Bedarfsplan für Radschnellverbindungen: Keine Meldung der Stadt Bochum
20241891 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.09.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
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Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen für den neuen Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden. Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt zur Anmeldung von Maßnahmen bis Ende Juni 2024 aufgefordert hatte, reichte die Verwaltung eine entsprechende Mitteilung unter dem Vorbehalt eines noch ausstehenden Ratsbeschlusses ein. Grund für dieses Vorgehen waren die kurzen Rückmeldefristen, die keinen vollständigen Durchlauf der Gremien innerhalb der vorgegebenen Zeit ermöglichten.
Hintergrund des Verfahrens ist die Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne durch das Land NRW. In einer Potenzialanalyse wurden drei mögliche Korridore identifiziert, die auch Bochum betreffen. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die technischen Standards für Radschnellwege in den betroffenen Bereichen aufgrund örtlicher Gegebenheiten und mangelnder Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet nicht eingehalten werden können. Stattdessen setzt die Stadt auf die Trassen ihres bestehenden Radverkehrskonzepts mit sogenannten Velorouten. Insbesondere bei der Verbindung zwischen Herne und Bochum sowie den Trassen durch die Innenstadt in Richtung Norden und Süden sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für neue Radschnellwege, da die Stadt bereits durch den Radschnellweg RS1 gut aufgestellt sei. Ein erneutes Beteiligungsverfahren des Landes wird für Ende 2025 erwartet.
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