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Beschlussvorlage der Verwaltung

Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste der Stadt Bochum

20251967/1 Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (41. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen der Beschlussvorlage 20251967/1 den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste feststellen. Die Verwaltung schlägt vor, den im Wirtschaftsjahr 2024 ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 1.396.673,81 Euro an die Stadt Bochum abzuführen.

Die Prüfung des vorläufigen Jahresabschlusses erfolgte im Zeitraum von Mai bis August 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG. Die Umsatzerlöse der Zentralen Dienste beliefen sich auf insgesamt rund 249,7 Millionen Euro. Diese setzen sich unter anderem aus der Vermietung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Ingenieurleistungen sowie Leistungsentgelten und Verkaufserlösen zusammen. Den Erträgen standen Aufwendungen für Material, Personal, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von etwa 247,7 Millionen Euro gegenüber. Nach Abzug der Steuern ergibt sich der veranschlagte Jahresgewinn.

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