Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluss 2019
20241770 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
▶ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019 des Sondervermögens Grundstückentwicklung Bochum vorgelegt. Der betrachtete Zeitraum erstreckt sich vom 2. September 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Da die Geschäftstätigkeit des Sondervermögens erst im Jahr 2020 aufgenommen wurde, belaufen sich sowohl die Bilanzsumme als auch das Jahresergebnis für diesen Zeitraum auf null Euro.
Die vorliegenden Abschlüsse wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die anschließende Auswertung der Unterlagen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ergab keine weiteren Feststellungen.
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019 entlasten, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses durch den Rat ist für die Sitzung am 5. September 2024 vorgesehen.
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