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Elternbeiträge Schulbetreuung/ Betreuung in Kindertageseinrichtungen

20241613 · Antwort der Verwaltung · 05.09.2024 · Schulverwaltungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Elternbeiträge Schulbetreuung/ Betreuung in Kindertageseinrichtungen · 27.06.2024
🟢 Beschlossen 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die PARTEI Bochum zu den Elternbeiträgen für die Schulbetreuung und Kindertageseinrichtungen reagiert. Gegenstand der Anfrage war die mögliche Erweiterung der Einkommensstaffelung in der Beitragsregelung.

Nach Angaben des Schulverwaltungsamtes basiert die aktuelle Satzung für die Schulbetreuung auf einem Beschluss vom November 2019, während die Regelungen für die Kindertagesbetreuung seit März 2020 gelten. Während die Beiträge für die Schulbetreuung bei Bedarf angepasst werden, erfolgt eine jährliche Erhöhung der Kita-Beiträge zum Beginn des Kindergartenjahres um 1,5 Prozent. In der aktuellen Legislaturperiode gab es laut Verwaltung keine Diskussionen über eine Erweiterung der oberen Einkommensgrenzen.

Hinsichtlich möglicher Mehreinnahmen durch zusätzliche Staffelstufen konnte die Verwaltung keine belastbare Aussage treffen. Dies begründete sie damit, dass bei Einkommen über 90.000 Euro in der Schulbetreuung sowie über 125.000 Euro in der Kindertagesbetreuung keine Einkommensnachweise erforderlich sind. Zur Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erklärte die Verwaltung, dass bei der Schulbetreuung Prüfungen meist nach Abmeldung oder bei Änderungen der Betreuungszeiten stattfinden. Bei der Kindertagesbetreuung sollen Einkommensprüfungen spätestens zum Eintritt in die Schulpflicht sowie grundsätzlich alle zwei Jahre erfolgen, wobei keine festen Termine im Tagesgeschäft vorgegeben sind.

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Beratungen

Rat (33. Sitzung)
05.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.