Ausgleichpflanzungen auf Brachflächen
20242025 · Antwort der Verwaltung · 05.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Partei „Die PARTEI und Stadtgestalter“ hat in der Ratssitzung vom 27. Juni 2024 angefragt, ob es im Stadtgebiet von Bochum ungenutzte Industriebrachflächen oder extensiv genutzte Gewerbeflächen gibt, die ohne hohen ökologischen Eigenwert für Ausgleichspflanzungen nach der Baumschutzsatzung angekauft werden könnten. Zudem wurde gefragt, ob solche Flächen künftig als öffentliche Grünanlagen genutzt werden könnten.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in seiner Antwort, dass nach aktuellem Kenntnisstand alle größeren Industriebrachflächen im Stadtgebiet durch die Entwicklung von Vegetation bereits einen höheren ökologischen Eigenwert aufweisen. Eine Nutzung dieser Flächen als Ersatz für Baumfällungen wird daher als kritisch eingestuft, da sich dort bereits wertvolle Lebensräume entwickelt haben. Zudem ist eine Ersatzpflanzung gemäß der Baumschutzsatzung nur innerhalb des baulichen Innenbereichs möglich, was nicht auf alle Brachflächen zutrifft. Eine Erhebung über wenig frequentierte Parkplatzflächen Dritter in Gewerbegebieten liegt dem Amt nicht vor.
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