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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 / 2026 mit ihren Anlagen in den RatZur Vorlage · 20241845 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241845 den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie die dazugehörigen Anlagen in den Rat eingebracht. Der Entwurf wurde durch das Amt für Finanzsteuerung unter Federführung von Sandra Senger erstellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf zur Kenntnis nimmt. Im Rahmen des weiteren Beratungsverfahrens soll die Vorlage ohne vorherige Aussprache an die Bezirksvertretungen, die Fachausschüsse des Rates sowie an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.
Nach der Einbringung in den Rat wird die Haushaltssatzung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht. Die entsprechenden Unterlagen und der Haushaltsplan werden während des gesamten Beratungsverfahrens zur Einsichtnahme bereitgestellt. Dies geschieht sowohl an der Infotheke im Rathaus Bochum als auch in den Bezirksverwaltungsstellen sowie über das Internet. Gegen den Entwurf können Einwohnerinnen und Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der öffentlichen Bekanntgabe Einwendungen erheben.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - Präsentation zur Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung
- 1.2Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r (w/m/d) für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat)Zur Vorlage · 20241621 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit von Britta Anger als Beigeordnete für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit endet am 30. April 2025. Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation die Beschlussvorlage 20241621 vorgelegt, um die öffentliche Ausschreibung der Stelle einzuleiten. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, das Besetzungsverfahren auf Grundlage des bereitgestellten Ausschreibungstextes durchzuführen und sicherzustellen.
Für die Neubesetzung werden eine einschlägige Hochschulausbildung sowie Erfahrungen in vergleichbaren Verwaltungseinheiten vorausgesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren ohne die Beauftragung einer externen Personalberatung durchzuführen. Die Bekanntmachung der Stelle soll über verschiedene Online-Portale wie bochum.de, interamt.de oder LinkedIn erfolgen.
Nach Abschluss der Bewerbersuche wird der Oberbürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu Gesprächen einladen, um über die Bewerberlage zu berichten und den Bewerbenden die Möglichkeit zur Vorstellung zu geben. Eine Vorentscheidung findet in diesen Gesprächen nicht statt. Den Fraktionen werden alle erforderlichen Informationen zum Personalfindungsprozess sowie die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB/FDP)dagegen: 16 (CDU)dafür: 52 (SPD/Grüne/BD/FASG/LINKE/Backs/Steude/ Dahlmann/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (UWG:FB/FDP)dagegen: 16 (CDU)dafür: 52 (SPD/Grüne/BD/FASG/LINKE/Backs/Steude/ Dahlmann/OB) - 1.2.1Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r (w/m/d) für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat) - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20242172 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur 33. Sitzung des Rates am 5. September 2024 vorgelegt. Gegenstand des Antrags mit der Nummer 20242172 ist die öffentliche Ausschreibung der Position einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten für den Bereich Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Mit dem von Fraktionsvorsitzendem Felix Haltt unterzeichneten Antrag wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 1.2 zu ersetzen. Der neue Vorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung dazu beauftragt, die öffentliche Ausschreibung auf Grundlage des entsprechenden Ausschreibungstextes vorzunehmen. Zudem soll das Besetzungsverfahren unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens durchgeführt werden. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsantrag ist im Dokument nicht enthalten; die Begründung erfolgt laut Antrag mündlich.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
- 1.2.2Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r (w/m/d) für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242185 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat unter dem Vorsitz von Karsten Herlitz einen Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 5. September 2024 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die öffentliche Ausschreibung der Position eines Beigeordneten bzw. einer Beigeordneten für den Bereich Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Ausschreibung auf Grundlage des bereitgestellten Textes durchführt und das Besetzungsverfahren sicherstellt. Dabei wird eine Bewerbungsfrist bis zum 31. Oktober 2025 vorgeschlagen.
Die Begründung für diesen Vorschlag liegt im öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung des Amtes gemäß den Kriterien der Gemeindeordnung (§ 71 GO). Eine längere Bewerbungsfrist soll die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber erhöhen. Dies wird insbesondere damit begründet, dass sich zu Beginn der nächsten Wahlperiode viele potenzielle Kandidaten beruflich neu orientieren könnten.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
- 1.3Jahresabschluss 2023 der Zentralen Dienste der Stadt BochumZur Vorlage · 20241902 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2023 der Zentralen Dienste der Stadt Bochum feststellen. Wie aus der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung hervorgeht, wird vorgeschlagen, den Abschluss gemäß den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) zu bestätigen. Dabei ist vorgesehen, einen Jahresgewinn in Höhe von 1.349.257,30 Euro aus dem Wirtschaftsjahr 2023 an die Stadt Bochum abzuführen.
Die Prüfung des Abschlusses wurde im Zeitraum vom 11. März bis zum 8. Juli 2024 durch die Märkische Revision GmbH aus Essen durchgeführt. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf insgesamt rund 224,75 Millionen Euro. Diese setzen sich maßgeblich aus Leistungen im Bereich Hochbau, Sanierung und Ingenieurleistungen in Höhe von etwa 119,44 Millionen Euro sowie aus der Vermietung und Bewirtschaftung von Gebäuden in Höhe von rund 58,46 Millionen Euro zusammen. Den Erlösen standen Materialaufwendungen von circa 173,40 Millionen Euro und Personalaufwendungen von rund 45,97 Millionen Euro gegenüber.
Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe wird die Vorlage in seiner Sitzung am 29. August 2024 beraten. Eine Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 5. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.08.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241680 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Bochum AöR sowie die Entlastung ihrer Organe entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das vergangene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde bereits am 13. Juni 2024 vom Verwaltungsrat festgestellt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe versehen.
Hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns von 18.475.370,09 Euro schlägt die Verwaltung vor, 16.500.000,00 Euro für gemeinwohlorientierte lokale Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Ein Betrag von 1.900.000,00 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden, während die restlichen 75.370,09 Euro als Gewinnvortrag in das Geschäftsjahr 2024 übernommen werden. Die geplante Ausschüttung ist im Haushaltsplan 2024 bereits in dieser Höhe veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Punkte 1, 3 und 4 der BeschlussvorlageEinstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 2 der BeschlussvorlageEinstimmig nach Beschlussvorschlag(Abstimmung ohne befangene Mitglieder des Ausschusses)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.5VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241765 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2023 der VBW Bauen und Wohnen GmbH entscheiden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung wird die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu beschließen sowie die Entlastung der Organe der Gesellschaft zu verabschieden.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf rund 7,19 Millionen Euro bei einer Bilanzsumme von etwa 702,88 Millionen Euro. Von dem Bilanzgewinn in Höhe von rund 6,47 Millionen Euro sollen 3 Millionen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und der restliche Betrag von rund 3,47 Millionen Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden.
Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresüberschuss von rund 11,93 Millionen Euro erzielt wurde, ist das Ergebnis gesunken. Als Gründe für diese Entwicklung werden aus der Vorlage geringere Umsatzerlöse aus dem Bauträgergeschäft sowie gestiegene Zinsaufwendungen angeführt. Demgegenüber stehen gestiegene Mieterlöse durch den Anbau und die Fertigstellung von Wohnungen. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Punkte 1-3Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 4Einstimmig nach Beschlussvorschlag(Abstimmung ohne befangene Mitglieder des Ausschusses)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.6SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241778 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2023 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH feststellen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 41,6 Millionen Euro, wobei ein Jahresfehlbetrag von etwa 4,1 Millionen Euro ausgewiesen wird. Damit liegt das Ergebnis deutlich unter dem geplanten Wirtschaftsplan, der einen Überschuss von 13.000 Euro vorsah.
Die Abweichung zum Plan resultiert im Wesentlichen aus zwei Bereichen. Im laufenden Geschäft führten eine Auslastung von 91,8 Prozent sowie gestiegene Aufwendungen für die Inflationsausgleichsprämie und den Einsatz von Fremdpflegekräften zu einem geringeren Ergebnis als erwartet. Zudem konnte ein geplanter Ertrag aus dem Verkauf eines Grundstücks am Glockengarten im Jahr 2023 nicht realisiert werden, wodurch das außerordentliche Ergebnis bei null Euro lag.
Die SBO Senioreneinrichtungen befinden sich seit März 2023 in einer Sanierungsphase. Zu den bereits etablierten Maßnahmen gehören unter anderem ein verbessertes Belegungscontrolling, die Optimierung des Aufnahmeprozesses sowie ein neues Genehmigungsverfahren für die Anforderung von Fremdarbeitskräften zur Kostensteuerung. Mit der Vorlage wird zudem die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates beantragt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Punkte 1-3 der BeschlussvorlageEinstimmig nach Beschlussvorschlag, Enthaltungen: 1 (BD)Punkt 2 der BeschlussvorlageEinstimmig nach Beschlussvorschlag, Enthaltungen: 1 (BD)(Abstimmung ohne befangene Mitglieder des Ausschusses)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.7Abberufung von Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen (unmittelbare Beteiligung) – Gesellschafterversammlung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH – und Erteilung einer DauerbevollmächtigungZur Vorlage · 20241739 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant, die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH zu verändern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen Sebastian Kopietz und sein Stellvertreter Denes Kücük als Vertreter der Stadt abberufen werden.
Anstelle einer direkten Benennung von Vertretern soll dem Deutschen Städtetag eine Dauerbevollmächtigung zur Wahrnehmung der Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung erteilt werden. Die Stadt Bochum hält an der Beratungsgesellschaft, die für den öffentlichen Sektor tätig ist, einen Anteil von 0,25 Prozent, was 25 Geschäftsanteilen entspricht. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem geringen administrativen Aufwand bei einer sehr niedrigen Anteilsquote. Das Verfahren der Bevollmächtigung durch den Deutschen Städtetag wird bereits von 41 weiteren Gesellschaftern genutzt. Eine Rücknahme der Bevollmächtigung sei jederzeit möglich.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Die endgültige Entscheidung des Rates der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 5. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ Backs/Steude/OB)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ Backs/Steude/OB) - 1.8Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) – Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbHZur Vorlage · 20241767 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Benennung von Vertretern in die Gesellschafterversammlung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH entscheiden. Das Unternehmen wurde am 14. März 2024 gegründet und setzt sich aus der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) mit einem Anteil von 99,9 Prozent und der Stadt Bochum mit 0,1 Prozent zusammen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage werden Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter vorgeschlagen. Die bestellten Personen sollen die Rechte sowohl für die Stadt Bochum als auch für die WEG in der Gesellschafterversammlung ausüben. In diesem Zusammenhang wird vorgesehen, Dr. Hubbert von den Beschränkungen des § 181 BGB bezüglich der Mehrfachvertretung zu befreien, da sie die Vertretung für beide Gesellschafter übernimmt.
Die Amtszeit der Vertreter ist an die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates gebunden. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat am 5. September 2024 noch die Beratung in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.9Benennung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie – hier: Ruhr:HUB GmbH, Aufsichtsrat (mittelbare Beteiligung)Zur Vorlage · 20241821 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll neue Vertreter für den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH benennen. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen in der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Bochum (WiFö) sowie bei der Ruhr:HUB GmbH selbst.
Als Nachfolger für Ralf Meyer wird Dr. Thomas Wollinger vorgeschlagen, der als vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Dienstkraft zum 1. Oktober 2024 in den Aufsichtsrat eintritt. Den Sitz von Jannis Heuner, der in die Geschäftsführung der Ruhr:HUB GmbH wechselt, soll Dr. Yvonne Braukhoff aus der WiFö übernehmen.
Die Ruhr:HUB GmbH dient als regionale Plattform für digitale Start-ups, den Mittelstand sowie Forschung und Wissenschaft. Die Gesellschaft ist eine Gemeinschaftsstruktur der Städte Bochum, Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Mülheim sowie der Business Metropole Ruhr GmbH. Bochum hält über die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH einen Anteil von 18,69 Prozent.
Mit dem Ausscheiden von Ralf Meyer aus dem Aufsichtsrat wird auch der Vorsitz des Gremiums vorzeitig wechseln. Dieser geht von Bochum auf Heike Marzen von der Stadt Dortmund über. Die Entscheidung über die Neubesetzung der Vertreterposten wird im Rat der Stadt Bochum am 5. September 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.10Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus dem Bereich Verkehr (mittelbare Beteiligung) – ÖPNV Projektgesellschaft mbHZur Vorlage · 20241886 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20241886 beabsichtigt die Verwaltung, Vertreter für die Gesellschafterversammlung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH zu benennen. Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Rates vom 27. Juni 2024 zur Gründung dieser Gesellschaft, an der die Stadt Bochum und die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) jeweils mit 50 Prozent beteiligt sind.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter für die Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung zu bestellen. Die bestellten Personen sollen die Rechte der Stadt in diesem Gremium ausüben. Die Vertreter sind dabei an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Die Amtszeit der Benennungen gilt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode und endet mit der Neubesetzung nach der nächsten Ratswahl, sofern keine vorzeitige Abberufung durch den Rat erfolgt.
Die Vorlage wird im August 2024 zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 5. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.11Bildung einer Einigungsstelle gem.§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG)Zur Vorlage · 20241675 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW für die laufende Wahlperiode des Personalrats vorgelegt. Die Aufgabe dieser Einigungsstelle besteht darin, in strittigen Angelegenheiten der Mitbestimmung endgültige Entscheidungen zu treffen oder Empfehlungen auszusprechen, sofern im regulären Verfahren keine Einigung erzielt werden konnte.
Der Vorschlag sieht die Bestellung von Karola Geiß-Netthöfel zur Vorsitzenden und Michael Wiese zum stellvertretenden Vorsitzenden vor. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt nach dem bisherigen Übereinkommen zwischen der Verwaltung und der Personalvertretung, wonach die Benennungen wechselseitig durch beide Parteien erfolgen. Darüber hinaus wird beantragt, die Befugnis zur Benennung der Beisitzer für konkrete Einigungsstellenverfahren auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verfahren bei Bedarf zeitnah und unter Einhaltung der erforderlichen Fristen eingeleitet werden können, ohne dass eine anlassbezogene Benennung durch den Rat zu Verzögerungen führt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.12Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken für den Bereich des Stadtumbaugebiets Innenstadt Bochum / ISEK Innenstadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1048 V - Innenstadt Bochum -)Zur Vorlage · 20241091 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Vorkaufssatzung für das Stadtumbaugebiet Innenstadt vorgelegt. Die Satzung Nr. 1048 V sieht ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten sowie unbebauten Grundstücken vor, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Bochum zu sichern. Die rechtliche Grundlage bildet § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches.
Mit dieser Regelung sollen zusätzliche Steuerungsinstrumente geschaffen werden, um sicherzustellen, dass Grundstücksveräußerungen den Zielen der Stadtentwicklung entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Aufwertung des Stadtbildes, die Entwicklung von Baulücken sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereichs sind verpflichtet, den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich der Stadt anzuzeigen. Sollte ein geplanter Verkauf nicht mit den ISEK-Zielen vereinbar sein, kann die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben oder eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer treffen, um die Umsetzung der städtebaulichen Ziele abzusichern. Im Gegensatz zu früheren Regelungen umfasst diese Satzung explizit auch bebaute Grundstücke.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage nach Beratungen in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Haupt- und Finanzausschuss, am 5. September 2024 im Rat der Stadt Bochum beschlossen werden soll. Federführend ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241140 das neue Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie aus dem Jahr 2017 und basiert auf einer Evaluation der Maßnahmen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ziel des Entwurfs ist es, bewährte Ansätze fortzuführen sowie neue Maßnahmen zur Wohnraumschaffung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Umsetzung von 18 konkreten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Senkung der Neubaukosten sowie die Identifizierung von Flächen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Innenentwicklung, wofür eine separate Potenzialanalyse beauftragt wurde. Zudem sollen Beratungsangebote zur Nutzung von Dachgeschossen sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung einer Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Demnach sollen auf städtischen Flächen mindestens 40 Prozent und auf nicht-städtischen Flächen, für die die Stadt Baurecht schafft, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Bereich realisiert werden. Das Konzept wurde in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, an dem über 500 Beiträge aus der Öffentlichkeit einflossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.13.1Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20242150 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20242150 zur 33. Sitzung des Rates am 5. September 2024 strebt Ratsmitglied Dr. Volker Steude verschiedene Ergänzungen zum „Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024“ an. Im Bereich des kostengünstigen Wohnens soll die VBW einen sozialen Mietkauf entwickeln sowie ein Modellprojekt zur Sanierung von Wohnungen durch Mieter gegen vergünstigte Mieten anbieten.
Der Antrag sieht zudem vor, gezielt Quartiere für eine studentische Entwicklung zu identifizieren und die entsprechende Mikroökonomie in den Innenstädten zu fördern. In den Stadtzentren von Bochum und Wattenscheid sollen geeignete Bereiche als „Urbane Gebiete“ ausgewiesen werden. Für die Wohnform Co-Living sollen zentral an den Nahverkehr angebundene Flächen geprüft werden, während bis 2028 eine Fläche für eine TinyHouse-Modellsiedlung identifiziert werden soll.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bebauungsdichte. Durch ein Hochhausentwicklungsprogramm sollen Standorte für kleinere Wohnhochhäuser in attraktiven Lagen sowie in der Innenstadt identifiziert und das Planungsrecht angepasst werden. Zudem sollen Quartiersparkhäuser zur Realisierung autoarmer Quartiere beitragen. Abschließend soll das neue Handlungsfeld „Baukultur“ aufgenommen werden, wobei die entsprechenden Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2024 den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.14Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verlängerung des Betriebs von P&I Loga mit der ITK Rheinland bis zum 31.12.2026Zur Vorlage · 20241681 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb des IT-Verfahrens P&I Loga mit der ITK Rheinland zu verlängern. Die aktuelle Regelung, welche den Lizenzumfang „LogaAll-in“ für den Bereich Personalwirtschaft umfasst, endet zum 31. Dezember 2024. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sieht vor, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2026 fortzuführen und diese der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorzulegen.
Die Anwendung wird im Rahmen interkommunaler Kooperation betrieben, wobei die Stadt Bochum unter anderem die ITK Rheinland für die Nutzung durch die Stadt Mönchengladbach unterstützt. Da der Lizenzvertrag der Stadt Bochum mit dem Hersteller P&I Personal und Informatik AG bereits bis Ende 2026 läuft, soll auch die Bereitstellung für den Kooperationspartner entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung führt an, dass die Verlängerung im Interesse der Stadt liegt, da die ITK Rheinland durch hohe Fallzahlen zum Deckungsbeitrag des Competence Center Personalwirtschaft beiträgt.
Die damit verbundenen Mehraufwendungen sind laut Vorlage durch Fallpreispauschalen vollständig refinanziert. Für das Jahr 2024 belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf rund 24.097 Euro, während für die Jahre 2025 und 2026 Beträge von etwa 191.196 Euro beziehungsweise 195.976 Euro veranschlagt sind. Eine Entscheidung des Rates wird für die Sitzung am 5. September 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluss 2019Zur Vorlage · 20241770 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019 des Sondervermögens Grundstückentwicklung Bochum vorgelegt. Der betrachtete Zeitraum erstreckt sich vom 2. September 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Da die Geschäftstätigkeit des Sondervermögens erst im Jahr 2020 aufgenommen wurde, belaufen sich sowohl die Bilanzsumme als auch das Jahresergebnis für diesen Zeitraum auf null Euro.
Die vorliegenden Abschlüsse wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die anschließende Auswertung der Unterlagen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ergab keine weiteren Feststellungen.
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019 entlasten, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses durch den Rat ist für die Sitzung am 5. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.16Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020Zur Vorlage · 20241771 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für das Sondervermögen Grundstückentwicklung Bochum vorgelegt. Der vorliegende Abschluss weist eine Bilanzsumme von 14.645.088,97 Euro sowie einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 386.696,05 Euro aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage des Sondervermögens zu verrechnen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat den Prüfbericht ausgewertet, wobei keine Beanstandungen festgestellt wurden. Das Sondervermögen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020 entlasten, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung durch den Rat. Die Beratungen in den zuständigen Gremien sind für August 2024 angesetzt, bevor der Rat am 5. September 2024 die abschließende Feststellung des Jahresabschlusses vornimmt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.17Bedarfsplan für Radschnellverbindungen: Keine Meldung der Stadt BochumZur Vorlage · 20241891 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen für den neuen Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden. Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt zur Anmeldung von Maßnahmen bis Ende Juni 2024 aufgefordert hatte, reichte die Verwaltung eine entsprechende Mitteilung unter dem Vorbehalt eines noch ausstehenden Ratsbeschlusses ein. Grund für dieses Vorgehen waren die kurzen Rückmeldefristen, die keinen vollständigen Durchlauf der Gremien innerhalb der vorgegebenen Zeit ermöglichten.
Hintergrund des Verfahrens ist die Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne durch das Land NRW. In einer Potenzialanalyse wurden drei mögliche Korridore identifiziert, die auch Bochum betreffen. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die technischen Standards für Radschnellwege in den betroffenen Bereichen aufgrund örtlicher Gegebenheiten und mangelnder Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet nicht eingehalten werden können. Stattdessen setzt die Stadt auf die Trassen ihres bestehenden Radverkehrskonzepts mit sogenannten Velorouten. Insbesondere bei der Verbindung zwischen Herne und Bochum sowie den Trassen durch die Innenstadt in Richtung Norden und Süden sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für neue Radschnellwege, da die Stadt bereits durch den Radschnellweg RS1 gut aufgestellt sei. Ein erneutes Beteiligungsverfahren des Landes wird für Ende 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.08.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (P&StG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Dahlmann) - 1.17.1Bedarfsplan für Radschnellverbindungen: Keine Meldung der Stadt Bochum - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20242151 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 33. Sitzung des Bochumer Rates am 5. September 2024 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20242151 zum Bedarfsplan für Radschnellverbindungen vor. Der von Ratsmitglied Dr. Volker Steude eingereichte Antrag sieht den Bau eines Radschnellwegs vor, der die Stadtgrenze zu Herne mit der Bochumer Innenstadt verbindet und an den Radschnellweg RS1 anschließt.
Als mögliche Trassenführung wird eine Strecke entlang der Bahnlinie von Bochum-West über Bochum-Hamme bis nach Bochum-Riemke geprüft. Zudem wird beantragt, mit der Stadt Herne Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Weiterführung des Radschnellwegs auf das Herner Stadtgebiet zu klären. Die Begründung für diesen Antrag liegt in der Notwendigkeit eines grundlegenden Rumpfnetzes an Radschnellverbindungen. Nach der Realisierung der Ost-West-Verbindung durch den RS1 soll eine entsprechende Nord-Süd-Erschließung nach vergleichbaren Standards geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
- 2.Anträge
- 2.1Bochum gendert nicht!Zur Vorlage · 20241774 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat für die Ratssitzung am 5. September 2024 einen Antrag gestellt, der den Verzicht auf geschlechtskennzeichnende Sonderzeichen in der Kommunikation der Stadt Bochum fordert. Die Verwaltung soll demnach in allen offiziellen Schreiben, Formularen und Broschüren sowie auf Internetauftritten und in sozialen Medien auf Zeichen wie das Gendersternchen, Doppelpunkte oder Unterstriche im Wortinneren verzichten.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die Anforderungen an eine rechtssichere und verständliche Verwaltungskommunikation. Laut der BD-Fraktion sollen Texte leicht lesbar, für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und automatisiert übersetzbar sein. Die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb von Wörtern wird als Hindernis für das Erlernen der deutschen Sprache sowie für die Barrierefreiheit angeführt, da diese Zeichen die Vorlesbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen erschweren könnten. Zudem wird argumentiert, dass eine geschlechtsneutrale Sprache nicht durch Änderungen der Orthografie erreicht werden sollte. Ziel des Antrags ist es, die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte zu gewährleisten und die Eindeutigkeit in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 69 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/Backs/ Steude/OB)dafür: 4 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 69 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/Backs/ Steude/OB)dafür: 4 (BD) - 2.1.1Bochum gendert nicht! - Änderungsantrag des Herrn Dahlmann -Zur Vorlage · 20242121 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20242121 zur 33. Sitzung des Bochumer Stadtrates am 5. September 2024 wird eine Neufassung des Beschlusstextes zu TOP 2.1 vorgeschlagen. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung belastbare Daten über die Wünsche der Bochumer Bevölkerung zum Thema „Gendern“ in offiziellen Texten erhebt. Sobald diese Daten vorliegen, sollen weitere Rücksprachen mit dem Rat und gegebenenfalls weiteren Gremien stattfinden, um eine Regelung zur Umsetzung dieser Wünsche in den Texten der Stadtverwaltung festzulegen.
Bis zum Vorliegen dieser Datengrundlage wird die Aussetzung aller Formen des „Genderns“ in den Texten der Bochumer Verwaltung beantragt. In der Begründung des Ratsmitglieds wird darauf verwiesen, dass das Thema in der Bevölkerung kontrovers diskutiert wird und Umfragen häufig negative Ergebnisse zeigen. Die Stadtverwaltung solle im Interesse der Einwohner handeln. Solange keine hinreichend klare Feststellung über die öffentliche Meinung vorliege, gebe es keinen Grund für einseitige Änderungen gegenüber dem bisherigen Schriftgebrauch.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
- 2.1.2Bochum gendert nicht! - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242147 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat für die Sitzung am 5. September 2024 einen Änderungsantrag vorgelegt. Der von den Ratsmitgliedern Christian Haardt und Hans Henneke eingereichte Antrag betrifft die sprachliche Verwendung in der Stadtverwaltung, städtischen Einrichtungen wie Kindergärten und der Volkshochschule sowie bei städtischen Beteiligungsgesellschaften.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Neufassung eines bestehenden Textes vor. Demnach sollen sich die genannten Institutionen beim Sprachgebrauch an den standardsprachlichen Regelungen und Normen der deutschen Sprache orientieren, wobei insbesondere auf das im Juli 2024 neu verkündete amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verwiesen wird. Der Antrag beinhaltet die Anweisung, sogenannte Gendersonderzeichen innerhalb von Wörtern zu unterlassen.
Zudem wird gefordert, dass interne Regelungen, Absprachen oder Empfehlungen zum Gebrauch einer geschlechtergerechten Sprache nicht den geltenden standardsprachlichen Auffassungen hinsichtlich Grammatik und Bedeutungsebene widersprechen dürfen. Ziel dieser Regelung soll die Wahrung der Eindeutigkeit und Verständlichkeit sein.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
- 2.2Klaus-Steilmann-PlatzZur Vorlage · 20241810 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Antrag gestellt, den neu gestalteten Platz vor der Südkurve des Lohrheidestadions nach Klaus Steilmann zu benennen. Der Bereich soll künftig als „Fanzone“ genutzt werden und eine entsprechende Kennzeichnung erhalten. Zudem sieht die Vorlage vor, ein großflächiges Porträt von Klaus Steilmann an einer Wand anzubringen.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, das Einverständnis der Familie Steilmann für diese Maßnahmen einzuholen. Darüber hinaus soll die Verwaltung in Abstimmung mit der SG Wattenscheid 09, dem TV Wattenscheid 01 und der Familie Steilmann ein Datum für eine offizielle Eröffnung festlegen und die entsprechende Veranstaltung organisieren.
Der Antrag begründet die Benennung mit dem Wirken von Klaus Steilmann für den Sport in Bochum und Wattenscheid. Er wird als prägender Mäzen angeführt, der insbesondere die Entwicklung der SG Wattenscheid 09 sowie des TV Wattenscheid 01 unterstützt hat.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Backs)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Backs) - 2.3Durchführung und Sicherheit von VeranstaltungenZur Vorlage · 20242014 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Antrag zur Durchführung und Sicherheit von Veranstaltungen vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Erhaltung traditioneller Großveranstaltungen wie des Weihnachtsmarktes, des Maiabendfestes oder der Karnevalsumzüge sicherzustellen. Falls erforderlich, sollen hierfür entsprechende Zuschüsse zu den Sicherheitskosten bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Beauftragung der Verwaltung zur Einholung eines Rechtsgutachtens. Dieses soll klären, ob und in welchen Fällen die Außenabsicherung von Veranstaltungsgeländen eine öffentliche Aufgabe der Stadt oder die Verantwortung der Veranstalter darstellt. Die Ergebnisse sollen rechtzeitig für Veranstaltungen ab dem Jahr 2025 vorliegen. Vor der finalen Beauftragung eines Gutachters soll zudem geprüft werden, ob eine interkommunale Lösung oder eine Einholung über kommunale Spitzenverbände möglich ist.
Hintergrund des Vorhabens ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Kostentragungspflicht bei Fußballspielen. Da in Nordrhein-Westfalen derzeit keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen zur Sicherheitsabsicherung von Großveranstaltungen existieren, sollen durch das Gutachten Rechtsunsicherheiten für die Stadtverwaltung und die Veranstalter beseitigt werden.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.4Umbesetzungen in AusschüssenZur Vorlage · 20242015 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag für die kommende Ratssitzung am 5. September 2024 vorgelegt, der personelle Änderungen in zwei Ausschüssen vorsieht. Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereichte Antrag betrifft die Neubesetzung von Mitgliedern im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung.
Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Irina Becker aus der Position eines ordentlichen Mitglieds in die Rolle eines stellvertretenden Mitglieds wechseln. Als neues ordentliches Mitglied wird Dr. Carsten Bachert vorgeschlagen. Eine ähnliche Änderung ist für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgesehen: Hier soll Tim Woljeme ebenfalls von einem ordentlichen Mitglied zu einem stellvertretenden Mitglied wechseln. Auch für diesen Ausschuss wird die Aufnahme von Dr. Carsten Bachert als neues ordentliches Mitglied beantragt.
Eine schriftliche Begründung für diese personellen Umbesetzungen wurde im Antrag nicht angeführt; die Erläuterungen dazu sollen laut Dokument mündlich während der Sitzung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Anteilsverkauf Kueppers Solutions GmbHZur Vorlage · 20241708 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die GELSENWASSER Service GmbH beabsichtigen, ihre jeweils 12,45-prozentigen Anteile an der Kueppers Solutions GmbH zu veräußern. Die Entscheidung basiert auf den bestehenden Risiken sowie dem Investitionsbedarf des Unternehmens, das auf die Herstellung und Wartung industrieller Brennersysteme spezialisiert ist.
In der Vergangenheit haben die Gesellschafter Forschung, Entwicklung und Produktion mitfinanziert, wobei der angestrebte wirtschaftliche Erfolg bislang nicht eingetreten ist. Um die Produktion zu stabilisieren und die Abhängigkeit von Lieferketten zu verringern, plant Kueppers Solutions GmbH Investitionen in eigene Anlagen, wofür zusätzliche Finanzmittel benötigt werden. Für den Erwerb der Anteile gibt es interessierte Marktpartner.
Um einen zeitnahen Vertragsabschluss und eine zügige Abwicklung des Verkaufsprozesses zu gewährleisten, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, da die reguläre Gremienfolge nicht eingehalten werden konnte. Der Rat der Stadt Bochum wird am 5. September 2024 im nichtöffentlichen Teil über die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung beraten. Die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung ist zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen sowie des potenziellen Käufers vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2024 (Halbjahresprognose)Zur Vorlage · 20241842 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des zweiten Quartals 2024 vor. Zum Jahresende wird ein positives Ergebnis von rund 0,99 Millionen Euro erwartet. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung um 15,83 Millionen Euro dar. Seit dem laufenden Haushaltsjahr ist aufgrund geänderter Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen keine separate Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekriegs mehr möglich.
Bei den Personalaufwendungen prognostiziert die Verwaltung einen Betrag von etwa 348,7 Millionen Euro, was einer Überschreitung des fortgeschriebenen Ansatzes um rund 3,3 Millionen Euro entspricht. Als Hauptgründe werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie die daraus resultierende Anpassung der Beamtenbesoldung angeführt. Zu den wesentlichen budgetären Verschlechterungen zählen zudem die Gründung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH mit 14,6 Millionen Euro sowie Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 36,8 Millionen Euro.
Auf der Gegenseite werden Verbesserungen durch geringere Zinsaufwendungen um 6,6 Millionen Euro, höhere Gewerbesteuererträge um 17,2 Millionen Euro sowie eine HVV-Erstattung in Höhe von 29,1 Millionen Euro ausgewiesen. Weitere positive Effekte ergeben sich aus den Verwaltungsgebühren für Ausweisdokumente und Rettungsdienstgebühren.
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- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über Einführung und Betrieb des Client-Server-Verfahrens „OK.EWO“Zur Vorlage · 20241809 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum informiert über die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Nutzung und zum Betrieb der IT-Anwendung „OK.EWO“. Diese Vereinbarung, welche den Betrieb des Client-Server-Verfahrens für das Meldewesen zwischen den Städten Bochum und Dortmund regelte, ist ausgelaufen.
Nach Angaben des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation wird die bisherige Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund nicht fortgesetzt. Als Gründe werden die mangelnde Wirtschaftlichkeit des Betriebs bei der Stadt Dortmund sowie die Verfügbarkeit anderer IT-Dienstleister im kommunalen Umfeld angeführt, die eine höhere Eignung für den Betrieb der Anwendung aufweisen.
Die Verwaltung plant, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine Kooperation mit einem anderen Partner anzustreben. Die entsprechende Mitteilung wird dem Haupt- und Finanzausschuss am 28. August 2024 sowie dem Rat am 5. September 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Bildungsausgaben pro Schüler in BochumZur Vorlage · 20241299 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die PARTEI & Stadtgestalter“ hat im Bochumer Rat eine Anfrage zu den Bildungsausgaben pro Schüler gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Kosten für verschiedene Schulformen in den Jahren 2021 bis 2023 sowie ein Vergleich zum Durchschnittswert in Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Antwort, dass eine exakte schulscharfe Erfassung aller Ausgaben aufgrund der bestehenden Buchungsstruktur nicht möglich sei. Um dennoch eine Zuordnung zu ermöglichen, wurde das prozentuale Verhältnis der Schülerzahlen pro Schulform zur Gesamtzahl angewendet. Die angegebenen Werte beinhalten auch Mittel aus Förderprogrammen wie dem Digitalpakt Schule sowie Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung.
Die Ausgaben variieren je nach Schulform. Während bei Berufsschulen die Pro-Kopf-Ausgaben durch die Verteilung investiver Kosten auf alle Schulen niedriger ausfallen, sind sie bei Realschulen aufgrund von Neubauprojekten wie dem Schulzentrum Nord höher. Zudem spielt der unterschiedliche Sanierungsbedarf der Gebäude eine Rolle. Im Vergleich zum Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen, der im Jahr 2022 bei etwa 8.600 Euro pro Schüler lag, belaufen sich die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben in Bochum auf circa 4.240 Euro.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Elternbeiträge Schulbetreuung/ Betreuung in KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 20241613 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die PARTEI Bochum zu den Elternbeiträgen für die Schulbetreuung und Kindertageseinrichtungen reagiert. Gegenstand der Anfrage war die mögliche Erweiterung der Einkommensstaffelung in der Beitragsregelung.
Nach Angaben des Schulverwaltungsamtes basiert die aktuelle Satzung für die Schulbetreuung auf einem Beschluss vom November 2019, während die Regelungen für die Kindertagesbetreuung seit März 2020 gelten. Während die Beiträge für die Schulbetreuung bei Bedarf angepasst werden, erfolgt eine jährliche Erhöhung der Kita-Beiträge zum Beginn des Kindergartenjahres um 1,5 Prozent. In der aktuellen Legislaturperiode gab es laut Verwaltung keine Diskussionen über eine Erweiterung der oberen Einkommensgrenzen.
Hinsichtlich möglicher Mehreinnahmen durch zusätzliche Staffelstufen konnte die Verwaltung keine belastbare Aussage treffen. Dies begründete sie damit, dass bei Einkommen über 90.000 Euro in der Schulbetreuung sowie über 125.000 Euro in der Kindertagesbetreuung keine Einkommensnachweise erforderlich sind. Zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erklärte die Verwaltung, dass bei der Schulbetreuung Prüfungen meist nach Abmeldung oder bei Änderungen der Betreuungszeiten stattfinden. Bei der Kindertagesbetreuung sollen Einkommensprüfungen spätestens zum Eintritt in die Schulpflicht sowie grundsätzlich alle zwei Jahre erfolgen, wobei keine festen Termine im Tagesgeschäft vorgegeben sind.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Farbe Sitzschalen LohrheidestadionZur Vorlage · 20241641 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 27. Juni 2024 stellte die Fraktion „Die PARTEI“ eine Anfrage zur farblichen Gestaltung der Sitzschalen im Lohrheidestadion. Die Anfrage, die durch Herrn Backs für die Fraktion gestellt wurde, bezog sich auf die Möglichkeit neuer Überlegungen zur Farbgebung der Stadionbesitze nach der Wahl eines neuen Bezirksbürgermeisters im Bezirk Wattenscheid. Dabei wurden verschiedene Farbszenarien wie Schwarz-Weiß-Rot, Braun oder Rot als mögliche Alternativen angefragt.
Die Verwaltung des Referats für Sport und Bewegung gab in der Antwort der Verwaltung mit der Nummer 20241641 dazu Stellung. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass es keine neuen Überlegungen hinsichtlich der Farbgebung der Sitzschalen im Lohrheidestadion gibt. Damit bleibt die bisherige Planung ohne Änderungen bestehen.
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- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Öffentliche Musikboxen für JugendlicheZur Vorlage · 20241689 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei „und die Stadtgestalter“ hat im Bochumer Rat am 27. Juni 2024 angefragt, ob im Stadtgebiet öffentliche Bluetooth-Musikboxen für Jugendliche installiert werden können. Als Vorbild dienten dabei Projekte aus Stuttgart und Schweden, um den öffentlichen Raum für junge Menschen attraktiver zu gestalten. Dabei wird eine zeitliche und lautstärketechnische Begrenzung der Nutzung vorgeschlagen, um Konflikte mit anderen Parknutzern zu vermeiden.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in seiner Antwort, dass die Installation solcher Boxen im Rahmen von Jugendprojekten oder Kunstinstallationen grundsätzlich denkbar sei. Voraussetzung für eine Genehmigung sei jedoch die Einhaltung von Immissionsrichtwerten, Abstandsflächen sowie der Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Prüfung jedes Einzelfalls hinsichtlich Lärmschutz, Stromversorgung und Wartung mit einem hohen Verwaltungsaufwand und dauerhaften Kosten verbunden sei. Zudem seien Beschwerden von Anwohnern und Parkbesuchern absehbar. Eine Untersuchung möglicher Pilotstandorte oder eine pauschale Kostenprognose werde ohne einen entsprechenden Auftrag nicht durchgeführt, da die Kosten stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Aufenthaltstitel für Ukrainer*innenZur Vorlage · 20241696 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktionsgruppe DIE LINKE zur Gültigkeit von Aufenthaltstiteln für ukrainische Staatsangehörige reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Anerkennung abgelaufener Identitätskarten im EU-Ausland sowie die Bereitstellung übersetzter Bescheinigungen durch das Bürgerbüro.
Nach Angaben des Amtes für Bürgerservice wurde die Verlängerung der Aufenthaltstitel über die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung durch das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert. Damit ist die Anerkennung der Titel im Rahmen des Schengener Grenzkodex sichergestellt. Die Information über die generelle Verlängerung wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und im Handbuch zum Schengener Grenzkodex aufgenommen. Zudem wurde die polnische Grenzpolizei durch die Bundespolizei über die Regelung informiert. Da die verlängerte Gültigkeit automatisiert im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert wird, kann die Legalität des Aufenthaltes bei Abfragen nachgewiesen werden. Bei Reisen in Drittstaaten außerhalb der EU werden neue Aufenthaltstitel ausgestellt, sofern Probleme mit der Anerkennung auftreten.
Eine Übersetzung des entsprechenden Anschreibens in verschiedene Sprachen ist aufgrund fehlender zertifizierter Übersetzer nicht möglich. Das Bürgerbüro kann jedoch eine nicht zertifizierte englische Übersetzung zusammen mit dem Schreiben aushändigen.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.96. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20241737 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den sechsten Sachstandsbericht zur Sanierung und Instandsetzung des Bochumer Stadtparks vorgelegt. Nach dem Beschluss des Rates im September 2023 soll der erste Bauabschnitt im Oktober 2024 beginnen. Dieser umfasst die Neugestaltung des Spiel- und Wasserspielplatzes, der Minigolfanlage sowie den Bau einer neuen WC-Anlage. Die Kosten für diesen ersten Abschnitt belaufen sich auf etwa 6,5 Millionen Euro brutto. Während der Bauarbeiten wird der nördliche Bereich des Parks für die Öffentlichkeit gesperrt. Eine Fertigstellung wird für das Frühsommer 2025 erwartet.
Der zweite Bauabschnitt ist für März 2025 geplant und konzentriert sich auf die Überarbeitung der Rosengärten und Dahliengärten sowie Wegebauarbeiten. Die Kosten hierfür werden auf rund 5,6 Millionen Euro geschätzt. Der dritte Abschnitt erstreckt sich von Mai 2025 bis März 2026 und umfasst Maßnahmen am Zugang zum Kunstmuseum sowie am Bismarckturm, wobei auch eine Teichabsenkung zur Sicherung der Ufermauer vorgesehen ist. Die Kosten für diesen Teil liegen bei etwa 5,2 Millionen Euro.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit verfolgt die Planung ein Konzept, das den Denkmalcharakter des Parks berücksichtigt und eine „barrierearme“ Gestaltung anstrebt. Während bestimmte historische Geländer und Natursteintreppen im Bestand bleiben, werden andere Elemente, wie die Spielgeräte am Wasserspielplatz, inklusiv gestaltet, um Kindern mit unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen ein gemeinsames Spielen zu ermöglichen.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Grillen in Bochumer GrünanlagenZur Vorlage · 20241740 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den Regelungen für das Grillen in Bochumer Grünanlagen reagiert. Hintergrund der Anfrage war die Sorge vor einem zunehmenden „Grilltourismus“ aus Nachbarstädten sowie ein mögliches Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung bestehender Regeln, wie etwa am Ümminger See.
Auf die Frage, ob das Grillrecht auf Bochumer Einwohner beschränkt werden könne, erklärte die Verwaltung, dass dies rechtlich über die Gemeindeordnung möglich sei. Die praktische Umsetzung stelle jedoch eine Herausforderung dar, da zur Kontrolle die Identitätsprüfung zahlreicher Nutzer notwendig wäre. Zudem besteht die Sorge, dass die Wirksamkeit begrenzt sei, da Bochumer Bürger auch Gäste aus anderen Kommunen mitbringen könnten. Zur Steigerung der Akzeptanz und Durchsetzung der Regeln könnten Maßnahmen wie Flyer-Verteilungen, der Einsatz von sogenannten „Grillscouts“ oder gemeinsame Kontrollen mit der Polizei auf weitere Grünflächen ausgeweitet werden.
Bei Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwar können Platzverweise oder individuelle Grillverbote ausgesprochen werden, deren Kontrolle in weitläufigen oder stark frequentierten Anlagen wird jedoch als schwierig bewertet. Ein Verbot des Grillens wäre zudem schwer durchsetzbar, sofern die betroffene Person nicht selbst den Grill betreibt.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Wie steht es um die Kampagne „Luisa ist hier!“Zur Vorlage · 20241786 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit (FASG) zum aktuellen Stand der Kampagne „Luisa ist hier!“ reagiert. Das Projekt, das von Wildwasser Bochum e.V. durchgeführt wird, dient als Hilfsangebot für Frauen in der Bochumer Gastronomieszene, die sich in Clubs oder Kneipen bedrängt oder bedroht fühlen.
Bezüglich der Anzahl der Hilfegesuche liegen der Verwaltung keine konkreten Zahlen vor. Da Wildwasser e.V. und die teilnehmenden Betriebe keine Erhebungen zu Einzelfällen durchführen, ist eine statistische Auswertung aufgrund von organisatorischen Schwierigkeiten wie Schichtdienst oder Personalwechsel nicht möglich. Dennoch wird auf positive Rückmeldungen aus der Praxis verwiesen.
Derzeit beteiligen sich 37 Gastronomiebetriebe in Bochum an dem Konzept. Das Personal wird regelmäßig geschult, und die Kampagne wird durch neue Plakate unterstützt. Eine Ausweitung des Programms auf weitere lokale Standorte außerhalb des Gastronomiebereichs ist laut Wildwasser e.V. geplant. Die Stadt Bochum fungiert als Fördergeberin für den Verein und unterstützt das Projekt zudem durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise durch Informationsangebote in Jugendfreizeithäusern im Rahmen des Weltmädchentages.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (17. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Einsatz von Künstlicher Intelligenz für die Routenplanung bei USB, Technischer Betrieb und CoZur Vorlage · 20241808 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat Informationen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Routenplanung kommunaler Dienste vorgelegt. Der Technische Betrieb testet derzeit ein KI-gestütztes System zur Bewässerung von Jungbäumen, das Bodenfeuchtesensoren und Wetterdaten nutzt, um die Wege zu optimieren. Ein Erfahrungsbericht hierzu wird für das zweite oder dritte Quartal 2024 erwartet. Andere Aufgabenbereiche wie die Kanalreinigung oder der Grünschnitt werden weiterhin nach festen Turnusplänen durchgeführt.
Die USB Bochum GmbH setzt in der Abfallentsorgung und im Winterdienst ihre Software AIS ein, die auf Geoinformationssystemen und algorithmischen Optimierungen basiert. Ein KI-gestützter Einsatz findet bereits bei der Leerung von Altglasbehällen statt, wenn Sensoren einen Füllstand von 75 Prozent melden. Zudem wird KI am EKOCityCenter zur Materialtrennung genutzt. Für den Winterdienst werden Wetterprognosen in die Planung integriert.
Ein flächendeckender Einsatz von KI wird durch hohe Implementierungskosten sowie fehlende automatisierte Daten, etwa zu Baustellen oder Durchfahrtshöhen, begrenzt. Hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit sieht die USB Bochum GmbH Potenziale in der Smart City Innovation Unit. Dort könnten durch gemeinsame Projekte und die Nutzung einheitlicher Systeme die Wartungskosten gesenkt und der Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen gefördert werden, auch wenn Herausforderungen beim Datenaustausch bestehen.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Waldbühne HöntropZur Vorlage · 20241834 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum aktuellen Stand der Sanierungsarbeiten an der Waldbühne Höntrop reagiert. Im Fokus der Anfrage standen die Frage nach dem Fertigstellungstermin sowie die Möglichkeit, die Märchenspiele im Sommer 2024 durchzuführen.
Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung liegen die baulichen Maßnahmen im Zeitplan und sollen bis Dezember 2024 abgeschlossen sein. Die Vor- und Abbrucharbeiten sind bereits beendet, sodass derzeit der Neubau der Anlagen erfolgt. Seitens der Verwaltung sind keine Hindernisse bekannt, welche den Bauablauf negativ beeinflussen könnten.
Hinsichtlich der Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen wurde eine Verlängerung des Förderzeitraums um sechs Monate beantragt. Eine mündliche Zusage für diese Verlängerung liegt bereits vor; die schriftliche Bestätigung wird zeitnah erwartet.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.08.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Unfall mit E-Scooter auf der Bongardstr. am 05.06.2024Zur Vorlage · 20241844 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Unfall auf der Bongardstraße am 5. Juni 2024, bei dem zwei elfjährige Kinder auf einem E-Scooter einen 70-jährigen Mann und eine 68-jährige Frau verletzten, hat die Verwaltung auf eine Anfrage der BD-Ratsfraktion reagiert. Die Fraktion hatte Fragen zur Art des Fahrzeugs sowie zu den Kontrollmechanismen der Anbieter bezüglich der Altersgrenzen gestellt.
Die Verwaltung gab an, dass aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft derzeit keine Informationen darüber vorliegen, ob es sich um ein privates Fahrzeug oder einen E-Scooter eines Betreibers handelte. Hinsichtlich der Nutzung durch Minderjährige erklärte die Verwaltung, dass alle in Bochum tätigen Anbieter die Altersgrenze für die Nutzung auf 18 Jahre festgesetzt haben. Zwar erfordern die Registrierungsprozesse die Angabe von Nutzerdaten und die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine missbräuchliche Nutzung könne jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Besondere vertragliche Auflagen der Stadt gegenüber den Betreibern seien aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen, wie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der Straßenverkehrsordnung, nicht notwendig. Die Verwaltung betonte jedoch, dass ein regelmäßiger Austausch mit den Leihanbietern stattfinde und Beschwerden oder Missstände direkt mit den Unternehmen bearbeitet werden.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Barrierefreiheit, Dienste und Hilfsangebote bei der BOGESTRAZur Vorlage · 20241861 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat Fragen zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr gestellt, insbesondere zum Zustand des Aufzugs am Bahnhof Wattenscheid sowie zu den Diensten der BOGESTRA. Die Verwaltung teilte mit, dass der Aufzug in Wattenscheid nach Angaben der Deutschen Bahn seit dem 5. August 2024 wieder in Betrieb ist. Für die Stationen der Deutschen Bahn ist der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zuständig. Bei technischen Defekten reagiert die Deutsche Bahn über Fernüberwachung und Dienstleister, wobei für Ausfälle kein allgemeines Ersatzkonzept vorgehalten wird.
Der Fahrgastbegleitservice der BOGESTRA wurde im Juni 2024 beendet, da das Projekt als befristetes Arbeitsmarktprojekt nach SGB II endete und eine geringe Nachfrage verzeichnete. Eine Fortsetzung oder ein Ersatzangebot ist nicht vorgesehen. Das Personal wird jedoch regelmäßig für den Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen geschult. Bezüglich des Ticketverkaufs reduziert der VRV das Sortiment im Fahrpersonal ab dem 1. September 2024, stellt den Verkauf aber nicht ein; Einzelfahrausweise und Fahrradtickets bleiben weiterhin beim Personal erhältlich.
Hinsichtlich eines kostenfreien Begleitservices für alle Einwohner erklärte die Verwaltung, dass ein solches Angebot aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar sei und in Nachbarstädten nicht bekannt sei. Ein Austausch über Best-Practice-Beispiele mit anderen Kommunen findet auf Ebene der Verkehrsverbünde statt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Zugang zum Schulgebäude für Schulabschlussjahrgänge außerhalb der SchulzeitZur Vorlage · 20241865 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum prüft Möglichkeiten, Schulabschlussjahrgängen den Zugang zu Schulgebäuden außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für Besichtigungen zu ermöglichen. Hintergrund ist eine Anfrage der CDU-Fraktion, die den Wunsch nach einem organisierten Zugang für Alumni-Treffen thematisierte. Ziel ist es, Besuche auch dann zu ermöglichen, wenn keine schulischen Veranstaltungen stattfinden, etwa gegen Erstattung der anfallenden Personalkosten für das Hausmeisterpersonal.
Die zuständige Fachbereichsleitung der Zentralen Dienste unter Monika Stüter befürwortet die Idee grundsätzlich. Für eine dauerhafte Umsetzung ist jedoch eine Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume sowie der allgemeinen Entgeltregelungen der Stadt Bochum erforderlich. Die Verwaltung plant, die notwendigen Anpassungen zeitnah zu prüfen und einzuleiten.
Bis zum Abschluss dieser Neuregelungen werden individuelle Anfragen im Einzelfall geprüft. Dabei wird eine wohlwollende Entscheidung angestrebt, wobei Ausnahmen von einer Genehmigung möglich bleiben. Da die rechtlichen Grundlagen erst angepasst werden müssen, können derzeit noch keine verbindlichen Aussagen zu den künftigen Konditionen, Kosten oder Vorlaufzeiten getroffen werden.
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- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Belohnung für Hinweise gegen Vandalismus bei der BOGESTRAZur Vorlage · 20241872 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei Die Stadtgestalter hat im Rahmen der 32. Sitzung des Bochumer Rates am 27. Juni 2024 eine Anfrage zur Bekämpfung von Vandalismus bei der BOGESTRA gestellt. Im Fokus stand die Frage, ob Belohnungen für Hinweise auf Täter, wie sie in anderen Kommunen praktiziert werden, als Instrument zur Reduzierung von Sachschäden eingesetzt werden könnten.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass seitens der BOGESTRA keine Statistiken über die Anzahl der eingegangenen Hinweise oder die jährliche Höhe der durch Vandalismus verursachten Schäden geführt werden. Dies wurde mit der Vielfalt der verschiedenen Schadensbilder wie Graffiti oder Beschädigungen an Haltestellen und Fahrzeugen begründet. Zudem wurde angemerkt, dass selbst bei erfolgreicher Täterermittlung durch die Polizei nur ein Teil der entstandenen Kosten erstattet werden könne und die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen bei Minderjährigen erschwert sei.
Bezüglich der Auslobung von Belohnungen für Hinweise erklärte die BOGESTRA, dass ein gezielter Einsatz in Einzelfällen nach Absprache mit der Polizei als sinnvoll erachtet wird. Eine flächendeckende Nutzung solcher Belohnungen zur Vandalismusbekämpfung sei jedoch nicht vorgesehen, da hierbei das Verhältnis zwischen dem erforderlichen Aufwand und der Erfolgsaussicht bewertet werden müsse.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Fußgängerschutz im Bereich der Reisebushaltestelle am HauptbahnhofZur Vorlage · 20241883 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat nach dem Schutz von Fußgängern im Bereich der Reisebushaltestelle am Hauptbahnhof gefragt. Hintergrund ist die Nutzung des Gehwegs auf der westlichen Seite der Wittener Straße zwischen Ferdinandstraße und Ostring durch Radfahrer und Nutzer von Elektrorollern, was zu Konfliktsituationen führt. Die Verwaltung teilte mit, dass Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln in diesem Bereich ausschließlich durch die Polizei möglich sind. Bisher war dieser Abschnitt nicht im Fokus polizeilicher Maßnahmen, und es liegen keine spezifischen Unfallmeldungen vor. In Reaktion auf die Anfrage wird die Polizei nun verstärkt Kontrollmaßnahmen in dem betroffenen Gebiet durchführen, ohne dabei einen neuen Schwerpunkt zu setzen.
Als ergänzende Maßnahme zur Sensibilisierung für die Verkehrssicherheit planen das Tiefbauamt, die Polizei Bochum und die Verkehrsüberwachung eine gemeinsame Aktion namens „Geisterradler“. Diese findet am 13. August 2024 in der Zeit von 10 bis 15 Uhr an verschiedenen Orten in der Innenstadt statt, unter anderem im Bereich Ferdinandstraße/Wittener Straße. Ziel der Aktion ist es, auf die Problematik der verbotswidrigen Nutzung von Gehweg und Fahrbahn aufmerksam zu machen. Dabei sollen durch Schilder und visuelle Hinweise sowie durch direkte Aufklärungsarbeit der Polizei und die Verteilung von Informationskarten die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs verdeutlicht werden.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Spielplanung für die Eventbühne LohrheidestadionZur Vorlage · 20241889 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage zur künftigen Nutzung des Lohrheidestadions als Veranstaltungsstätte für die Jahre 2025 bis 2027 reagiert. Ziel der Stadt ist es, das Stadion nach seiner Sanierung gemäß der Bochum-Strategie auch kulturell als „Hotspot der Livekultur“ zu nutzen, um überregionale Großevents zu ermöglichen.
Bei der Planung sind jedoch regulatorische Vorgaben zu berücksichtigen. Die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen sehen vor, dass eine rein kommerzielle Nutzung geförderter Sportstätten als zweckwidrig eingestuft werden kann, was zur Rückforderung von Fördermitteln führen würde. Zudem ist das Stadion als Trainings- und Spielstätte für die Vereine SG 09, RW Leithe und TV Wattenscheid 01 sowie als Bundesleistungsstützpunkt für Leichtathletik im Einsatz. Veranstaltungen, welche die Nutzung durch diese Hauptnutzer maßgeblich einschränken würden, sind daher nicht vorgesehen.
Ein Betriebskonzept für den Sportpark Lohrheide wird derzeit unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen erarbeitet. Da zudem Abstimmungen mit Fachverbänden über hochrangige Sportveranstaltungen laufen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben zu geplanten Veranstaltungen, erwarteten Zuschauerkapazitäten oder Einnahmen für den Zeitraum von 2025 bis 2027 gemacht werden.
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- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (35. Sitzung)
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Kein Platz für den SpatzZur Vorlage · 20241784 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD-Fraktion hat im Rat nach dem Schutz von Gebäudebrümern wie Mauersegler oder Schwalben bei Bauvorhaben gefragt. Die Verwaltung erklärte, dass Klimaschutz und Artenschutz bei Gebäudesanierungen kein Widerspruch seien und gleichzeitig umsetzbar sind. Rechtlich gelten die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes unmittelbar für alle Bauprojekte. Bei planungsrelevanten Arten sind Artenschutzprüfungen im Genehmigungsverfahren verpflichtend.
In der Vergangenheit wurden in Kooperation mit der Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet Nisthilfen an der Ruhr-Universität Bochum, Schulen und Kraftwerken installiert. Zukünftige Maßnahmen sollen den Erhalt von Lebensräumen durch Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen wie Bauzeitbeschränkungen oder Ersatznisthilfen sicherstellen.
Zwar arbeitet die Stadt mit ehrenamtlichen Wildvogelstationen zusammen, eine kommunale Verpflichtung zur Versorgung verletzter Wildvögel besteht jedoch nicht. Eine Erfassung der Wildvogelpopulationen durch die Untere Naturschutzbehörde findet nicht statt, weshalb keine Angaben zu Populationsentwicklungen der letzten zehn Jahre möglich sind.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21VRR-ZuwendungsverfahrenZur Vorlage · 20241866 · Antwort der Verwaltung
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum VRR-Zuwendungsverfahren nach den Gründen für die Differenz zwischen bewilligten und tatsächlich abgerufenen Fördermitteln des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gefragt. Laut Mitteilung des VRR besteht für die Stadt Bochum eine Differenz von rund 3,2 Millionen Euro und für die BOGESTRA ein Betrag von etwa 13,4 Millionen Euro.
Die Verwaltung erklärte hierzu, dass Verzögerungen bei Baumaßnahmen oder Kooperationsprojekten mit Dritten die Ursache sein können. Solche Zeitplanverschiebungen seien teilweise nicht von der Stadt oder der BOGESTRA beeinflussbar. Als weitere Faktoren für den geringeren Mittelabruf wurden die Finanzierungssystematik sowie die aktuelle Marktsituation angeführt. So können beispielsweise 20 Prozent der Fördermittel erst nach der Schlussverwendung abgerufen werden, was bei mehrjährigen Projekten zu Rückständen führt. Zudem erschweren baufreie Zeiten durch Veranstaltungen die Planung.
Die Verwaltung betonte jedoch, dass keine geplanten Maßnahmen entfallen sind, sondern lediglich Verschiebungen vorliegen. Ein jährlicher Abruf zum Stichtag 30. Juni werde angestrebt. Um die Effizienz bei der Mittelbeantragung und dem Abruf zu steigern, wurde eine Vereinfachung der Verfahren beim VRR als Perspektive genannt.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Freibier bei Wahlen oder andere Werbeaktionen?Zur Vorlage · 20241910 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD-Fraktion hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zu Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung gestellt. Im Fokus stehen die rechtliche Zulässigkeit von Anreizen wie Freigetränken oder Geschenken sowie Informationen über bereits durchgeführte Kampagnen zur Wähleraktivierung.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Amt für Bürgerservice – Wahlbüro primär für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen zuständig ist. Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung obliegen vorrangig den Parteien und Wählergruppen, wobei das Neutralitätsgebot strikt einzuhalten sei. Spezifische Aktionen mit Freigetränken oder Geschenken wurden durch das Wahlbüro nicht durchgeführt.
Die Antwort erläutert jedoch die Teilnahme an der regionalen Kampagne „Let’s Europe“, die vom Regionalverband Ruhr (RVR) initiiert wurde. Im Rahmen der Europawochen 2024 nutzte die Stadt Bochum diesen Rahmen, um die Bedeutung der Europäischen Union zu thematisieren. Dabei wurden verschiedene lokale Multiplikatoren wie die BOGESTRA, die Ruhr-Universität oder die IHK Mittleres Ruhrgebiet eingebunden. Die Kampagne umfasste unter anderem Plakatierungen im öffentlichen Raum sowie eine Vielzahl von Veranstaltungen, etwa Kochabende oder Ausstellungen, um die Verbindung zu Europa zu stärken.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Ungültige Ausweispapiere bei ukrainischen FlüchtlingenZur Vorlage · 20241913 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der BD Ratsfraktion zur Problematik fehlender Ausweispapiere bei ukrainischen Staatsangehörigen reagiert. Nach Kenntnisstand der Verwaltung werden seit dem 23. April 2024 vorübergehend keine konsularischen Dienstleistungen für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren angenommen, um die Rekrutierung von Wehrfähigen im Ausland zu erschweren. Davon ausgenommen sind jedoch Fälle der konsularischen Nothilfe, die Erteilung von Passersatzdokumenten zur Rückkehr in die Ukraine sowie Anträge auf Einbürgerung. Personen, deren militärische Registrierung nachvollziehbar ist, sind ebenfalls nicht betroffen.
In den Bochumer Ämtern sind bislang keine Fälle bekannt, in denen es aufgrund dieser Situation zu Problemen gekommen ist. Die Verwaltung kann jedoch in engen gesetzlichen Grenzen nach einer Einzelfallprüfung einen Ausweisersatz ausstellen, der den ausweisrechtlichen Anforderungen im Inland genügt. Rechtlich wird zwischen Personen unterschieden, die bereits vor dem Krieg in Deutschland lebten, und jenen, die erst nach Kriegsbeginn eingereist sind, da Letztere sich auf die Massenzustromrichtlinie berufen können. Eine Prüfung auf die Ausstellung von Ausweisersätzen bleibt jedoch für beide Gruppen im Einzelfall möglich.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Gewaltprävention bei Kindern und JugendlichenZur Vorlage · 20241918 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum bestätigt den Trend steigender Kriminalitätszahlen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, wie er in der Anfrage der BD Ratsfraktion thematisiert wurde. Im Rahmen von Strafverfahren informieren die Staatsanwaltschaft und die Polizei die Jugendhilfe über Ermittlungen bei strafunmündigen Kindern. Daraufhin bietet die Jugendhilfe Beratungsangebote für Erziehungsberechtigte sowie die betroffenen Jugendlichen an und vermittelt gegebenenfalls an entsprechende Institutionen.
Die Stadt Bochum finanziert über das Jugendamt verschiedene Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention durch Jugendhilfeträger. Zu den bekannten Programmen gehören Angebote von ViA Ruhr e.V., So!Trainings, das hundegestützte Training „Herz mit Schnauze“ sowie Suchtprävention durch die Drogenberatungsstelle Krisenhilfe Bochum e.V. Einige Projekte, wie etwa „Kurve kriegen“, werden zusätzlich durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Verwaltung gab an, dass in den letzten Jahren ausreichende Kapazitäten ohne Wartelisten vorhanden waren, wobei die Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2022 zu veränderten Einsatzformen führte.
Die präventiven Ansätze umfassen Einzel- und Gruppenarbeit mit Schwerpunkten auf Verhaltensänderung, sozialer Kompetenz sowie Aufklärung und Familienarbeit. Die Dauer dieser Maßnahmen variiert von kurzen Kursen nach wenigen Terminen bis hin zu Betreuungsweisungen, die bis zu zwölf Monate dauern können. Bezüglich der Rückfallquote verwies die Verwaltung auf bundesweite Werte von etwa 40 Prozent im Jugendstrafrecht.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Facility Manager für die Innenstadt?Zur Vorlage · 20241920 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei und Stadtgestalter“ hat im Rat der Stadt Bochum die Einführung eines Facility Managers für die Innenstadt angefragt. Als Vorbild dient ein Modell aus Gladbeck, bei dem ein Mitarbeiter kleine Schäumente an der städtischen Infrastruktur direkt behebt, um größere Kosten zu vermeiden. Die Anfrage bezog sich auf die Bewertung eines solchen Modells, den aktuellen Stand der Schadensbehebung in Bochum sowie mögliche Einsparungen durch eine frühzeitige Instandsetzung.
Die Verwaltung, vertreten durch Dirk Reckermann vom Technischen Betrieb, sieht die Notwendigkeit eines Facility Managers nicht gegeben. Die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur wird bereits durch spezialisierte Betriebsstellen sowie externe Firmen sichergestellt. Die Prüfintervalle für Straßen, Gehwege und Grünanlagen sind durch rechtliche Vorgaben und Normen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht festgelegt. Für einzelne Objekte wie Bänke oder Fahrradständer erfolgen Prüfungen nach Bedarf. Eine Beschleunigung der Schadensbehebung durch einen zusätzlichen Facility Manager sei nicht möglich, da bereits eine routinemäßige Unterhaltungsplanung existiert, in deren Rahmen Schadenmeldungen erledigt werden. Bürgerinnen und Bürger können Mängel zudem über den städtischen Mängelmelder melden.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Vor- und Nachteile der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen FlächennutzungsplanesZur Vorlage · 20241839 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilung zu den Vor- und Nachteilen der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) vor. Hintergrund ist die Auflösung der Planungsgemeinschaft Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP). Als wesentliche Vorteile werden der interkommunale Interessenausgleich in der Kernzone des Ruhrgebiets sowie die Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen angeführt. Durch den Planmaßstab von 1:50.000 bietet der GFNP eine hohe Flexibilität für die kommunale Bebauungsplanung, da die grobe Darstellungsschwelle das Erfordernis häufiger Änderungsverfahren reduziert. Zudem ermöglicht der gemeinsame Plan die Betrachtung der beteiligten Städte als einheitlichen Bedarfsraum für Wohn- und Wirtschaftsflächen.
Dem gegenüber stehen Nachteile wie ein erhöhter Abstimmungsaufwand und längere Verfahrensdauern, da Beschlüsse in allen beteiligten Städten erfolgen müssen. Zudem ist die Flexibilität bei der Einleitung von Änderungsverfahren durch die geringe Sitzungsfrequenz des zuständigen Ausschusses begrenzt. Für Bochum wird zudem darauf hingewiesen, dass die spezifische Beratungsfolge zwischen dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (ASDE) und dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) die Verfahrensdauer im Vergleich zu anderen Städten verlängert. Nach Auffassung der Verwaltung überwiegen die Vorteile der Kooperation jedoch die verfahrenstechnischen Nachteile.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Gesundheitswirtschaft in Bochum Auswirkungen - des Klinikatlas des Bundes - des Krankenhausplanes des LandesZur Vorlage · 20241967 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu den Auswirkungen des Bundes-Klinikatlasses und des Krankenhausplanes des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Standort Bochum reagiert. Das Versorgungsgebiet BO-DO-HER wurde nach medizinischen, geografischen und demografischen Kriterien durch das Land definiert.
Hinsichtlich der klinischen Leistungen ist die stationäre Versorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet. Ein neues teilstationäres Angebot im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie soll über den Träger VALEARA in Bochum-Linden entstehen. Über endgültige Veränderungen der Krankenhauslandschaft wird erst nach den Entscheidungen des Landes Ende 2024 Klarheit geben.
Ein Schwerpunkt der Antwort liegt auf der Sicherung der medizinischen Ausbildung. Das Gesundheitsamt betont die Notwendigkeit, die universitären Lehrstühle in den Kliniken des Bochumer Modells zu erhalten, und fordert eine stärkere Berücksichtigung dieser Funktion in der Landesplanung. Die Verwaltung plant, gegenüber dem Land NRW insbesondere zur möglichen Schwächung der ärztlichen Ausbildung Stellung zu beziehen. Aktuell sind nach Kenntnis der Verwaltung keine Schließungen von Krankenhäusern zu erwarten.
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- 11.09.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Ausgleichpflanzungen auf BrachflächenZur Vorlage · 20242025 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei „Die PARTEI und Stadtgestalter“ hat in der Ratssitzung vom 27. Juni 2024 angefragt, ob es im Stadtgebiet von Bochum ungenutzte Industriebrachflächen oder extensiv genutzte Gewerbeflächen gibt, die ohne hohen ökologischen Eigenwert für Ausgleichspflanzungen nach der Baumschutzsatzung angekauft werden könnten. Zudem wurde gefragt, ob solche Flächen künftig als öffentliche Grünanlagen genutzt werden könnten.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in seiner Antwort, dass nach aktuellem Kenntnisstand alle größeren Industriebrachflächen im Stadtgebiet durch die Entwicklung von Vegetation bereits einen höheren ökologischen Eigenwert aufweisen. Eine Nutzung dieser Flächen als Ersatz für Baumfällungen wird daher als kritisch eingestuft, da sich dort bereits wertvolle Lebensräume entwickelt haben. Zudem ist eine Ersatzpflanzung gemäß der Baumschutzsatzung nur innerhalb des baulichen Innenbereichs möglich, was nicht auf alle Brachflächen zutrifft. Eine Erhebung über wenig frequentierte Parkplatzflächen Dritter in Gewerbegebieten liegt dem Amt nicht vor.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29Kann eine reine "Zweckratsgruppe" über drei Monate Bestand haben?Zur Vorlage · 20241999 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Bochumer Rat die rechtliche Situation der Ratsgruppe „Die Partei & Stadtgestalter“ hinterfragt. Hintergrund ist die angekündigte Auflösung der Gruppe durch die Fraktion der Stadtgestalter, nachdem die Zusammenarbeit mit dem Ratsmitglied Tobias Dahlmann beendet wurde. Auslöser waren Äußerungen von Dahlmann während einer Ratssitzung am 2. Mai 2024.
Die Verwaltung bestätigte in ihrer Antwort, dass ihr die geplante Auflösung durch entsprechende Mitteilungen und Presseberichte bekannt ist. Nach rechtlicher Prüfung der Verwaltung sowie unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster besteht der Gruppenstatus gemäß § 56 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW seit dem 6. Mai 2024 nicht mehr. Das Gericht stellte in diesem Kontext fest, dass der Status einer Ratsgruppe entfällt, wenn die Grundlage einer politischen Übereinstimmung wegfällt, ohne dass hierfür Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Daher betrachtet die Verwaltung die Gruppe „Die Partei & Stadtgestalter“ seit Anfang Mai nicht mehr als rechtlich bestehende Ratsgruppe im Sinne der Gemeindeordnung. Die weiteren Konsequenzen, die sich aus dem Wegfall des Gruppenstatus ergeben könnten, werden derzeit von der Verwaltung geprüft.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.30Umbesetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · 20242112 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine personelle Neubesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Die Agentur für Arbeit Bochum hat ein neues beratendes Mitglied sowie eine Stellvertretung für das Gremium bestellt.
Ein bisheriges beratendes Mitglied ist aus dem Ausschuss ausgeschieden, da die entsprechende Person nicht mehr für die Agentur für Arbeit Bochum tätig ist. Gemäß der Jugendamtssatzung hat die Agentur für Arbeit Bochum nun ein neues beratendes Mitglied sowie einen Vertreter benannt.
Die Information wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in der Sitzung am 4. September 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ebenso erfolgt die Vorlage im Rat am 5. September 2024 zur Kenntnisnahme.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.31Toilette für Alle (TFA)Zur Vorlage · 20242102 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Sachstand zur Realisierung einer „Toilette für Alle“ (TFA) im Bochumer Innenstadtbereich erfragt. Die Anfrage bezog sich insbesondere auf die Frage, ob die Installation einer solchen Pilotanlage, wie sie seit 2018 diskutiert wird, Bestandteil der Kernaktivität „Bochums stille Örtchen“ aus der Bochum-Strategie ist. Zudem wurden Informationen zur Priorisierung des Vorhabens sowie zum zeitlichen Rahmen für eine mögliche Umsetzung innerhalb der aktuellen Wahlperiode angefordert.
Die Verwaltung teilte mit, dass zwischenzeitlich eine umfassende Vorlage zum Thema öffentliche Toiletten in den Gremienlauf eingebracht wurde. Diese Vorlage mit der Nummer 20241465/1 enthält detaillierte Antworten auf die von der CDU-Ratsfraktion aufgeworfenen Fragen und dient als Grundlage für die weitere Planung.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.32Halbjahresergebnis (Quartalsbericht Q2/2024) der SBOZur Vorlage · 20242141 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat den Halbjahresbericht der SBO für das zweite Quartal 2024 vor. Bei dieser Vorlage, die vom Amt für Finanzsteuerung erstellt wurde, handelt es sich um eine Mitteilung der Verwaltung, die dazu dient, dem Rat die Ergebnisse des Berichts zur Kenntnis zu bringen.
Hintergrund der Einbringung ist ein Ersuchen aus einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. In diesem Gremium wurde darum gebeten, den vorliegenden Halbjahresbericht der SBO als förmliche Mitteilung im Rat zu präsentieren. Die Verwaltung kommt dieser Bitte mit der aktuellen Vorlage nach. Der entsprechende Bericht für das erste Halbjahr 2024 ist der Vorlage als Anlage beigefügt, um die Informationen über die Ergebnisse der SBO im betreffenden Zeitraum darzustellen.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.33Etabliert sich in Bochum eine rechtsextreme Szene?Zur Vorlage · 20241802 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage zur Entwicklung rechtsextremer Aktivitäten in der Stadt gestellt. Anlass waren Berichte über einen Anstieg rechtsextremistischer Straftaten im Jahr 2023 sowie ein Vorfall in der Gaststätte „Linie 5“, bei dem es zu Unruhen kam und der Verdacht auf ein Treffen von Rechtsextremen bestand.
Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Bochum mit der Mitteilung, dass keine Erkenntnisse über eine stärker manifestierte rechtsextreme Szene in Bochum vorliegen. Der Anstieg rechtsextremer Straftaten im Jahr 2023 sei auf die Taten eines einzelnen Mehrfachtäters im Bereich der Propagandadelikte zurückzuführen. Im Gegensatz dazu sei bei den rechtsmotivierten Gewaltverbrechen ein Rückgang von 21,4 Prozent zu verzeichnen gewesen.
Hinsichtlich der Veranstaltung in der Gaststätte „Linie 5“ am 22. Juni 2024 lagen der Polizei keine Vorabinformationen über ein politisches Treffen vor. Da es sich um eine private Feierlichkeit ohne Anzeigepflicht handelte, wurde die Polizei erst durch einen Notruf der Wirtin auf die Situation aufmerksam, nachdem es vor dem Betrieb zu Unruhen gekommen war. Eine Änderung der bisherigen Vorgehensweise gegen Rechtsextremismus wird von der Verwaltung aufgrund dieses Vorfalls nicht in Aussicht gestellt.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.34W-LAN für Bochumer SportstättenZur Vorlage · 20242012 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum zur flächendeckenden WLAN-Ausstattung von Sportstätten geantwortet. Die Anfrage, die von Herrn Woljeme im Rahmen der Ratssitzung vom 2. Mai 2024 gestellt wurde, bezog sich auf die technische und finanzielle Umsetzbarkeit sowie die Planung für Hallen, Plätze und Bäder.
Nach Angaben des Referats für Sport und Bewegung ist eine flächendeckende Ausstattung aller Bochumer Sportstätten grundsätzlich möglich, wenngleich dies mit einem hohen finanziellen und baulichen Aufwand verbunden ist. Bei den aktuellen Generalsanierungen und Neubauten von Schulsporthallen, welche durch die Zentralen Dienste durchgeführt werden, wird die WLAN-Ausstattung in die Planung einbezogen. Sofern eine räumliche Anbindung an Schulgebäude besteht, wurden diese Hallen bereits an die bestehende WLAN-Verkabelung der Schulgebäude angeschlossen. Für Sportstätten, die räumlich von Schulgebäuden getrennt sind, können bei Bedarf mobile WLAN-Geräte zur Verfügung gestellt werden.
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- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Unlustiger Uber UnfugZur Vorlage · 20241981 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Bochumer Rat eine Anfrage zum Markteintritt des Mobilitätsdienstleisters Uber eingereicht. Im Zentrum der Anfrage stehen die regulatorischen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die durch Plattformökonomie und ähnliche Dienste entstehen könnten.
Die Anfrage adressiert verschiedene Themenbereiche, darunter das Arbeitsrecht und den Beschäftigungsstatus von Fahrern sowie die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs gegenüber traditionellen Taxiunternehmen. Des Weiteren werden Fragen zur steuerlichen Behandlung der Plattformbetreiber, zum Datenschutz und zum Verbraucherschutz aufgeworfen. Auch die Auswirkungen auf die städtische Mobilität, die Umweltbelastung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Versicherungsleistungen sind Bestandteil der Untersuchung.
Zusätzlich bittet der Antragsteller um eine Stellungnahme zur langfristigen Entwicklung der Plattformökonomie und deren Bedeutung für die Stadtentwicklung in Bochum. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Bereich der Personentransporte. Die Verwaltung wird aufgefordert, detaillierte Antworten auf diese Fragen im Hinblick auf die spezifische Situation in Bochum zu liefern.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Alternative Einordnung politischer ParteienZur Vorlage · 20242122 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 33. Sitzung des Bochumer Stadrates am 5. September 2024 wurde eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur alternativen Einordnung politischer Parteien gestellt. Die Anfrage thematisiert die Problematik der herkömmlichen Einteilung politischer Akteure und Systeme in „links“ und „rechts“. Es wird angeführt, dass diese binäre Zuordnung komplexer Fragestellungen zu widersprüchlichen Ergebnissen führen kann, da die Reduktion auf zwei konträre Richtungen eine präzise Abbildung der politischen Verhältnisse erschwere.
Die Verwaltung wird im Rahmen dieser Anfrage gebeten, eine vorläufige und oberflächliche Einordnung der verschiedenen Parteien, Fraktionen und Einzelmandatsträger des Bochumer Stadrates vorzunehmen. Dabei soll anstelle der klassischen Links-Rechts-Achse ein Modell mit fünf Richtungen angewandt werden: „konservativ“, „sozial“, „liberal“, „wissenschaftlich“ und „kreativ“. Die Anfrage stellt klar, dass keine vollständige Abdeckung aller Mandatsträger gefordert ist, sondern auch anteilige Einordnungen als Antwort auf die Frage zulässig sind.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Wie ist die Lage bei Abschiebeverfahren in Bochum?Zur Vorlage · 20242140 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen über die aktuelle Lage bei Abschiebeverfahren in der Stadt einzuholen. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass nach aktuellem Stand 542 Personen in Bochum ausreisepflichtig seien, wobei sich 527 dieser Personen auf Duldungstatbestände berufen können.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu verschiedenen Aspekten der Verfahren. Konkret werden die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung sowie der Zeitpunkt für deren Ausreise und etwaige Hinderungsgründe erfragt. Zudem sollen die Gründe für abgebrochene Abschiebemaßnahmen sowie die Ursachen für eine rückläufige Zahl an Abschiebungen, über den Rückgang der Duldungen hinaus, dargelegt werden.
Des Weiteren wird nach den Schwierigkeiten bei der Durchführung von Abschiebungen aus Sicht der Ausländerbehörde und der Zusammenarbeit mit anderen Behörden gefragt. Die Anfrage umfasst zudem Informationen zur durchschnittlichen Dauer eines Verfahrens von der Feststellung der Ausreisepflicht bis zur Durchführung der Ausreise sowie zu Möglichkeiten einer Beschleunigung durch die Stadtverwaltung. Die Antworten sollen auch dem Integrationsausschuss vorgelegt werden.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Lagebericht in der SchadnagerbekämpfungZur Vorlage · 20242155 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur aktuellen Lage der Schadnagerbekämpfung eingereicht. Im Zentrum der Fragen steht die Einschätzung der Gesamtsituation sowie die Verfügbarkeit von Daten zur Entwicklung der Schadnagerpopulation in der Stadt.
Die Fraktion bittet um eine Bewertung der Wirksamkeit der vor zwei Jahren eingerichteten zentralen Stelle zur Ratten- und Schadnagerbekämpfung. Zudem wird nach dem Stand technischer Entwicklungen gefragt, insbesondere nach der Einführung eines LoRaWAN-Netzwerks zur Vereinfachung der Kontrolle von Fallen sowie nach dem Fortschritt bei der Erstellung eines digitalen Befallskatasters. In diesem Zusammenhang werden auch Informationen zu identifizierten lokalen Strukturproblemen und präventiven Maßnahmen angefordert.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Bewertung der Situation in der Viktoriastraße im Hinblick auf mögliche Begegnungen zwischen Bewohnern und Ratten. Die Antwort auf diese Anfrage soll zudem dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Kenntnis gebracht werden.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Notapotheken innerhalb von GroßveranstaltungenZur Vorlage · 20242181 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister wird die Erreichbarkeit von Notapotheken bei Großveranstaltungen in Bochum thematisiert. Anlass ist der kürzlich stattgefundene Stadtwerke-Halbmarathon. Laut dem Schreiben befand sich die für diesen Tag ausgewiesene Notapotheke am Schauspielhaus innerhalb des abgesperrten Veranstaltungsbereichs. Dies führte dazu, dass der Zugang zu den Apothekenräumlichkeiten durch Barrieren und lange Fußwege erschwert wurde, was die Versorgung von Personen mit medizinischem Bedarf einschränkte.
Ein Ratsmitglied stellt in diesem Zusammenhang Fragen zur künftigen Planung. Es wird angefragt, ob im Zuge der Erstellung von Sicherheitskonzepten solche notwendigen Infrastrukturen bereits berücksichtigt werden. Zudem wird gefragt, wie die Stadt Bochum sicherstellen kann, dass die Erreichbarkeit solcher Dienste bei zukünftigen Großveranstaltungen gewährleistet bleibt.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Sportanlage Am Hillerberg / BV HiltropZur Vorlage · 20242220 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied der CDU-Fraktion hat im Rat eine Anfrage zur Sportanlage Am Hillerberg im Bochumer Stadtteil Hiltrop gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein Unfall während eines Fußballspiels der Jugendmannschaft des BV Hiltrop, bei dem ein Jugendlicher aufgrund der Bodenverhältnisse auf dem Platz verunglückte und sich in medizinischer Behandlung befindet.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung zur aktuellen Situation auf dem Spielfeld sowie zu den daraus resultierenden Maßnahmen. Es wird um Auskunft darüber gebeten, wie mit den gegenwärtigen Bodenverhältnissen umgegangen werden soll und welche Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen werden. Des Weiteren wird gefragt, wie der sichere Spielbetrieb für alle Mannschaften des BV Hiltrop, von den Jugendmannschaften bis zu den Erwachsenenteams, sichergestellt werden kann. Der Verfasser der Anfrage weist zudem darauf hin, dass bereits im März ähnliche Fragen gestellt wurden, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet sind.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Volkshochschul-Veranstaltung "Sprich mit Menschen aus der Bochumer Politik” am 13.09.2024Zur Vorlage · 20242221 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich einer geplanten Veranstaltung der Volkshochschule (VHS) am 13. September 2024 gestellt. Die Veranstaltung mit dem Titel „Sprich mit Menschen aus der Bochumer Politik“ ist Teil einer Kooperationsreihe, an der zudem das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion, die AG Behinderte, die Bochumer Ehrenamtsagentur sowie der KSL Arnsberg beteiligt sind.
In der Anfrage werden zwei Kernpunkte thematisiert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Personen aus der Politik zu dem Termin eingeladen wurden und nach welchen Kriterien diese Auswahl getroffen wurde. Des Weiteren wird gefragt, weshalb nicht alle im Rat der Stadt Bochum vertretenen Fraktionen die Gelegenheit zum Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern erhalten haben. Aufgrund des nahenden Veranstaltungstermins wurde eine kurzfristige Beantwortung durch die Verwaltung angefordert.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8UBER in Bochum – Wie konnte das nur passieren?Zur Vorlage · 20242222 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich mit dem Angebot des Fahrdienstvermittlers Uber in Bochum befasst. Die Fraktion verweist dabei auf eine hohe Nachfrage nach diesem Dienst und nimmt Bezug auf Angaben von Uber, wonach in den vergangenen zwölf Monaten fast 150.000 Bestellversuche in der Stadt stattgefunden haben sollen.
Im Rahmen der Anfrage werden zwei zentrale Fragen an die Verwaltung gestellt. Erstens wird um eine Bewertung der Erweiterung des Mobilitätsangebots in Bochum durch das Unternehmen gebeten. Zweitens möchte die Fraktion erfahren, ob Kontakte zwischen der Stadtverwaltung und Uber stattgefunden haben. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit eine zuvor von einem AMI-Vorsitzenden der Grünen geäußerte ablehnende Position gegenüber dem Anbieter in etwaige Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Unternehmen eingeflossen ist.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Anteilsverkauf Kueppers Solutions GmbH - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW -Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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