt. Da der Rat künftig 92 Mitglieder umfasst, besteht eine Fraktion nach den neuen Vorgaben aus mindestens fünf Mitgliedern. Die Grundlage für die Berechnung der Gruppenbudgets bildet die Zuwendung einer Fraktion mit fünf Mitgliedern, die nach der Tarifrunde 2025 auf 213.478,84 Euro beziffert wird.

Daraus ergeben sich ab November 2025 neue Budgets für die Gruppen im Rat: Eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhält 85.391,54 Euro, eine Gruppe mit drei Mitgliedern 128.087,30 Euro und eine Gruppe mit vier Mitgliedern 170.783,07 Euro. Die bisherigen Regelungen für Fraktionen mit drei bzw. vier Mitgliedern finden ab dem Stichtag keine Anwendung mehr. Die notwendigen Mittel für diese Personalkostenzuwendungen sind im Budget des Referats 01 vorhanden.

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Beratungen

Rat (41. Sitzung)
09.10.2025
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (FASG/Dahlmann)