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Öffentliche Musikboxen für Jugendliche

20241689 · Antwort der Verwaltung · 05.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Öffentliche Musikboxen für Jugendliche · 27.06.2024
🟢 Beschlossen 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Partei „und die Stadtgestalter“ hat im Bochumer Rat am 27. Juni 2024 angefragt, ob im Stadtgebiet öffentliche Bluetooth-Musikboxen für Jugendliche installiert werden können. Als Vorbild dienten dabei Projekte aus Stuttgart und Schweden, um den öffentlichen Raum für junge Menschen attraktiver zu gestalten. Dabei wird eine zeitliche und lautstärketechnische Begrenzung der Nutzung vorgeschlagen, um Konflikte mit anderen Parknutzern zu vermeiden.

Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte in seiner Antwort, dass die Installation solcher Boxen im Rahmen von Jugendprojekten oder Kunstinstallationen grundsätzlich denkbar sei. Voraussetzung für eine Genehmigung sei jedoch die Einhaltung von Immissionsrichtwerten, Abstandsflächen sowie der Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Prüfung jedes Einzelfalls hinsichtlich Lärmschutz, Stromversorgung und Wartung mit einem hohen Verwaltungsaufwand und dauerhaften Kosten verbunden sei. Zudem seien Beschwerden von Anwohnern und Parkbesuchern absehbar. Eine Untersuchung möglicher Pilotstandorte oder eine pauschale Kostenprognose werde ohne einen entsprechenden Auftrag nicht durchgeführt, da die Kosten stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 155 Wörter).

Beratungen

Rat (33. Sitzung)
05.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.