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Vor- und Nachteile der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes

20241839 · Mitteilung der Verwaltung · 05.09.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine Mitteilung zu den Vor- und Nachteilen der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) vor. Hintergrund ist die Auflösung der Planungsgemeinschaft Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP). Als wesentliche Vorteile werden der interkommunale Interessenausgleich in der Kernzone des Ruhrgebiets sowie die Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen angeführt. Durch den Planmaßstab von 1:50.000 bietet der GFNP eine hohe Flexibilität für die kommunale Bebauungsplanung, da die grobe Darstellungsschwelle das Erfordernis häufiger Änderungsverfahren reduziert. Zudem ermöglicht der gemeinsame Plan die Betrachtung der beteiligten Städte als einheitlichen Bedarfsraum für Wohn- und Wirtschaftsflächen.

Dem gegenüber stehen Nachteile wie ein erhöhter Abstimmungsaufwand und längere Verfahrensdauern, da Beschlüsse in allen beteiligten Städten erfolgen müssen. Zudem ist die Flexibilität bei der Einleitung von Änderungsverfahren durch die geringe Sitzungsfrequenz des zuständigen Ausschusses begrenzt. Für Bochum wird zudem darauf hingewiesen, dass die spezifische Beratungsfolge zwischen dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (ASDE) und dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) die Verfahrensdauer im Vergleich zu anderen Städten verlängert. Nach Auffassung der Verwaltung überwiegen die Vorteile der Kooperation jedoch die verfahrenstechnischen Nachteile.

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Beratungen

Rat (33. Sitzung)
05.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.