Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 65 OB Grünzug Neue Mitte in Oberhausen
20251786/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Hohmeier)
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Der Rat der Stadt Bochum soll die Aufstellung der Änderung 65 OB „Grünzug Neue Mitte“ zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beschließen. Ziel des Verfahrens ist es, die planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung der „Neuen Mitte“ in Oberhausen als Stadtteil zu schaffen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Bereitstellung verschiedener Wohnformen und der notwendigen Infrastruktur.
Die städtebauliche Planung sieht eine Ausrichtung auf soziale, produktive und ökologische Aspekte vor. Während der Brammenring die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr sowie die Versorgung übernehmen soll, wird der Grünraum im Inneren des Gebiets als Bewegungsraum für Fuß- und Radverkehr genutzt. Dies soll die Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz und die Haupt-ÖPNV-Trasse ermöglichen, unter anderem durch die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinie 112.
Im Rahmen der Änderung soll die bisherige Darstellung von Mischbauflächen im Bereich des Stahlwerksgeländes-Ost angepasst werden. Geplant ist die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen sowie die Konkretisierung von Wohnbauflächen im östlichen Teil. Das weitere Verfahren umfasst das Scoping im ersten Quartal 2026, die Erstellung eines Umweltberichts sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein abschließender Feststellungsbeschluss erfordert die gleichlautende Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
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