Kein Platz für den Spatz
20241784 · Antwort der Verwaltung · 05.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die BD-Fraktion hat im Rat nach dem Schutz von Gebäudebrümern wie Mauersegler oder Schwalben bei Bauvorhaben gefragt. Die Verwaltung erklärte, dass Klimaschutz und Artenschutz bei Gebäudesanierungen kein Widerspruch seien und gleichzeitig umsetzbar sind. Rechtlich gelten die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes unmittelbar für alle Bauprojekte. Bei planungsrelevanten Arten sind Artenschutzprüfungen im Genehmigungsverfahren verpflichtend.
In der Vergangenheit wurden in Kooperation mit der Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet Nisthilfen an der Ruhr-Universität Bochum, Schulen und Kraftwerken installiert. Zukünftige Maßnahmen sollen den Erhalt von Lebensräumen durch Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen wie Bauzeitbeschränkungen oder Ersatznisthilfen sicherstellen.
Zwar arbeitet die Stadt mit ehrenamtlichen Wildvogelstationen zusammen, eine kommunale Verpflichtung zur Versorgung verletzter Wildvögel besteht jedoch nicht. Eine Erfassung der Wildvogelpopulationen durch die Untere Naturschutzbehörde findet nicht statt, weshalb keine Angaben zu Populationsentwicklungen der letzten zehn Jahre möglich sind.
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