Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken für den Bereich des Stadtumbaugebiets Innenstadt Bochum / ISEK Innenstadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1048 V - Innenstadt Bochum -)

20241091 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.09.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Vorkaufssatzung für das Stadtumbaugebiet Innenstadt vorgelegt. Die Satzung Nr. 1048 V sieht ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten sowie unbebauten Grundstücken vor, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Bochum zu sichern. Die rechtliche Grundlage bildet § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches.

Mit dieser Regelung sollen zusätzliche Steuerungsinstrumente geschaffen werden, um sicherzustellen, dass Grundstücksveräußerungen den Zielen der Stadtentwicklung entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Aufwertung des Stadtbildes, die Entwicklung von Baulücken sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereichs sind verpflichtet, den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich der Stadt anzuzeigen. Sollte ein geplanter Verkauf nicht mit den ISEK-Zielen vereinbar sein, kann die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben oder eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer treffen, um die Umsetzung der städtebaulichen Ziele abzusichern. Im Gegensatz zu früheren Regelungen umfasst diese Satzung explizit auch bebaute Grundstücke.

Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage nach Beratungen in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Haupt- und Finanzausschuss, am 5. September 2024 im Rat der Stadt Bochum beschlossen werden soll. Federführend ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter).

Beratungen

Rat (33. Sitzung)
05.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
28.08.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung)
25.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung)
20.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung)
13.06.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag