Freibier bei Wahlen oder andere Werbeaktionen?
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage 20241910 eine Anfrage der BD-Fraktion zur Erhöhung der Wahlbeteiligung, wobei insbesondere die Durchführung von Werbeaktionen wie Freigetränken oder Präsenten thematisiert wurde. Das Amt für Bürgerservice stellt dazu klar, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen bei der zuständigen Behörde liegt, während Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung primär in den Zuständigkeitsbereich von Parteien und Wählergruppen fallen.
Im Rahmen der „Let’s Europe“-Kampagne des Regionalverbands Ruhr (RVR) wurden zwischen Februar und Juni 2024 verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehörten die Nutzung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Plakatierungen auf 58 Großflächen sowie 21 Litfaßsäulen und Social-Media-Beiträge. Die Europawochen 2024 umfassten zudem 19 Veranstaltungen, darunter Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Kochabende und Quizformate. In Kooperation mit dem Wahlbüro des Amtes für Bürgerservice wurden zudem zwei mobile Wahlbüros angeboten und über 2.000 SwingCards in Bussen der BOGESTRA eingesetzt. Die Stadt Bochum präsentierte sich zudem auf der Ruhr International mit einem Informationsstand zur Europawahl.
Hinsichtlich der Kosten für Veranstaltungen oder explizite Wahlwerbung gibt die Verwaltung an, dass keine eigenen Veranstaltungen durchgeführt wurden und die Presse- sowie Social-Media-Arbeit lediglich auf die Briefwahl hinwies. Eine Bewertung der Wirksamkeit früherer Maßnahmen zur Wahlbeteiligung ist laut der Antwort nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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