Entlastung des Betriebsausschusses für das Wirtschaftsjahr 2024 (01.01.2024 bis 31.12.2024)
20251970 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen:Damen Aksevi, Caspers-Schäfer, Czyz, Demir, Gräf, Janura, Lohf, Özdogan, Reyes Henriquez, Herren Beck, Calikoglu, Cordes, Gentek, Gorin, Guth, Henneke, Dr. Jox, Kalisch, Krömling, Kuberski, Meischein, Dr. Obitz,
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 über die Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 20251970) sieht vor, den Ausschuss gemäß den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu entlasten.
Diese Entlastung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Die Feststellung des Abschlusses wird in der Beschlussvorlage 20251967 behandelt.
Nach Angaben der Kaufmännischen Betriebsleitung der Zentralen Dienste hat der Betriebsausschuss seine Aufgaben im betreffenden Wirtschaftsjahr ordnungsgemäß wahrgenommen. Vor der Entscheidung im Rat findet am 16. September 2025 eine Vorberatung im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe statt.
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