Bebauungsplan Nr. 1035 - Hüttenstraße / An der Landwehr Ost - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20251965 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.10.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Hüttenstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 1035 für das Gebiet Hüttenstraße / An der Landwehr Ost als Satzung zu beschließen. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Büro- und Laborgebäudes für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Das Vorhaben soll auf dem östlichen Teil des ehemaligen Geländes der Laupenmühlen Druck GmbH realisiert werden. Hintergrund ist der Bedarf des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) an neuen Flächen aufgrund baulicher und technischer Defizite am derzeitigen Standort.
Das Plangebiet umfasst etwa 8.553 Quadratmeter im Stadtbezirk Weitmar. Die Festsetzungen sehen eine Nutzung als Sondergebiet für Büro- und Laborgebäude vor, wobei eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,5 festgelegt sind. Der Plan sieht zudem Dachbegrünungen auf zwei Dritteln der Dachflächen sowie Anpflanzungen und Schallschutzmaßnahmen vor. Die Erschließung erfolgt über die Hüttenstraße.
Hinsichtlich der Umweltauswirkungen wird eine Versiegelung von maximal 6.842 Quadratmetern erwartet. Ausgleichsmaßnahmen sollen über das städtische Konzept zur produktionsintegrierten Kompensation erfolgen. Auswirkungen auf die Hochwasserrückhaltung des Marbachs oder die Verkehrsqualität an den umliegenden Knotenpunkten werden laut Vorlage als gering eingestuft. Die Vorlage durchläuft die anstehenden Sitzungen der Bezirksvertretung Südwest, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor der Rat am 9. Oktober 2025 über den Beschluss entscheidet.
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