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Antwort der Verwaltung

Ausgleichpflanzungen auf Brachflächen

20242025 05.09.2024 Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Ausgleichspflanzungen auf Brachen · 27.06.2024
🟢 Beschlossen 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Partei „Die PARTEI und Stadtgestalter“ hat in der Ratssitzung vom 27. Juni 2024 angefragt, ob es im Stadtgebiet von Bochum ungenutzte Industriebrachflächen oder extensiv genutzte Gewerbeflächen gibt, die ohne hohen ökologischen Eigenwert für Ausgleichspflanzungen nach der Baumschutzsatzung angekauft werden könnten. Zudem wurde gefragt, ob solche Flächen künftig als öffentliche Grünanlagen genutzt werden könnten.

Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in seiner Antwort, dass nach aktuellem Kenntnisstand alle größeren Industriebrachflächen im Stadtgebiet durch die Entwicklung von Vegetation bereits einen höheren ökologischen Eigenwert aufweisen. Eine Nutzung dieser Flächen als Ersatz für Baumfällungen wird daher als kritisch eingestuft, da sich dort bereits wertvolle Lebensräume entwickelt haben. Zudem ist eine Ersatzpflanzung gemäß der Baumschutzsatzung nur innerhalb des baulichen Innenbereichs möglich, was nicht auf alle Brachflächen zutrifft. Eine Erhebung über wenig frequentierte Parkplatzflächen Dritter in Gewerbegebieten liegt dem Amt nicht vor.

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Beratungsfolge

  • 05.09.2024
    Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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