Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2024
20251831 · Mitteilung der Verwaltung · 09.10.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Verträge des Kalenderjahres 2024, die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallen. Gemäß dieser Vorschrift bedürfen Verträge der Stadt mit Mitgliedern des Rates, Bezirksvertretungen oder Ausschüssen sowie mit der Oberbürgermeisterin oder den Beigeordneten grundsätzlich der Zustimmung des Rates. Ausgenommen von dieser Zustimmungspflicht sind jedoch Verträge, die auf allgemein verbindlichen Tarifen oder Ordnungen beruhen, aufgrund von öffentlichen Ausschreibungen nach der UVgO oder VOB abgeschlossen wurden, auf der Grundlage der HOAI basieren oder einen Geschäftswert von höchstens 5.000 Euro aufweisen. Der Rat wird über die entsprechenden Verträge einmal jährlich durch eine Auflistung in Kenntnis gesetzt.
Eine interne Abfrage der Verwaltung ergab für das Jahr 2024 drei entsprechende Vorgänge. Ein Dachdeckerbetrieb wurde mit Reparaturarbeiten gemäß den Vorgaben der VOB beauftragt. Zudem wurde die Fortführung eines seit 2022 bestehenden Mietvertrags zur Unterbringung von Geflüchteten gemeldet, dessen Jahresgeschäftswert die Grenze von 5.000 Euro nicht überschritten hat. Des Weiteren führte das Institut für Stadtökologie und Bodenschutz einen Auftrag für die Untere Bodenschutzbehörde aus, der auf allgemein verbindlichen Tarifen basierte.
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