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VRR-Zuwendungsverfahren

20241866 · Antwort der Verwaltung · 05.09.2024 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage VRR-Zuwendungsverfahren · 27.06.2024
🟢 Beschlossen 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum VRR-Zuwendungsverfahren nach den Gründen für die Differenz zwischen bewilligten und tatsächlich abgerufenen Fördermitteln des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gefragt. Laut Mitteilung des VRR besteht für die Stadt Bochum eine Differenz von rund 3,2 Millionen Euro und für die BOGESTRA ein Betrag von etwa 13,4 Millionen Euro.

Die Verwaltung erklärte hierzu, dass Verzögerungen bei Baumaßnahmen oder Kooperationsprojekten mit Dritten die Ursache sein können. Solche Zeitplanverschiebungen seien teilweise nicht von der Stadt oder der BOGESTRA beeinflussbar. Als weitere Faktoren für den geringeren Mittelabruf wurden die Finanzierungssystematik sowie die aktuelle Marktsituation angeführt. So können beispielsweise 20 Prozent der Fördermittel erst nach der Schlussverwendung abgerufen werden, was bei mehrjährigen Projekten zu Rückständen führt. Zudem erschweren baufreie Zeiten durch Veranstaltungen die Planung.

Die Verwaltung betonte jedoch, dass keine geplanten Maßnahmen entfallen sind, sondern lediglich Verschiebungen vorliegen. Ein jährlicher Abruf zum Stichtag 30. Juni werde angestrebt. Um die Effizienz bei der Mittelbeantragung und dem Abruf zu steigern, wurde eine Vereinfachung der Verfahren beim VRR als Perspektive genannt.

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Beratungen

Rat (33. Sitzung)
05.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.