Belohnung für Hinweise gegen Vandalismus bei der BOGESTRA
20241872 · Antwort der Verwaltung · 05.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Partei Die Stadtgestalter hat im Rahmen der 32. Sitzung des Bochumer Rates am 27. Juni 2024 eine Anfrage zur Bekämpfung von Vandalismus bei der BOGESTRA gestellt. Im Fokus stand die Frage, ob Belohnungen für Hinweise auf Täter, wie sie in anderen Kommunen praktiziert werden, als Instrument zur Reduzierung von Sachschäden eingesetzt werden könnten.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass seitens der BOGESTRA keine Statistiken über die Anzahl der eingegangenen Hinweise oder die jährliche Höhe der durch Vandalismus verursachten Schäden geführt werden. Dies wurde mit der Vielfalt der verschiedenen Schadensbilder wie Graffiti oder Beschädigungen an Haltestellen und Fahrzeugen begründet. Zudem wurde angemerkt, dass selbst bei erfolgreicher Täterermittlung durch die Polizei nur ein Teil der entstandenen Kosten erstattet werden könne und die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen bei Minderjährigen erschwert sei.
Bezüglich der Auslobung von Belohnungen für Hinweise erklärte die BOGESTRA, dass ein gezielter Einsatz in Einzelfällen nach Absprache mit der Polizei als sinnvoll erachtet wird. Eine flächendeckende Nutzung solcher Belohnungen zur Vandalismusbekämpfung sei jedoch nicht vorgesehen, da hierbei das Verhältnis zwischen dem erforderlichen Aufwand und der Erfolgsaussicht bewertet werden müsse.
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