Energetische Standards für Planung, Bau und Bewirtschaftung städtischer Gebäude hier: Fortschreibung der Leitlinie aus dem Jahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Leitlinie für energetische Standards bei der Planung, dem Bau und der Bewirtschaftung städtischer Gebäude fortgeschrieben. Grund für die Aktualisierung der 2021 verabschiedeten Regelungen sind die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt, die eine klimaneutrale Schwammstadt bis 2035 vorsieht.
Die neuen Vorgaben sehen vor, dass bei Neubauten in der Regel der Effizienzstandard 20 umgesetzt werden soll. Für die Wärmeversorgung ist bei fehlendem Anschluss an ein Wärmenetz die Nutzung regenerativer Energien vorgesehen. Zudem wird die Vorlage eines Konzepts zum sommerlichen Wärmeschutz verpflichtend. Photovoltaikanlagen sollen bei Neubauten grundsätzlich installiert werden, während eine Dach- oder Fassadenbegrünung nach Möglichkeit umgesetzt werden soll. Die Leitlinie schreibt zudem die Durchführung von Lebenszyklusbetrachtungen vor. Die Mitteilung der technischen Betriebsleitung wird im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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