Wirtschaftliche Auswirkungen städtischer Baustellen auf anliegende Gewerbetreibende
20251944 · Antwort der Verwaltung · 09.10.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den wirtschaftlichen Auswirkungen städtischer Baustellen auf anliegende Gewerbebetriebe reagiert. In der Antwort zur Vorlage 20251944 wird erläutert, dass eine vorab einplanbare Position für Entschädigungen in den Projektkosten nicht möglich ist. Da Entschädigungsleistungen als konsumtive Ausgaben und nicht als Investitionen in die Infrastruktur eingestuft werden, können diese aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht pauschal eingeplant werden; Entscheidungen erfolgen im Einzelfall.
Bezüglich der Anträge seit Januar 2024 teilte das Tiefbauamt mit, dass im Jahr 2024 drei Anfragen und ein Antrag eingegangen sind, wobei der Antrag mangels Voraussetzungen abgelehnt wurde. Im laufenden Jahr gab es bislang fünf Anfragen, jedoch noch keinen Antrag auf Entschädigung. In den vergangenen drei Jahren wurden keine Entschädigungsleistungen erbracht.
Für eine mögliche Entschädigung müssen Gewerbetreibende den Nachweis einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung durch die Baustelle sowie die Ergreifung von Gegenmaßnahmen erbringen. Als Belege dienen unter anderem Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Monatsberichte, die auch durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden können. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Einbußen spezifisch auf die Baustelle zurückzuführen sind und nicht auf allgemeine konjunkturelle Schwankungen oder allgemeinwirtschaftliche Problemlagen beruhen.
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