3. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum West – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
20251559 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Blumenkamp · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Das Umwelt- und Grünflächenamt schlägt im Rahmen des dritten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes Bochum West die Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr. 1 „Blumenkamp“ vor. Die Vorlage sieht vor, das Schutzgebiet um das ehemalige Grabeland sowie eine angrenzende Wiese zu erweitern, was im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Bochum West einer Fläche von etwa 0,1 Hektar entspricht.
Hintergrund der Maßnahme ist ein im Jahr 2020 erstellter Pflege- und Entwicklungsplan, der die Erweiterung des Gebiets als Entwicklungsmaßnahme vorsieht, da sich das ehemalige Grabeland zu einem Vorwald mit älteren Gehölzen entwickelt hat. Da die Erweiterung die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt, wird das Verfahren gemäß dem Landesnaturschutzgesetz NRW als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
Im Zuge der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange zwischen März und Mai 2025 gingen sechs Stellungnahmen ein. Diese enthielten naturschutzfachliche Hinweise sowie Anregungen zur Einbindung weiterer Leitungsträger, wobei keine Bedenken gegen die Erweiterung des Naturschutzgebietes geäußert wurden. Die Entscheidung über die Beschlussvorlage wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 9. Oktober 2025 getroffen.
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