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Zugang zum Schulgebäude für Schulabschlussjahrgänge außerhalb der Schulzeit

20241865 · Antwort der Verwaltung · 10.09.2024 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

↳ Zugehörige Anfrage Zugang zum Schulgebäude für Schulabschlussjahrgänge außerhalb der Schulzeit · 27.06.2024
🟢 Beschlossen 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum prüft Möglichkeiten, Schulabschlussjahrgängen den Zugang zu Schulgebäuden außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für Besichtigungen zu ermöglichen. Hintergrund ist eine Anfrage der CDU-Fraktion, die den Wunsch nach einem organisierten Zugang für Alumni-Treffen thematisierte. Ziel ist es, Besuche auch dann zu ermöglichen, wenn keine schulischen Veranstaltungen stattfinden, etwa gegen Erstattung der anfallenden Personalkosten für das Hausmeisterpersonal.

Die zuständige Fachbereichsleitung der Zentralen Dienste unter Monika Stüter befürwortet die Idee grundsätzlich. Für eine dauerhafte Umsetzung ist jedoch eine Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume sowie der allgemeinen Entgeltregelungen der Stadt Bochum erforderlich. Die Verwaltung plant, die notwendigen Anpassungen zeitnah zu prüfen und einzuleiten.

Bis zum Abschluss dieser Neuregelungen werden individuelle Anfragen im Einzelfall geprüft. Dabei wird eine wohlwollende Entscheidung angestrebt, wobei Ausnahmen von einer Genehmigung möglich bleiben. Da die rechtlichen Grundlagen erst angepasst werden müssen, können derzeit noch keine verbindlichen Aussagen zu den künftigen Konditionen, Kosten oder Vorlaufzeiten getroffen werden.

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Beratungen

Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung)
10.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Rat (33. Sitzung)
05.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.