Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2023
20241680 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Bochum AöR sowie die Entlastung ihrer Organe entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das vergangene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde bereits am 13. Juni 2024 vom Verwaltungsrat festgestellt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe versehen.
Hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns von 18.475.370,09 Euro schlägt die Verwaltung vor, 16.500.000,00 Euro für gemeinwohlorientierte lokale Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Ein Betrag von 1.900.000,00 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden, während die restlichen 75.370,09 Euro als Gewinnvortrag in das Geschäftsjahr 2024 übernommen werden. Die geplante Ausschüttung ist im Haushaltsplan 2024 bereits in dieser Höhe veranschlagt.
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