Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
20241771 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für das Sondervermögen Grundstückentwicklung Bochum vorgelegt. Der vorliegende Abschluss weist eine Bilanzsumme von 14.645.088,97 Euro sowie einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 386.696,05 Euro aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage des Sondervermögens zu verrechnen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat den Prüfbericht ausgewertet, wobei keine Beanstandungen festgestellt wurden. Das Sondervermögen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020 entlasten, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung durch den Rat. Die Beratungen in den zuständigen Gremien sind für August 2024 angesetzt, bevor der Rat am 5. September 2024 die abschließende Feststellung des Jahresabschlusses vornimmt.
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